meint ein Kölner Amtsrichter und hat recht mit seiner Einschätzung.
Seine häufig wechselnden Partner hat ein 40-jähriger Mann beim Sex auf Video aufgenommen, ohne dass diese das wussten. Weil die Filme später im Internet zu sehen waren, stand der bisher nicht vorbestrafte Harz IV-Empfänger jetzt vor dem Strafrichter. Immer wenn der Homosexuelle Männerbekanntschaften in seine Wohnung mitgenommen hatte – und das waren nicht wenige – ließ er beim Sex heimlich die Videokamera mitlaufen. „Nur zu meinem persönlichen Schutz“, sagte der Mann jetzt vor Gericht, wo er sich wegen „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“ verantworten musste.
Persönlicher Schutz? Wovor sollte die laufende Kamera denn schützen? .. continue reading ..
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