Tag: Lohnsteuer



22 Nov 09

Vor einem Monat hat das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung

Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Bereich der betrieblichen Hinterbliebenenrente (VBL) verfassungswidrig

bekanntgemacht.

Der Beschluss wurde teilweise euphorisch begrüßt und in einer Pressemitteilung der Partei Bündnis90/Die Grünen war sogar von einem “großen Sieg” die Rede. Volker Beck feiert “den endgültigen Durchbruch”. Mir ist dieser Sprachgebrauch suspekt. Es fällt mir schwer, den Ausgang eines gerichtlichen Verfahrens, in dem Schriftsätze hin- und hergereicht, Akten gefüllt und vielleicht ein wenig diskutiert wurde, als Sieg zu bezeichnen. Es hätte ohne weiteres anders ausgehen können. Wenn nun  aus dem Umfeld von Volker Beck von “aufgegangenen Strategien” die Rede ist, dann drängt sich die Frage auf, wessen Strategie aufgegangen ist. Ein Blick in die Geschichte des Lebenspartnerschaftsgesetzes könnte zu Tage fördern, dass es Herta Deubler-Gmelin war, die seinerzeit den Weitblick hatte, den jetzt andere für sich reklamieren. Und der LSVD hat dieser Tage darauf aufmerksam gemacht, dass mit der Verfassungsgerichtsentscheidung kein Automatismus zur Gleichstellung verbunden ist, und wohl noch viele mühsam zu führende nachlaufende Verfahren erforderlich sein werden, um die Entscheidung mit Leben zu füllen. Gleichwohl: Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist wegweisend für die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Eingetragener Lebenspartnerschaften mit verschiedengeschlechtlichen Ehen. Nicht entschieden und nicht zu entscheiden hatte das Gericht über die Gleichberechtigung von schwulen und nichtschwulen Menschen.

Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts verdient abseits des Jubels eine genauere Betrachtung.

Zunächst fällt auf, dass das Datum der Beschlussfassung, der 07.07.2009, und der Tag der öffentlichen Bekanntgabe, das war der 22.10.2009, ungewöhnlich weit auseinanderfallen. Es ist nicht unüblich, dass das Gericht zwischen dem Tag der Beschlussfassung und der Verkündung desselben ein oder zwei Monate verstreichen lässt. Dreieinhalb Monate hingegen sind ein sehr langer Zeitraum. Man mag darüber spekulieren, was das Gericht bewogen haben mag, mit der Entscheidungsverkündung so lange zu warten. Sollte das Thema aus dem Wahlkampf herausgehalten werden? Was wäre passiert, wenn die Entscheidung vor der Bundestagswahl bekanntgegeben worden wäre? Nun, ich könnte mir vorstellen, dass die CDU/CSU-Seite zur Höchstform aufgelaufen wäre, und mit ‘jetzt-erst-recht-gegen-Schwule’-Thesen Stimmung gemacht hätte. Nach der Wahl, in den Koalitionsverhandlungen, kam der Beschluss gut zupass, um mit dem Hinweis, man könne wegen der Verfassungsgerichtsentscheidung gar nicht anders, der ein oder anderen FDP-Forderung nachzugeben. Der SPD und den Grünen hingegen wäre ein Wahlkampfthema verloren gegangen, wenn das Gericht schon im Juli seine Sicht der Dinge bekanntgemacht hätte.

Es ist ja nicht so, als gebe es keine Kontakte zwischen den Richtern des Bundesverfassungsgerichts und den anderen Verfassungsorganen und Spitzenpolitikern. Der ein und andere ‘Gedankenaustausch’ hat da sicher stattgefunden. Auffällig in diesem Zusammenhang ist, dass die Bayerische Staatsregierung ihren Antrag auf Feststellung, dass das Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts (LPartÜbarbG) vom 15.12.2004 wegen Verstoßes gegen Artikel 6 Absatz 1 Grundgesetz und gegen Artikel 3 Absatz 1 Gundgesetz mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig ist, mit Schriftsatz vom 08.07.2009 zurückgenommen hat. .. continue reading ..


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24 Apr 09

Ich habe keine Ahnung, wie das abläuft, wenn man die Dienste einer Prostituierten in Anspruch nimmt. Naturgemäß habe ich an diesen Dienstleistungen kein Interesse und ich kenne niemanden, der zugibt, schon einmal bei einer Prostituierten gewesen zu sein.

Aber es gibt ja Finanzrichter, die mit entsprechenden Informationen aufwarten können. Die Richter und Richterinnen des Finanzgerichts München (8 K 849/05) wollten wissen, was in in dem Sex- und Saunaclub “W” in M vor sich geht. Sie waren jedoch nicht die ersten, die sich dafür interessierten:

Am 11. März 2002 fand eine Steuerfahndungsprüfung statt. Nach den Feststellungen des Prüfers war das „W“ wie folgt organisiert:

Organisation des Clubs und Stellung der Prostituierten im Betrieb:

Stellung der Prostituieren!? Hihi, Behörden schreiben immer so komisch.

Die Prostituierten sollen ihre Tätigkeit ausschließlich in den Club-Räumen ausgeübt haben, um dort den sexuellen Wünschen der sog. Kunden in entsprechender Form nachzukommen. Hierzu seien von der Klägerin Zimmer vorgehalten worden, welche die Prostituierten mit den Kunden nach Bedarf aufsuchten. Jede Prostituierte sei mit ihrem Freier auf ein Zimmer gegangen, das gerade frei war. .. continue reading ..


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6 Mar 08

Seit dem Zumwinkel-Skandal (besser: BND-Skandal) hat sich sicher herumgesprochen, dass das mühsam Ersparte (oder Ergaunerte) bei den Banken vor dem Zugriff der ‘Steuer’ nicht sicher ist. Insbesondere ist es aber vor dem Zugriff der Kirchen nicht sicher. Ab dem 1. Januar 2009 lassen die Kirchen ihre Kirchensteuer durch die Banken erheben. Das funktioniert so: .. continue reading ..


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30 Jan 08

Es gibt allerlei hartnäckige Gerüchte darüber, wer in unserem Staat alles keine Steuern zu zahlen hat, zum Beispiel Beamte, Rentner, Prostituierte, Abgeordnete. Richtig ist, dass diese Berufsgruppen, wie alle anderen auch, der Einkommensbesteuerung unterliegen. In der Theorie! In der Praxis haben die Finanzämter Schwierigkeiten, die Besteuerung bei Rentnern und Prostituierten, egal welchen Geschlechts, durchzusetzen. Für die Rentner hat sich der Gesetzgeber nun ein hochkompliziertes Kontrollmitteilungsverfahren einfallen lassen. Mit den Prostituierten tun sich Gesetzgebung und Verwaltung schwer. .. continue reading ..


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