7 Feb 10

Nun ist es also entschieden: Das Land Nordrhein-Westfalen kauft in der Schweiz gestohlene Daten mit Informationen über angebliche Steuerhinterzieher und Steuerhinterziehungen und erklärt, man könne gar nicht anders handeln. Die Behörden seien verpflichtet, so der nordrhein-westfälische Finanzminster, den Straftatbestand der Steuerhinterziehung zu verfolgen. Würde dies nicht geschehen, sei dies Strafvereitelung im Amt.

Die rechtliche Prüfung scheint sehr einseitig und zielorientiert durchgeführt worden zu sein. Einerlei, die Rechtsgeleerten mögen sich darüber die Köpfe zerbrechen.

Warum machen wir das nicht alle so? Wenn wir etwas haben wollen, was uns nicht gehört und der rechtmäßige Eigentümer nicht herausgeben will, dann wird sich doch immer kriminelles Pack finden, dass für ein bisserl Geld bereit ist, sich die Finger schmutzig zu machen.

Ein Beispiel: .. continue reading ..


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