In nahezu allen Kultur- und Rechtskreisen ist die Idee der Todesstrafe fest verankert. Selbst in scheinbar zivilisierten Länden, Deutschland lässt sich m
it Müh und Not dazu rechnen, spricht sich ein erklecklicher Teil der Bevölkerung für die Beibehaltung beziehungsweise Wiedereinführung der Todesstrafe aus.
Besteht nun die Möglichkeit, Menschen straffrei zu ermorden – nichts anderes ist die Vollstreckung der Todesstrafe! – stellt sich für die blutrünstigen Vollstrecker die Frage, wie die Hinrichtung ‘am Besten’ vorzunehmen sei. An diesem ‘am Besten’ scheiden sich nun die Geister. Während im Rechtskreis der Scharia die Suche nach möglichst grausamen Hinrichtungs-methoden (zB Menschen in Säcke stecken und in Schluchten werfen oder mit 7000 Peitschenhieben zu Tode quälen; letzteres wird allerdings offiziell nicht als Hinrichtung bezeichnet, es ist nach islamischer Lesart wohl mehr das persönliche Pech (tatsächlich eher das Glück) der Verurteilten, wenn sie diese Art der Bestrafung nicht überleben) als zielführend angesehen wird, machen sich die Mörder anderorts Gedanken darüber, wie eine Hinrichtung für das Opfer schnell und schmerzfrei vorgenommen werden kann [Die Diktion ist sehr beabsichtigt!]. .. continue reading ..
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