Merkwürdiges trug sich am vergangenen Mittwoch im Bundestag zu. Das bundesdeutsche Parlament verhandelte einen Antrag der Fraktion DIE LINKE.
Rehabilitierung für die Verfolgung und Unterdrückung einvernehmlicher gleichgeschlechtlicher Handlungen in der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik und Entschädigung der Verurteilten
und einen Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Rehabilitierung und Entschädigung der nach 1945 in Deutschland wegen homosexueller Handlungen Verurteilten.
In beiden Anträgen geht es, mit unterschiedlicher Nuancierung, darum, die in der Nachkriegszeit ergangenen, auf den § 175 des Strafgesetzbuchs (StGB) gestütze Strafurteile gegen schwule Männer aufzuheben und den Verurteilten eine Entschädigung zu zahlen. Bis 1969 war der § 175 in der durch die Nazis geschaffenen Fassung in der Bundesrepublik Deutschland gültig. Zwischen 1945 und 1969 wurden 50000 Männer nach dieser Norm verurteilt und ihr Leben zerstört.
Der Bundestag lehnte beide Anträge mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP ab! .. continue reading ..
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