Anfang 2008 habe ich das sogenannte Düsseldorfer Verfahren erläutert.
Die Betreiber von Bordellen oder ähnlichen festen Einrichtungen zahlen pro Prostituierter/m eine Pauschale an das Finanzamt. Die Höhe der Pauschale hängt von dem örtlichen Preisniveau ab.
Was passiert, wenn ein Bordellbetreiber sich diesem Verfahren verweigert?
Nun, es ist das übliche Besteuerungsverfahren durchzuführen. Die als Protituierte/r arbeitenden Damen und Herren haben wie jeder Gewerbetreibende jährlich Einkommensteuer-, Umsatzsteuer- und Gewerbesteuererklärungen abzugeben. Für die Umsatzsteuer (landläufig Mehrwertsteuer genannt) sind gegebenenfalls Voranmeldungen beim Finanzamt einzureichen und auf alle genannten Steuerarten sind eventuell Vorauszahlungen zu entrichten. Was aber, wenn das alles nicht freiwillig und/oder nicht richtig geschieht? Nun, die Steuerfahndung rückt an. Fahnder sind auch nur Menschen, meist männlichen Geschlechts, und da ist ein Bordellbesuch eine willkommene Abwechslung. In einem erst jetzt amtlich veröffentlichen Beschluss vom 22.12.2006 (VII B 121/06) hat sich der Bundesfinanzhof mit den Kontrollbesuchen der Steuerfahnder in Bordellen beschäftigt und bietet einen Einblick, mit welch bizarren und überzogenen Kontrollen sich dieser Gewerbezweig herumschlagen muss. .. continue reading ..
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Was mag eine örtliche AIDS-Hilfe, in diesem Fall die Münchner, bewegen, Geld für eine Kampagne auszugeben, auf der diese
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