In Deutschland dürfen unter anderen die römisch-katholische Kirche, die evangelischen Landeskirchen, die altkatholische Kirche und die jüdischen Kultusgemeinden Kirchensteuern erheben. Im Fall der Kultusgemeinden wird die Steuer mancherorts als Bekenntnissteuer bezeichnet. Voraussetzung für die Verpflichtung zur Zahlung von Kirchensteuern ist die Mitgliedschaft in einer hebeberechtigten Glaubensgemeinschaft.
Wie gerät man eigentlich in die Fänge eine steuerhebeberechtigten Glaubensgemeinschaft? Das Finanzgericht in München hatte sich mit dieser Frage zu beschäftigen. Die Finanzgerichtsbarkeit ist in einigen Bundesländern für diese Fragen zuständig, weil es den Glaubensgemeinschaften, wie könnte es anders sein, ums Geld geht.
Folgenden Sachverhalt hatte das Gericht zu beurteilen:
Die Eltern der in Moskau geborenen Klägerin waren Juden. Im Jahr 1996 wurde der als jüdischer Emigrantin aus der ehemaligen Sowjetunion (Kontingentflüchtling) nach Deutschland eingereisten Klägerin gemäß des Gesetzes über Maßnahmen für im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommene Flüchtlinge eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erteilt.
Das Bekenntnissteueramt erließ am 02.03.2005 den streitigen Bekenntnissteuerbescheid für die Jahre 2002 und 2003. .. continue reading ..
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