Tag: Lebenspartnerschaftsgesetz



21 Jan 10

Ich erinnere mich an eine Sendung in “ORF-Niederösterreich” – ein Bericht über die erste eingetragene Partnerschaft in diesem Bundesland. Einer der beiden frisch Verpartnerten hat darauf bestanden, dass sein Gesicht verpixelt wird – damit er nicht zu erkennen ist. Er befürchtet, dass ihm sein Arbeitgeber Probleme macht.

lese ich in einem Kommentar in der Wiener Zeitung und wundere mich immer mehr über den Umgang der österreichischen schwulen und lesbischen Menschen mit dem dortigen Lebenspartnerschaftsgesetz, das ihnen der Gesetzgeber zum Jahresbeginn beschert hat.

Da war zunächst die fehlplatzierte Kritik am meldeamtlichen Umgang mit den Lebenspartnerschaften, respektive den nicht mehr bestehenden Lebenspartnerschaften, und nun sind’s die Pixelbilder.

Wer ein Problem damit hat, dass die mehr oder weniger lieben Mitmenschen etwas von einer bestehenden oder bestandenen Eingetragenen Lebenspartnerschaft erfahren, soll bitteschön keine eingehen. .. continue reading ..


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7 Jan 10

Francesco Zanardi, Gründer von Gay Italiani, und sein Partner Manuel Incorvaia haben einen Hungerstreik  begonnen in der Hoffnung, die Diskussion über ein Lebenspartnerschaftsgesetz im italienischen Parlament in Gang zu bringen. Italien gehört zu den Ländern in der Europäischen Union, in denen bisher keine gleichgeschlechtlichen Ehen erlaubt sind und auch keine Lebenpartnerschaften gesetzlich goutiert werden.

Weitere Informationen .. continue reading ..


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23 Nov 09

Was verbindet den österreichischen Blogger Andreas Unterberger, Wachtmeister der Reserve und bis zu seiner kürzlich erfolgten Kassation Chefredakteur der Wiener Zeitung, mit dem Braunen Sumpf? Ganz einfach: Er steckt bis zur Halskrause drin!

Österreich erhält zum Jahreswechsel ein Lebenspartnerschaftsgesetz, das sehr umstritten  ist und in der Diskussion mitunter auch als Apartheitsgesetz bezeichnet wird. Dieses Gesetz ersetzt alte Diskriminierungen durch neue und bedeutet alles andere als die Herstellung von Gleichberechtigung schwuler Menschen mit nicht schwulen Menschen. Dem rechten Pack geht aber selbst dieses Gesetz zu weit. Der Blogger Andreas Unterberger, den man ausweislich von Blogverlinkungen wie zu ‘eigentümlich frei’ und ‘Politically incorrect’ ohne weiteres dem rechtsextremen Spektrum zuordnen kann, meint in seinem Post

Schwulenehe: Die miesen Tricks

irgendetwas aufdecken zu müssen.

Tatsächlich aufzudecken sind allerding nur die miesen Tricks, mit denen Unterberger arbeitet:

Was sich rund um die künftig mögliche Ehe homosexueller Paare abspielt, lässt den Beobachter nur noch ergriffen staunen:

Das Österreichische Lebenspartschaftsgesetz spricht nicht von einer Ehe. Unterberger könnte also an der Stelle bereits die Finger von seiner klebrigen Tastatur nehmen und wieder vor seinen braunen Ikonen niederknien. Macht er aber nicht. Einmal von seinen eigenen Wirrnissen auf die falsche Fährte gelockt, kann er nicht mehr innehalten.

Da werden im Vordergrund Scheingefechte um irrelevante Lappalien abgeführt, während die wahren Sauereien im Hintergrund bleiben. Und in der ÖVP begreifen viele nicht, welch verlogenes Spiel da stattfindet.

Aha, Unterberger musste im Hintergrund bleiben und die ÖVP muss sich jetzt sogar von den Rechtsextremisten beleidigen lassen. .. continue reading ..


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22 Nov 09

Vor einem Monat hat das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung

Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Bereich der betrieblichen Hinterbliebenenrente (VBL) verfassungswidrig

bekanntgemacht.

Der Beschluss wurde teilweise euphorisch begrüßt und in einer Pressemitteilung der Partei Bündnis90/Die Grünen war sogar von einem “großen Sieg” die Rede. Volker Beck feiert “den endgültigen Durchbruch”. Mir ist dieser Sprachgebrauch suspekt. Es fällt mir schwer, den Ausgang eines gerichtlichen Verfahrens, in dem Schriftsätze hin- und hergereicht, Akten gefüllt und vielleicht ein wenig diskutiert wurde, als Sieg zu bezeichnen. Es hätte ohne weiteres anders ausgehen können. Wenn nun  aus dem Umfeld von Volker Beck von “aufgegangenen Strategien” die Rede ist, dann drängt sich die Frage auf, wessen Strategie aufgegangen ist. Ein Blick in die Geschichte des Lebenspartnerschaftsgesetzes könnte zu Tage fördern, dass es Herta Deubler-Gmelin war, die seinerzeit den Weitblick hatte, den jetzt andere für sich reklamieren. Und der LSVD hat dieser Tage darauf aufmerksam gemacht, dass mit der Verfassungsgerichtsentscheidung kein Automatismus zur Gleichstellung verbunden ist, und wohl noch viele mühsam zu führende nachlaufende Verfahren erforderlich sein werden, um die Entscheidung mit Leben zu füllen. Gleichwohl: Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist wegweisend für die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Eingetragener Lebenspartnerschaften mit verschiedengeschlechtlichen Ehen. Nicht entschieden und nicht zu entscheiden hatte das Gericht über die Gleichberechtigung von schwulen und nichtschwulen Menschen.

Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts verdient abseits des Jubels eine genauere Betrachtung.

Zunächst fällt auf, dass das Datum der Beschlussfassung, der 07.07.2009, und der Tag der öffentlichen Bekanntgabe, das war der 22.10.2009, ungewöhnlich weit auseinanderfallen. Es ist nicht unüblich, dass das Gericht zwischen dem Tag der Beschlussfassung und der Verkündung desselben ein oder zwei Monate verstreichen lässt. Dreieinhalb Monate hingegen sind ein sehr langer Zeitraum. Man mag darüber spekulieren, was das Gericht bewogen haben mag, mit der Entscheidungsverkündung so lange zu warten. Sollte das Thema aus dem Wahlkampf herausgehalten werden? Was wäre passiert, wenn die Entscheidung vor der Bundestagswahl bekanntgegeben worden wäre? Nun, ich könnte mir vorstellen, dass die CDU/CSU-Seite zur Höchstform aufgelaufen wäre, und mit ‘jetzt-erst-recht-gegen-Schwule’-Thesen Stimmung gemacht hätte. Nach der Wahl, in den Koalitionsverhandlungen, kam der Beschluss gut zupass, um mit dem Hinweis, man könne wegen der Verfassungsgerichtsentscheidung gar nicht anders, der ein oder anderen FDP-Forderung nachzugeben. Der SPD und den Grünen hingegen wäre ein Wahlkampfthema verloren gegangen, wenn das Gericht schon im Juli seine Sicht der Dinge bekanntgemacht hätte.

Es ist ja nicht so, als gebe es keine Kontakte zwischen den Richtern des Bundesverfassungsgerichts und den anderen Verfassungsorganen und Spitzenpolitikern. Der ein und andere ‘Gedankenaustausch’ hat da sicher stattgefunden. Auffällig in diesem Zusammenhang ist, dass die Bayerische Staatsregierung ihren Antrag auf Feststellung, dass das Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts (LPartÜbarbG) vom 15.12.2004 wegen Verstoßes gegen Artikel 6 Absatz 1 Grundgesetz und gegen Artikel 3 Absatz 1 Gundgesetz mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig ist, mit Schriftsatz vom 08.07.2009 zurückgenommen hat. .. continue reading ..


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11 Nov 09

Helmut Graupner, Rechtanwalt in Österreich, der sich auch in Deutschland einen Namen im Einsatz um die Belange schwuler Menschen gemacht hat, verwundert mich mit einer Äußerung in einem Interview mit einer österreichischen Zeitung.  Hintergrund des Interviews ist die Diskussion über den Entwurf des Österreichischen Lebenspartnerschaftsgesetzes (vgl hierzu www.erstklassigerechte.at und think outside your box).

Ich stimme Graupners Ausführungen weitgehend zu. Einen grundsätzlichen Denkfehler macht er jedoch in folgendem:

Es gibt aber auch sehr viele homosexuelle Paare, die wirklich gerne heiraten möchten. Sie würden nicht glauben, wie viele homosexuelle Paare es gibt, die ganz traditionelle Lebensentwürfe haben, und die in Wahrheit stinknormal und stinkkonservativ sind.

Mann und Frau können es drehen und wenden, wie sie wollen: Dass zwei Männer oder zwei Frauen nicht nur sexuellen Kontakt miteinander haben, sondern auch dauerhaft zusammenleben, entspricht keinem traditionellen Lebensentwurf. .. continue reading ..


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28 Sep 09

Gestern hatte der deutsche Souverän einen der wenigen Tage, an denen er so richtig seine Macht auspielen kann, indem er hinter Bretterverschlägen auf bunten Zettelchen Kreuzchen macht und damit Einfluss darauf nimmt, werde demnächst bequem auf Kosten des Steuerzahlers in Berlin leben darf oder zukünftig auf Kosten desselben Deppen Übergangsgelder oder Altersversorgung nach dem Abgeordnetengesetz erhält.

Dass mir das Wahlergebnis nicht gefällt, liegt auf der Hand. Einzig freut es mich, dass der Kanzlerinnenwahlverein keinen Zuwachs erzielt halt. Auch wenn Frau Merkel versucht, einen gegenteiligen Eindruck zu erwecken, ist es ihr mit dem schlechtesten CDU-Ergebnis seit 60 Jahren nicht gelungen, auch nur einen Wähler hinzuzugewinnen. Wenn sie sich nun als Gewinnerin der Wahl feiern lässt, so kann sie das nur mit einer Neudefinition des Begriffs ‘Gewinn’ tun.

Was erwartet uns nun: Nach vier Jahren des Stillstands werden die nächsten Monate zeigen, ob die zu erwartende Koalition aus CDU/CSU und FDP sich für Rückschritt oder Fortschritt entscheidet. .. continue reading ..


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21 Aug 09

hinnerk schildert in seiner August-Ausgabe folgenden Fall:

Uwe-Carsten Edeler unterstützte seinen Lebenspartner bei der Steuererklärung. Dafür drohte ihm das Finanzamt ein sattes Bußgeld an. Ein befreundeter Rechtsanwalt widersprach – vergeblich. .. continue reading ..


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17 Aug 09

Den ein oder anderen Leser mag es überraschen, eine wasserdichte Begründung kann (und will) ich nicht liefern: Seit zehn Tagen lebe ich in einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft.

Was ich in diesem Zusammenhang nicht erwartet hatte, war der behördliche Almabtrieb, den so ein Vorgang, um in der Sprache der Bürokraten zu bleiben, mit sich bringt. Vier Standesämter mussten bemüht und bezahlt werden, bis endlich die Standesbeamtin in Altona die entscheidende Frage stellen, unsere bejahenden Antworten (Glück gehabt, ER hat auch ja gesagt :) ) entgegennehmen, Vordrucke ausfüllen, bestempeln und unterschreiben (lassen)  konnte.

Altona? Ja genau, Altona! .. continue reading ..


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25 Jul 09

Vor einem Monat habe ich mich ein wenig gefreut, denn ich war der Annahme, Eingetragene Lebenspartnerschaften würden nunmehr im Einkommensteuergesetz erwähnt:

Der Bundestag hat am 19.06.2009 ein Gesetz beschlossen, mit dem eingetragene Lebenspartnerschaften erstmalig im Einkommensteuergesetz erwähnt werden. Es geht um die erweiterte steuerliche Berücksichtigung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen. Selbstverständlich ist das nicht; ich berichtete über den Streit.

In der Gesetzessprache sieht das so aus:

§ 10 [des Einkommensteuergesetzes] wird wie folgt geändert:

[...]

b) Absatz 1 Nummer 3 wird wie folgt gefasst:

„3. Beiträge des Steuerpflichtigen für sich, seinen nicht dauernd getrennt lebenden unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Ehegatten, seinen Lebenspartner im Sinne des § 1 Absatz 1 des Lebenspartnerschaftsgesetzes und für jedes Kind, für das ein Anspruch auf einen Freibetrag nach § 32 Absatz 6 oder auf Kindergeld besteht, zu [...]

 I’m so sorry. Die seinerzeitige Meldung ist falsch. Die von mir wiedergegebene Textfassung des Bürgerentlastungsgesetzes steht so nur im Entwurf der Bundesregierung. Beschlossen hat der Bundestag im Anschluss an Beratungen des Finanzausschusses ein Gesetz ohne die vorgenannte Textpassage. .. continue reading ..


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2 Jul 09

Die FDP macht in diesen Wahlkampfzeiten schönes Wetter und versucht, sich als schwulenfreundliche Partei darzustellen. Anzeigen in verschiedenen Szeneblättern und Äußerungen des Parteivorsitzenden Guido Westerwelle über die Verfolgungen schwuler Menschen in Teilen des Auslandes sollen den Eindruck erwecken, als sei der FDP das Wohlergehen schwuler Menschen angelegen. Die tatsächliche Politik der FDP beweist anderes.

In Nordrhein-Westfalen stemmt sich die FDP schon seit Jahren gegen eine rechtliche Annäherung, geschweige denn Gleichstellung, von Ehen und eingetragenen Lebenspartnerschaften.

Vor wenigen Tagen hatte der Landtag des Landes Baden-Württemberg darüber zu entscheiden, ob Eingetragene Lebenspartnerschaften zukünftig, wie fast überall im Bundesgebiet, in den örtlichen Standesämtern beurkundet werden sollen, oder ob sie weiterhin abgesondert von der Öffentlichkeit in den Landratsämtern oder irgendwelchen Hinterzimmern der kreisfreien Städte besiegelt werden.

Die Stimmen der FDP-Abgeordneten waren ausschlaggebend dafür, dass es bei dem Baden-Württembergischen Diskriminierungsverfahren bleibt.

In der Landtagsdebatte legt die FDP dar, warum sie die nette Anzeigenkampagne und die warmen Worte von Klein-Guido überhaupt nicht interessieren, und  begründet ihren neuerlichen Arschtritt für schwule Menschen wie folgt: .. continue reading ..


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22 Jun 09

Der Bundestag hat am 19.06.2009 ein Gesetz beschlossen, mit dem eingetragene Lebenspartnerschaften erstmalig im Einkommensteuergesetz erwähnt werden. Es geht um die erweiterte steuerliche Berücksichtigung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen. Selbstverständlich ist das nicht; ich berichtete über den Streit.

In der Gesetzessprache sieht das so aus: .. continue reading ..


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7 Apr 09

Selbstverständlich dürft Ihr zusammenleben, aber nicht so wie wir. Wir schreiben Euch genau vor, wie Ihr das zu tun und zu lassen habt und dafür geben wir Euch sogar ein eigenes Gesetz, das Lebenspartnerschaftsgesetz. So gut sind wir zu Euch, was wollt Ihr denn noch?

Selbstverständlich geben wir Euch die Hand. Wir mögen Euch doch und wollen Euch unauffällig in unserer Mitte haben. Aber Euer Blut und Euer Knochenmark, das wollen wir nicht, das ist giftig, das würde uns alle verseuchen. Lieber sterben wir, als dass Ihr Blut und Knochenmark spenden dürft. Das schreiben wir Euch vor.

Natürlich dürft Ihr küssen, wen Ihr wollt. Aber nicht, wo Ihr wollt. .. continue reading ..


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26 Jan 09

Es vergeht kaum ein Tag, an dem schwule Menschen nicht Opfer von gewalttätigen Übergriffen werden. Hier in Deutschland. Bekannt werden diese Gewalttaten nur selten. Die Medien interessieren sich kaum dafür und viele schwule Männer sind, es mag gute Gründe dafür geben, nicht bereit, gegenüber der Polizei deutlich zu machen, dass das jeweilige Verbrechen (vermutlich) einen schwulenfeindlichen Hintergrund hatte. Statistisch erfasst werden die mutmaßlichen oder tatsächlichen Tatmotive ohnehin nicht. Und so bleibt eine Dunkelziffer, von der ich annehme, dass sie erschrecken hoch ist.

Berlin macht nahezu wöchentlich als Brennpunkt antischwuler Gewalt von sich reden. Unter verschiedenen Blickwinkeln werden der Befund und mögliche ‘Therapien’ diskutiert (vgl nur GayWest:  Gewalt gegen Schwule – Gedanken aus Deutschland, Ondamaris: Demonstration gegen homophobe Gewalt). Ob es gelingt eine Lösung zu finden? Ob es gelingt, den Weg zu einem friedlichen Miteinander zu finden?

Die Diskussionen, in den Medien (sofern sie das Thema Schwulenfeindlichkeit überhaupt inhaltlich aufgreifen), im Großen wie im Kleinen, kreisen fast immer um die Täter, darum, aus welchen Bevölkerungsgruppen die Täter stammen oder auch nicht, was sie wohl zu ihrer Tat bewegt haben mag, Homophobie als Tatmotiv wird gerne geleugnet, und wie man ihnen  – den Tätern! – helfen könne. Und ich habe durchaus den Eindruck, dass die Politik gerne bereit ist, Zeit und Geld in die Beschäftigung mit den Tätern und die Betreuung potenzieller Täter zu investieren und die Medien sich lieber mit der Lebensgeschichte von Gewalttätern beschäftigen, als mit dem Schicksal der Opfer.

Denn was bleibt?  Was wird aus den Menschen, die Opfer dieser sinnlosen Gewalt geworden sind? .. continue reading ..


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16 Dec 08

Das ungarische Parlament hatte im vergangenen Jahr ein Lebenspartnerschaftsgesetz beschlossen, das für gleichgeschlechtliche wie verschiedengeschlechtliche Paare gelten sollte. Damit sollte für Lebenspartnerschaften eine ähnlicher Rechtszustand wie für verheiratete verschiedengeschlechtliche Paare geschaffen werden. Ausgenommen wurde das Recht auf einen gemeinsamen Partnerschaftsnamen und das Adoptionsrecht.

Nun hat das ungarische Verfassungsgericht dieses Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Mit einer interessanten Begründung: .. continue reading ..


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18 Jun 08

Das Zitat stammt aus der schriftlichen Stellungnahme von Prof Dr Karlheinz Muscheler (Bochum) zu der Bundestagsausschussanhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes.

Die mündliche Anhörung im Rechtsausschuss findet heute ab 14 Uhr statt. Die schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen sind auf den Internetseiten des Bundestags veröffentlicht. 

Neben der sorgfältig formulierten Stellungnahme von Manfred Bruns (LSVD) sind die Ausführungen des österreichisches Rechtsanwalts Dr Helmut Graupner sehr lesenswert. Sie enthalten einen umfassenden Vergleich der Rechtslagen und Rechtssprechungen.

Natürlich haben sich auch die Gegner gleichgeschlechtlicher Beziehungen zu Wort gemeldet. Die Qualität der teilweise hysterischen Äußerungen sei mit einem Zitat eines gewissen Marc Hüffner hier nur angedeutet: .. continue reading ..


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