Ein alleinerziehende heroinabhängige Frau (26) wird von der zuständigen Behörde der Stadt Edinburgh (Scotland) für unfähig befunden, ihre vier Jahre alte Tochter und ihren fünf Jahre alten Sohn zu erziehen und zu versorgen.
Die römisch-katholische Kirche hat eine Schwierigkeiten mit dieser Frau. Sie stört sich nicht an der Drogensucht dieser Frau und der Kirche kommt auf nicht in den Sinn, dass hier möglicherweise nicht ihr Familienbild (Vater + Mutter + viele Kinder) nicht idealiter verwirklicht wird.
Der schwer herzkranke Großvater (59) und die an Diabetes mellitus leidende Großmutter (46) wollen die Kinder adoptieren. Die Behörde in Edinburgh lehnt dies unter Hinweis auf das Alter und den Gesundheitszustand der Großeltern ab.
Auch mit den Großeltern hat die römisch-katholische Kirche keine Schwierigkeiten. Sie fragt auch nicht, ob die Beiden nicht bei der Erziehung und Betreuung ihrer nunmehr drogensüchtigen Tochter möglicherweise den Beweis dafür geliefert haben, dass sie zu einer erfolgreichen Kindererziehung nicht in der Lage sind.
Als die Behörde entscheided, dass zwei schwule Männer die geeignetesten Adoptiveltern für die beiden Kinder sind, bläht sich die römisch katholische Kirche auf und – man muss es vor dem Hintergrund des geschilderten Falles lesen – lässt verkünden: .. continue reading ..
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