In den Verlautbarungen der Evangelikalen fällt auf, dass sie sich offenbar nur mit Homosexualität im Allgemeinen und der Schwulenheilung im Besonderen beschäftigen. Andere Themen scheinen ihnen fremd zu sein. Tritt jemand ihren Diffamierungen schwuler Menschen und ihren Heilungsthesen entgegen, zetern sie sofort, sie würden in ihren Rechten auf freie Religionsausübung und freie Meinungsäußerung behindert.
Den Artikel 4 des Deutschen Grundgesetzes kennen sie ganz genau,
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
und leiten daraus ab, jede Kritik an ihren öffentlichen Äußerungen sei Hetze, sie verboten, sei sachunkundig, würde ihre religiösen Empfindungen beeinträchtigen und dergleichen mehr.
Der Artikel 140 der deutschen Verfassung ist ihnen weniger geläufig: .. continue reading ..
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