Tag: Versicherung



22 Nov 09

Vor einem Monat hat das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung

Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Bereich der betrieblichen Hinterbliebenenrente (VBL) verfassungswidrig

bekanntgemacht.

Der Beschluss wurde teilweise euphorisch begrüßt und in einer Pressemitteilung der Partei Bündnis90/Die Grünen war sogar von einem “großen Sieg” die Rede. Volker Beck feiert “den endgültigen Durchbruch”. Mir ist dieser Sprachgebrauch suspekt. Es fällt mir schwer, den Ausgang eines gerichtlichen Verfahrens, in dem Schriftsätze hin- und hergereicht, Akten gefüllt und vielleicht ein wenig diskutiert wurde, als Sieg zu bezeichnen. Es hätte ohne weiteres anders ausgehen können. Wenn nun  aus dem Umfeld von Volker Beck von “aufgegangenen Strategien” die Rede ist, dann drängt sich die Frage auf, wessen Strategie aufgegangen ist. Ein Blick in die Geschichte des Lebenspartnerschaftsgesetzes könnte zu Tage fördern, dass es Herta Deubler-Gmelin war, die seinerzeit den Weitblick hatte, den jetzt andere für sich reklamieren. Und der LSVD hat dieser Tage darauf aufmerksam gemacht, dass mit der Verfassungsgerichtsentscheidung kein Automatismus zur Gleichstellung verbunden ist, und wohl noch viele mühsam zu führende nachlaufende Verfahren erforderlich sein werden, um die Entscheidung mit Leben zu füllen. Gleichwohl: Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist wegweisend für die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Eingetragener Lebenspartnerschaften mit verschiedengeschlechtlichen Ehen. Nicht entschieden und nicht zu entscheiden hatte das Gericht über die Gleichberechtigung von schwulen und nichtschwulen Menschen.

Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts verdient abseits des Jubels eine genauere Betrachtung.

Zunächst fällt auf, dass das Datum der Beschlussfassung, der 07.07.2009, und der Tag der öffentlichen Bekanntgabe, das war der 22.10.2009, ungewöhnlich weit auseinanderfallen. Es ist nicht unüblich, dass das Gericht zwischen dem Tag der Beschlussfassung und der Verkündung desselben ein oder zwei Monate verstreichen lässt. Dreieinhalb Monate hingegen sind ein sehr langer Zeitraum. Man mag darüber spekulieren, was das Gericht bewogen haben mag, mit der Entscheidungsverkündung so lange zu warten. Sollte das Thema aus dem Wahlkampf herausgehalten werden? Was wäre passiert, wenn die Entscheidung vor der Bundestagswahl bekanntgegeben worden wäre? Nun, ich könnte mir vorstellen, dass die CDU/CSU-Seite zur Höchstform aufgelaufen wäre, und mit ‘jetzt-erst-recht-gegen-Schwule’-Thesen Stimmung gemacht hätte. Nach der Wahl, in den Koalitionsverhandlungen, kam der Beschluss gut zupass, um mit dem Hinweis, man könne wegen der Verfassungsgerichtsentscheidung gar nicht anders, der ein oder anderen FDP-Forderung nachzugeben. Der SPD und den Grünen hingegen wäre ein Wahlkampfthema verloren gegangen, wenn das Gericht schon im Juli seine Sicht der Dinge bekanntgemacht hätte.

Es ist ja nicht so, als gebe es keine Kontakte zwischen den Richtern des Bundesverfassungsgerichts und den anderen Verfassungsorganen und Spitzenpolitikern. Der ein und andere ‘Gedankenaustausch’ hat da sicher stattgefunden. Auffällig in diesem Zusammenhang ist, dass die Bayerische Staatsregierung ihren Antrag auf Feststellung, dass das Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts (LPartÜbarbG) vom 15.12.2004 wegen Verstoßes gegen Artikel 6 Absatz 1 Grundgesetz und gegen Artikel 3 Absatz 1 Gundgesetz mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig ist, mit Schriftsatz vom 08.07.2009 zurückgenommen hat. .. continue reading ..


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22 Oct 09

Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts (Hervorhebungen durch mich):

Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Bereich der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung für die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes nach der Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL). Anders als bei der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es im Rahmen der Zusatzversorgung der VBL keine Hinterbliebenenrente für eingetragene Lebenspartner. Hiergegen wandte sich der Beschwerdeführer, der in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt, erfolglos vor den Zivilgerichten.

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die angegriffenen Gerichtsentscheidungen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf Gleichbehandlung aus Art. 3 Abs. 1 GG verletzen. Das letztinstanzliche Urteil des Bundesgerichtshofs wurde insoweit aufgehoben und die Sache an ihn zurückverwiesen.

Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zu Grunde: .. continue reading ..


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17 Sep 09

Nichts. Rein gar nichts.

Es liegt nunmehr der Koalitionsvertragsentwurf der zukünftigen sächsischen Koalitionspartner CDU und FDP vor. Schwule Menschen kommen darin nicht vor.

Zur Erinnerung: Die Bundesländer haben seit geraumer Zeit die Möglichkeit, in Eingetragenen Lebenspartnerschaften lebende Landesbeamte (einschließlich der Kommunalbeamten) mit deren verschiedengeschlechtlich verheirateten Kollegen Besoldungs- und Versorgungsrechtlich gleich zu stellen. In Sachsen ist das bisher nicht geschehen. Uns so wie es aussieht, wird es auch in dieser Wahlperiode durch den Sächsischen Landtag nicht geschehen.

Die Heuchelei der FDP ist nur noch zum kotzen!

Die queer.de berichtete gestern folgendes: .. continue reading ..


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20 Aug 09

Es gibt Menschen, die schwören sich im Rahmen ihrer Eheschließung oder bei sonstigen Gelegenheiten, insbesondere wenn diese religiös überspannt sind, ewige Treue.

Ich halte das für ausgemachten Unsinn. Ein Schwur ist in diesem Zusammenhang eine in die Zukunft gerichtete Willenserklärung zugunsten einer anderen Person. Versteht man Treue in dem in meinem vorhergehenden Post beschriebenen Sinne, verbietet sich ein Treueschwur oder ein -versprechen von selbst. .. continue reading ..


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25 Jul 09

Vor einem Monat habe ich mich ein wenig gefreut, denn ich war der Annahme, Eingetragene Lebenspartnerschaften würden nunmehr im Einkommensteuergesetz erwähnt:

Der Bundestag hat am 19.06.2009 ein Gesetz beschlossen, mit dem eingetragene Lebenspartnerschaften erstmalig im Einkommensteuergesetz erwähnt werden. Es geht um die erweiterte steuerliche Berücksichtigung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen. Selbstverständlich ist das nicht; ich berichtete über den Streit.

In der Gesetzessprache sieht das so aus:

§ 10 [des Einkommensteuergesetzes] wird wie folgt geändert:

[...]

b) Absatz 1 Nummer 3 wird wie folgt gefasst:

„3. Beiträge des Steuerpflichtigen für sich, seinen nicht dauernd getrennt lebenden unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Ehegatten, seinen Lebenspartner im Sinne des § 1 Absatz 1 des Lebenspartnerschaftsgesetzes und für jedes Kind, für das ein Anspruch auf einen Freibetrag nach § 32 Absatz 6 oder auf Kindergeld besteht, zu [...]

 I’m so sorry. Die seinerzeitige Meldung ist falsch. Die von mir wiedergegebene Textfassung des Bürgerentlastungsgesetzes steht so nur im Entwurf der Bundesregierung. Beschlossen hat der Bundestag im Anschluss an Beratungen des Finanzausschusses ein Gesetz ohne die vorgenannte Textpassage. .. continue reading ..


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22 Jun 09

Der Bundestag hat am 19.06.2009 ein Gesetz beschlossen, mit dem eingetragene Lebenspartnerschaften erstmalig im Einkommensteuergesetz erwähnt werden. Es geht um die erweiterte steuerliche Berücksichtigung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen. Selbstverständlich ist das nicht; ich berichtete über den Streit.

In der Gesetzessprache sieht das so aus: .. continue reading ..


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15 May 09

Die Deutsche AIDS-Hilfe hat eine Online-Umfrage gestartet und möchte wissen, wie ihr Internetauftritt auf www.aidshilfe.de ankommt, wer ihn nutzt oder nicht nutzt, warum, beziehungsweise warum nicht, und was besser gemacht werden kann. Die Ergebnisse sollen in die für dieses Jahr geplante Neukonzeptionierung des Internetauftritts einfließen.

Also: Alle mitmachen! Auch oder gerade weil’s weder Gratisabos für Irgendwas, noch Badehandtücher zu gewinnen gibt.

Wir wollen’s wissen | Nutzerbefragung bis 24. Mai 09

Vorbildlich wie ich nun einmal bin, ähm, also,… egal, jedenfalls gibt’s hier direkt von mir den ersten Verbesserungsvorschlag. .. continue reading ..


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18 Apr 09

In diesen Tagen wirbelt die Berichterstattung über die No-Angels-Sängerin Nadja Benaissa, ihre HIV-Infektion und die angebliche Weitergabe derselben an einen oder mehrere ihrer Sexpartner durch den Blätterwald.

Ich bin sehr verwundert, dass Frau Benaissa ein Geheimhaltungsinteresse für sich beansprucht. Jemand, der sich freiwillig in der medialen Welt präsentiert, ja sogar davon lebt, in der Medienwelt präsent zu sein, macht damit sein Privates zum Öffentlichen. Zu glauben, es könne gesteuert und dosiert werden, was die Medien und damit die Öffentlichkeit erfährt, wird sie als Fehleinschätzung verbuchen müssen. Wer zur Erhöhung des eigenen Marktwertes die Billigmedien und ihre primitiven Leser mit Geschichten über den Nachwuchs, Substanzmissbrauch und den Schuldenstand anlockt, darf getrost davon ausgehen, dass die Meute sich auch für staatsanwaltliche Ermittlungen, Haftbefehle und den Gesundheitsstatus interessiert. Wer seinen Rechtsbeistand gegenüber der BLÖD-Zeitung brühwarm über die Verhältnisse und Befindlichkeiten während der Untersuchungshaft berichten lässt, gleichzeitig aber dieser und anderen Zeitungen gerichtlich untersagt, über die Hintergründe des Verhaftung zu schreiben, setzt sich dem Verdacht aus, hier den Weg für eine ertragreiche Exklusivstory freihalten zu wollen.

Meine Verwunderung erstreckt sich aber auch auf das, was uns die Medien unter Hinweis auf das (angebliche) Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit präsentieren. .. continue reading ..


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10 Apr 09

Im Januar habe ich über die Reform des nordrhein-westfälischen Beamtenrechts berichtet. Der FDP-Innenminister und notorische Verfassungsbrecher Ingo Wolf1 hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der eine besoldungs- und versorgungsrechtliche Gleichstellung von Beamten, die in eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, mit verheirateten Beamten nicht vorsah.

In der ersten Lesung des Gesetzentwurfs im nordrhein-westfälischen Landtag beklagte die Abgeordnete Monika Düker (Grüne):

Eine ganz wichtige Chance, die Sie verpasst haben, ist, endlich die Diskriminierung von eingetragenen Lebenspartnerschaften auch im öffentlichen Dienstrecht zu beseitigen. Die eingetragenen Lebenspartnerschaften sind trotz Rechtsprechung in unserem Beamtenrecht immer noch nicht der Ehe gleichgestellt. Das bezieht sich auf die bislang bundesrechtlich geregelten Bereiche. Ich nenne den Familienzuschlag, und ich nenne die Hinterbliebenenversorgung. Sie haben jetzt das Recht, dies zu regeln. Sie tun es nicht. Ich zitiere Ihren Parteikollegen Dr. Max Stadler, der seine Ablehnung der Beamtenrechtsreform auf Bundesebene für die Bundesbeamten, also des Bundesgesetzes, mit den Worten begründet hat: Gänzlich unverständlich ist die unterbliebene Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnern mit Ehegatten im Dienstrecht des Bundes. .. continue reading ..


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2 Apr 09

… wird uns gerade von der/dem LSU vorgeführt.

In Berlin stehen wichtige Entscheidungen an. In Stadt und Land ist darüber zu entscheiden, ob in den Schulen etwas über Ethik, über gedeihliches zwischenmenschliches Zusammenleben gelehrt, oder ob den Schülern stattdessen die Bibel oder der Koran mit ihren hasserfüllten, blutrünstigen Mordgeschichten vorgelegt werden soll. Jeder vernünftig denkende Mensch wird sich dafür aussprechen, religiösen Wahn von den Schülern fernzuhalten oder ihnen zumindest eine nicht auf Unterdrückung und Unfreiheit basierende  alternative Vorstellung von der Zukunft der Menschenheit aufzuzeigen. Der/die/das LSU plärrt hingegen los, kämpft für den Religionsunterricht als allein seligmachender Verdummung und will sich, von den Mutterorganisationen CDU und CSU inspiriert, nun als CLSU profilieren. Die verklärte Begründung: .. continue reading ..


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27 Mar 09

Über schwules Blut schreibt Leonard Goldmann in seinem Blog:

Also mir ist es persönlich völlig Wurst wer schwul, bi, oder sonst was ist. Jeder soll machen was er will, solange, so oft und so verrückt er nur kann. Das ist in Ordnung. Ich richte mich da eigentlich nach der Natur- dort gibt es homosexuelle Tiere, warum also nicht auch bei uns…

Jetzt bin ich aber auf einen Punkt gestoßen den ich so in Deutschland nicht für möglich gehalten hätte.
Homosexuelle Männer dürfen in Deutschland kein Blut spenden. Man muss sich das mal vorstellen. Es gibt so viel Bedarf an Blut, Organen oder Knochenmark und tatsächlich wird trotz allem Klagen, mit dem Hypokratischen Eid gebrochen und verfügbares Blut einfach nicht angenommen…

Wer sich weiter belesen oder helfen will kann das hier, oder wahrscheinlich beim Verein Schwules Blut e.V.

Das ist eine bemerkenswerte, weil nicht allgemein, vermutlich nicht einmal mehrheitlich verbreitete Auffassung.

Goldmann schreibt aber auch:

Die einzigen No Go Punkte sind für mich wenn homosexuelle Paare Kinder adoptieren, finanzielle Vorteile aus der Ehe schlagen, oder aber finanzielle Vorteile aus dem Tod des Partners in Form von Witwerrente erhalten wollen. Diese drei Punkte widersprechen meines erachtens der Natur.

Das ist weniger bemerkenswert, dafür umso mehr irritierend. Ich hatte bisher nicht wahrgenommen, dass sich die Natur mit den finanziellen Fragen einer Ehe oder mit Rentenangelegenheiten befasst hat. ‘Adoptionen’ von Jungtieren durch homosexuelle Tiere hingegen sind durchaus überliefert.

Auf einen ähnlichen Vorhalt seiner Leser führt Leonard Goldmann in einem weiteren Post seine Ansichten näher aus: .. continue reading ..


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25 Mar 09

In Berlin steht das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung zur Beratung an.

In diesem Gesetz soll es ausweislich der Gesetzesbegründung um Folgendes gehen:

Nach geltendem Recht sind die Beiträge für eine Kranken- und Pflegeversicherung nur in stark eingeschränktem Umfang steuerlich abziehbar. Das Bürgerentlastungsgesetz soll sicherstellen, dass künftig alle Aufwendungen steuerlich berücksichtigt werden, soweit diese dazu dienen, ein Leistungsniveau abzusichern, das im Wesentlichen der gesetzlichen Kranken- und der sozialen Pflege-Pflichtversicherung entspricht. Gesetzlich und privat Kranken- und Pflege-Pflichtversicherte, ihre Ehepartner sowie ihre mitversicherten Kinder sollen, soweit möglich, steuerlich gleichbehandelt werden.

Der Bundesregierung ist nun aufgefallen, dass auch schwulen Menschen Bürger sind und hat deshalb den Gesetzesentwurf auf Menschen in eingetragenen Lebenspartnerschaften erstreckt. Zur Begründung führt sie aus: .. continue reading ..


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24 Mar 09

Seit sechs Jahren bietet die Berliner PayGay GmbH Kreditkarten speziell für schwule  Menschen an. Das Spezielle daran ist die optische Gestaltung der Kreditkarten, entweder in pink-purple oder in schwarz mit stilisiertem Regenbogen, und die Benefitpartner, die wiederum alle einen speziellen Bezug zu schwulen Menschen haben (sollen).

Herausgeber der Kreditkarten ist die Berliner Bank AG & Co KG, die auch die Abwicklung betreibt.

Ich habe so eine Kreditkarte.

Warum? Ein kleiner Exkurs:

Ich wähle meine Vertragspartner sehr bewußt aus. Wenn ich nicht gerade auf einen Monopolanbieter, wie zum Beispiel dem hiesigen Wasserversorungsunternehmen, angewiesen bin, scheiden explizit schwulenfeindliche Unternehmen von vornherein als Erbringer von (Dienst-)Leistungen für mich aus. Auch Unternehmen, die HIVpositive Menschen diskriminieren, kommen als Vertragspartner nur in unausweichlichen Situationen in Betracht. Zwar sind diskriminierende Haltungen nicht immer leicht und einwandfrei festzustellen; hin und wieder gelingt es aber doch, wie zum Beispiel im Falle der DEVK Versicherungen oder der ACE Europe Versicherung.

Für alle übrigen Unternehmen gilt: Bei gleich gutem Leistungsangebot entscheide ich mich für das schwulenfreundliche(re) Unternehmen – soweit feststellbar. Schwulenfreundlich heißt nun nicht, dass schwule Menschen dort besser behandelt werden, sondern schlicht und ergreifen genau so, wie alle anderen auch. Festmachen lässt sich das zum Beispiel an der diversity policy des Unternehmens (zum Beispiel Gleichbehandlung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften mit verschiedengeschlechtlichen Ehen in Bezug auf Mitarbeiter und Kunden). Derartiges herauszufinden ist nicht immer ganz einfach (in den USA hilft zum Beispiel der Buyers Guide, im Vereinigten Königreich der Workplace Equality Index), deshalb begrüße ich sehr das Vorhaben von ILGA Europe, einen International Business Equality Index zu erstellen.

Die Berliner Bank ist eine Tochtergesellschaft der Deutschen Bank AG und diese ist immerhin Träger des Max-Spohr-Preises. Der gayfriendly-Test war also bestanden.

Geblendet von der Aussicht auf eine Kreditkarte im black-rainbow Design und auf all die vielen Benefits habe ich der Frage des gleichguten Leistungsangebots nicht genügend Aufmerksamkeit geschenkt. .. continue reading ..


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16 Feb 09

Seit fast 10 Jahren schon steht in Frankreich Menschen in gleichgeschlechtlichen Beziehungen die Möglichkeit offen, ihrer Partnerschaft durch einen sogenannten zivilen Solidaritätspakt (PACS) einen rechtlichen Rahmen zu geben, der einer verschiedengeschlechtlichen Ehe weitgehend angenähert ist, zum Beispiel im Steuer-, Sozialversicherungs- und Mietrecht, und Antidiskriminierungsbestimmungen enthält.

Dieses seinerzeit mit Blick auf gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften geschaffene Rechtsinstitut steht auch Menschen in verschiedengeschlechtlichen Beziehungen offen. .. continue reading ..


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26 Jan 09

Es vergeht kaum ein Tag, an dem schwule Menschen nicht Opfer von gewalttätigen Übergriffen werden. Hier in Deutschland. Bekannt werden diese Gewalttaten nur selten. Die Medien interessieren sich kaum dafür und viele schwule Männer sind, es mag gute Gründe dafür geben, nicht bereit, gegenüber der Polizei deutlich zu machen, dass das jeweilige Verbrechen (vermutlich) einen schwulenfeindlichen Hintergrund hatte. Statistisch erfasst werden die mutmaßlichen oder tatsächlichen Tatmotive ohnehin nicht. Und so bleibt eine Dunkelziffer, von der ich annehme, dass sie erschrecken hoch ist.

Berlin macht nahezu wöchentlich als Brennpunkt antischwuler Gewalt von sich reden. Unter verschiedenen Blickwinkeln werden der Befund und mögliche ‘Therapien’ diskutiert (vgl nur GayWest:  Gewalt gegen Schwule – Gedanken aus Deutschland, Ondamaris: Demonstration gegen homophobe Gewalt). Ob es gelingt eine Lösung zu finden? Ob es gelingt, den Weg zu einem friedlichen Miteinander zu finden?

Die Diskussionen, in den Medien (sofern sie das Thema Schwulenfeindlichkeit überhaupt inhaltlich aufgreifen), im Großen wie im Kleinen, kreisen fast immer um die Täter, darum, aus welchen Bevölkerungsgruppen die Täter stammen oder auch nicht, was sie wohl zu ihrer Tat bewegt haben mag, Homophobie als Tatmotiv wird gerne geleugnet, und wie man ihnen  – den Tätern! – helfen könne. Und ich habe durchaus den Eindruck, dass die Politik gerne bereit ist, Zeit und Geld in die Beschäftigung mit den Tätern und die Betreuung potenzieller Täter zu investieren und die Medien sich lieber mit der Lebensgeschichte von Gewalttätern beschäftigen, als mit dem Schicksal der Opfer.

Denn was bleibt?  Was wird aus den Menschen, die Opfer dieser sinnlosen Gewalt geworden sind? .. continue reading ..


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