Tag: Kindererziehung



18 Jan 10

Manfred Spieker, von den Katholiken angeworbener, aber gleichwohl vom allgemeinen Steuerzahler besoldeter Professor für Christliche Sozialwissenschaften an der Universität Osnabrück, hält es für

“rechtlich geboten”, Homo-Paaren ehe- und familienbezogene Leistungen vorzuenthalten. Schließlich werde durch Kindererziehung in traditionellen Familien “das Humanvermögen der nächsten Generation” gebildet. Da das nicht in gleichgeschlechtlichen Beziehungen geschehe, verdienten Schwule und Lesben auch keine gleichen Rechte. (Quelle: queer.de)

Er steht damit in der Tradition der Nazis, die ebenfalls den  Wert und damit die Rechte eines Menschen von seinen Fortpflanzungsaktivitäten abhängig gemacht haben. Humanvermögen ist dabei die neuzeitliche Bezeichnung für den Volkskörper. .. continue reading ..


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22 Nov 09

Vor einem Monat hat das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung

Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Bereich der betrieblichen Hinterbliebenenrente (VBL) verfassungswidrig

bekanntgemacht.

Der Beschluss wurde teilweise euphorisch begrüßt und in einer Pressemitteilung der Partei Bündnis90/Die Grünen war sogar von einem “großen Sieg” die Rede. Volker Beck feiert “den endgültigen Durchbruch”. Mir ist dieser Sprachgebrauch suspekt. Es fällt mir schwer, den Ausgang eines gerichtlichen Verfahrens, in dem Schriftsätze hin- und hergereicht, Akten gefüllt und vielleicht ein wenig diskutiert wurde, als Sieg zu bezeichnen. Es hätte ohne weiteres anders ausgehen können. Wenn nun  aus dem Umfeld von Volker Beck von “aufgegangenen Strategien” die Rede ist, dann drängt sich die Frage auf, wessen Strategie aufgegangen ist. Ein Blick in die Geschichte des Lebenspartnerschaftsgesetzes könnte zu Tage fördern, dass es Herta Deubler-Gmelin war, die seinerzeit den Weitblick hatte, den jetzt andere für sich reklamieren. Und der LSVD hat dieser Tage darauf aufmerksam gemacht, dass mit der Verfassungsgerichtsentscheidung kein Automatismus zur Gleichstellung verbunden ist, und wohl noch viele mühsam zu führende nachlaufende Verfahren erforderlich sein werden, um die Entscheidung mit Leben zu füllen. Gleichwohl: Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist wegweisend für die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Eingetragener Lebenspartnerschaften mit verschiedengeschlechtlichen Ehen. Nicht entschieden und nicht zu entscheiden hatte das Gericht über die Gleichberechtigung von schwulen und nichtschwulen Menschen.

Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts verdient abseits des Jubels eine genauere Betrachtung.

Zunächst fällt auf, dass das Datum der Beschlussfassung, der 07.07.2009, und der Tag der öffentlichen Bekanntgabe, das war der 22.10.2009, ungewöhnlich weit auseinanderfallen. Es ist nicht unüblich, dass das Gericht zwischen dem Tag der Beschlussfassung und der Verkündung desselben ein oder zwei Monate verstreichen lässt. Dreieinhalb Monate hingegen sind ein sehr langer Zeitraum. Man mag darüber spekulieren, was das Gericht bewogen haben mag, mit der Entscheidungsverkündung so lange zu warten. Sollte das Thema aus dem Wahlkampf herausgehalten werden? Was wäre passiert, wenn die Entscheidung vor der Bundestagswahl bekanntgegeben worden wäre? Nun, ich könnte mir vorstellen, dass die CDU/CSU-Seite zur Höchstform aufgelaufen wäre, und mit ‘jetzt-erst-recht-gegen-Schwule’-Thesen Stimmung gemacht hätte. Nach der Wahl, in den Koalitionsverhandlungen, kam der Beschluss gut zupass, um mit dem Hinweis, man könne wegen der Verfassungsgerichtsentscheidung gar nicht anders, der ein oder anderen FDP-Forderung nachzugeben. Der SPD und den Grünen hingegen wäre ein Wahlkampfthema verloren gegangen, wenn das Gericht schon im Juli seine Sicht der Dinge bekanntgemacht hätte.

Es ist ja nicht so, als gebe es keine Kontakte zwischen den Richtern des Bundesverfassungsgerichts und den anderen Verfassungsorganen und Spitzenpolitikern. Der ein und andere ‘Gedankenaustausch’ hat da sicher stattgefunden. Auffällig in diesem Zusammenhang ist, dass die Bayerische Staatsregierung ihren Antrag auf Feststellung, dass das Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts (LPartÜbarbG) vom 15.12.2004 wegen Verstoßes gegen Artikel 6 Absatz 1 Grundgesetz und gegen Artikel 3 Absatz 1 Gundgesetz mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig ist, mit Schriftsatz vom 08.07.2009 zurückgenommen hat. .. continue reading ..


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22 Oct 09

Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts (Hervorhebungen durch mich):

Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Bereich der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung für die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes nach der Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL). Anders als bei der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es im Rahmen der Zusatzversorgung der VBL keine Hinterbliebenenrente für eingetragene Lebenspartner. Hiergegen wandte sich der Beschwerdeführer, der in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt, erfolglos vor den Zivilgerichten.

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die angegriffenen Gerichtsentscheidungen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf Gleichbehandlung aus Art. 3 Abs. 1 GG verletzen. Das letztinstanzliche Urteil des Bundesgerichtshofs wurde insoweit aufgehoben und die Sache an ihn zurückverwiesen.

Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zu Grunde: .. continue reading ..


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23 Jul 09

Das Bundesministerium der Justiz hat heute die Ergebnisse der seit geraumer Zeit laufenden Studie “Die Lebenssituation von Kindern in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften” vorgelegt. Ein paar Auszüge aus den Ergebnissen: .. continue reading ..


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29 Jan 09

Ein alleinerziehende heroinabhängige Frau (26) wird von der zuständigen Behörde der Stadt Edinburgh (Scotland) für unfähig befunden, ihre vier Jahre alte Tochter und ihren fünf Jahre alten Sohn zu erziehen und zu versorgen.

Die römisch-katholische Kirche hat eine Schwierigkeiten mit dieser Frau. Sie stört sich nicht an der Drogensucht dieser Frau und der Kirche kommt auf nicht in den Sinn, dass hier möglicherweise nicht ihr Familienbild (Vater + Mutter + viele Kinder) nicht idealiter verwirklicht wird.

Der schwer herzkranke Großvater (59) und die an Diabetes mellitus leidende Großmutter (46) wollen die Kinder adoptieren. Die Behörde in Edinburgh lehnt dies unter Hinweis auf das Alter und den Gesundheitszustand der Großeltern ab.

Auch mit den Großeltern hat die römisch-katholische Kirche keine Schwierigkeiten. Sie fragt auch nicht, ob die Beiden nicht bei der Erziehung und Betreuung ihrer nunmehr drogensüchtigen Tochter möglicherweise den Beweis dafür geliefert haben, dass sie zu einer erfolgreichen Kindererziehung nicht in der Lage sind.

Als die Behörde entscheided, dass zwei schwule Männer die geeignetesten Adoptiveltern für die beiden Kinder sind, bläht sich die römisch katholische Kirche auf und  – man muss es vor dem Hintergrund des geschilderten Falles lesen – lässt verkünden: .. continue reading ..


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13 Oct 08

Mal wird sie lang diskutiert, mal wird sie breit diskutiert, die Frage was Safer Sex ist, wer dafür verantwortlich ist, dass Sex safe ist und ob es Sex, der nicht safe ist, überhaupt geben darf.

In Hamburg rufen die Schwusos nach dem Staat, in Paris schreiten Bürgenwehren zum Kampf gegen gummiloses Ficken und im vergangenen Jahr forderte ein CDU-Bundestagsabgeordneter, HIVpostive Menschen beim Sex strikt von HIVnegativen Menschen zu trennen. Allen gemein ist die Forderung nach einem Verbot von Sex ohne Kondom. Für die Öffentlichkeit, die vornehmlich nur noch auf schrille Töne und grelles Forte reagiert, wird ein Anprangern sogenannter Bareback-Partys zelebriert. Detailinformationen und differenzierte Präventionsbotschaften sind für die Schaumschläger von geringem Interesse, denn sie wollen keine informierte und kritisch fragende Öffentlichkeit, die nur ihre Fernziele gefährden würde. .. continue reading ..


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9 Oct 08

Die Vonholdt, Ober-Christl aus dem Vorzimmer Gottes, hat mal wieder zu Papier und Bleistift gegriffen und ihr auf Dildogröße eingedampftes evangelikales Weltbild zum Besten gegeben. Die Tagespost, kirchenkatholische Postille aus Würzburg, hatte hierfür noch Platz frei.

Vonholdt kommt mit selbst nicht klar, denn sie findet auf 

grundlegende Fragen [...], die sich beim Thema Gleichstellung von homosexuell lebenden Paaren mit Ehepaaren im Adoptionsrecht aufdrängen 

keine Antwort. Sie kann auch keine Antwort finden, denn sie macht gleich mit der Fragestellung den ersten Fehler. Was bitte ist ein “homosexuell lebendes Paar”? Sie bildet einen Begriff, der keiner, oder, wenn man so will, ganz vieler Definitionen zugänglich und damit für die weitere Diskussion untauglich ist. Sich selbst dieserart in Ratlosigkeit stürzend stellt die Vonholdt erstmal ein paar Thesen in die katholische Tagespost:  .. continue reading ..


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3 Jun 08

Das Bundesverfassungsgericht hat erneut entschieden, dass Beamte, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, den Familienzuschlag der Stufe 1, den verheiratete Beamte ohne weiteres erhalten, nicht gewährt werden muss. 

Das Gericht nimmt dabei auf seine Entscheidung vom 20.09.2007 Bezug.

 

Mit Blick auf die Entscheidung des europäischen Gerichtshofs in der sogenannten Vorlegungssache Maruko macht das Verfassungsgericht zusätzliche Ausführungen. Zunächst flüchtet es sich in juristische Finten und weist auf die zeitlichen Abläufe hin: .. continue reading ..


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13 Apr 08

Die us-amerikanischen Online-Zeitschrift ‘whattheyplay‘ hat in einer Online-Umfrage Eltern gefragt, welche Videospielinhalte sie für ihre Kinder am bedenklichsten halten. Das Ergebnis sieht so aus: .. continue reading ..


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20 Jan 08

Steven Pinker führt in seinem Aufsatz mehrere Beispiele, die auf den Psychologen Jonathan Haidt zurück gehen, auf, die zeigen, wie moralische Instinkte die besonnene und vernünftige Beurteilung verschiedener Sachverhalte verhindern. Hier eines dieser Beispiele:

Julie macht während der Semesterferien gemeinsam mit ihrem Bruder Mark in Frankreich Urlaub. Eines Abends meinen sie, dass es sicher Spaß machen würde und interessant wäre, miteinander Sex zu haben. Julie nimmt schon sei geraumer Zeit die Anti-Baby-Pille und Mark benutzt, zur Sicherheit, zusätzlich ein Kondom. Beide genießen den Sex, beschließen aber, es nicht zu wiederholen. Sie behandeln das Erlebnis als ihr besonderes Geheimnis, dass das Gefühl ihrer Verbundenheit verstärken soll.

War es in Ordnung, dass sie miteinander Sex hatten? .. continue reading ..


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