Am vergangenen Wochenende sind die Bürger der Schweiz zu einem Volksentscheid gerufen worden, in dem ihnen die Frage vorgelegt wurde, ob die Bundesverfassung der Schweiz wie folgt ergänzt werden soll:
Art. 72 Abs. 3 (neu)
Der Bau von Minaretten ist verboten.
Dass es sich hier nur der Formulierung nach um eine bauordungsrechtliche Regelung handelt, tatsächlich aber etwas weitreichenderes gemeint ist, war und ist wohl jedem klar. Die Initiatoren des Volksentscheids schreiben selbst: .. continue reading ..
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