Tag: Bundesverfassungsgericht



20 Feb 10

Wer hätte das gedacht: Guido Westerwelle wird in diesen Tage ernster genommen, als jemals zuvor in seiner Politkarriere. Musste er sich noch vor wenigen Tagen als politisches Leichtgewicht bezeichnen lassen und wurde ihm nachgesagt, er könne kaum ernsthaft auf die Geschicke des Landes Einfluss nehmen, so bieten seine Gegner nunmehr alles auf, was kläffen kann. Merkel hat das ihr bis dahin vermutlich völlig unbekannte Wort Duktus gelernt, um der erstaunten Öffentlichkeit mitzuteilen, dass sie nicht  weiß, worum es geht, aber nicht Westerwelles Meinung ist. Heiner Geisler bekam Frischzellen gespritzt und verkündet nach einem Blick in einen Spiegel, Westerwelle sei ein Esel, und die SPD, unbeleckt von inhaltlichen Ansätzen, versucht mit Nazivergleichen ihr Glück. Selbstverständlich haben sich auch einzelne sogenannte Schwulenaktivisten, die man schleunigst deaktivieren sollte,  zu Wort gemeldet und brüllen gegen die vermeintliche Westerwelle’sche Dekadenz mit dem höchst dekadenten Slogan Gays against Guido an; ganz so, als dürfe ein schwuler FDP-Vorsitzender, Vizekanzler und Bundesminister des Auswärtigen nichts anderen tun, als rund um die Uhr eine Erhöhung der Hartz-IV-Sätze fordern. Gerade bei Westerwelles schwulen Widersachern habe ich den Eindruck, dass es ihnen gar nicht um die Sache geht, sondern sie einfach froh sind, endlich etwas gefunden zu haben, um draufhauen zu können.

Die Meisten, die sich empörungsgeladen auf Westerwelle einschießen, müssen sich zwei Versäumnisse vorhalten lassen. .. continue reading ..


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11 Feb 10

Bernd Posselt, Träger des Bundesverdienstkreuzes am Bande, sitzt für die CSU im EU-Parlament herum. Dem Magazin Zenit erklärt er, warum er und der Gleichbehandlungsgrundssatz es gebieten, schwule Menschen als Menschen zweiter Klasse zu behandeln.

Ich bin erst einmal froh, dass die Parlamentarische Versammlung [des Europarates] jetzt begonnen hat, diese Kräfte ein Stück weit in ihre Schranken zu verweisen, als sie jüngst diese Resolution zu den homosexuellen Lebenspartnerschaften in den Ausschuss zurückverwiesen hat. Das ist eine positive Tendenz. Ich freue mich vor allem, dass jetzt Politiker in der Parlamentarischen Versammlung mit starker christlicher Orientierung sehr aktiv werden, weil sie erkannt haben, dass diese Ebene zu wichtig ist, um sie den Anderen als Spielwiese zu überlassen…

Es ist bemerkenswert, dass Posselt die Diskussion über Menschenrechte als Spielwiese bezeichnet. Dass er die Vorenthaltung von Menschenrechten für bestimmte Minderheiten als positive Tendenz bezeichnet, ist allerdings für einen CSU-Politiker nicht bemerkenswert, .. continue reading ..


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1 Feb 10

Die LSU beglückt die Welt einmal mehr mit einer Pressemitteilung:

Zum Gedenktag der Opfer des Nationalsozialismus erinnert der Stellvertretende Bundesvorsitzende der Lesben und Schwulen in der Union (LSU) Björn Beck: “Die vom Deutschen Bundestag 2003 einvernehmlich beschlossene Magnus‐Hirschfeld‐Stiftung muss endlich mit Leben gefüllt werden und ihre Arbeit aufnehmen können.”

Hat der das schon seiner Parteivorsitzenden gesagt? Immerhin verhindert die CDU jeden Fortschritt in dieser Sache. Offenbar wollen die LSU durch öffentliches Geschrei einmal mehr davon ablenken, dass sie von allen im Bundestag vertretenen Parteien ausgerechnet die homophobste unterstützen. .. continue reading ..


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17 Jan 10

Liebe
Stille
Erinnere Dich an Morgen!
Chronisch verliebt? Yes dear!
What’s in a name?
Die große Freiheit
Ein unbedeutender Mensch?
Zusammen sein
Aufopferung
Offene Beziehung
Er gehört mir nicht!
Kernbohrung
Beziehungsangst
Kontrolle ist gut, Vertrauen ist besser!
Auf den Mund küssen
Freunde
Marktwert
Marktkenntnis
Überlebender
Du bist HIV-positiv? Ich will Sex mit Dir!
Mein Leben mit HIV
Selbst schuld
Der Angststaat
Sich selbst verlieren
Geografie der Gedanken
Schwule Freiheit
Geborgenheit der Freiheit
“Ich glaube, dass es kein intoleranteres Völkchen als Homosexuelle gibt.” - Einspruch!
Schwul ist normal? – Schwul ist nicht normal!
“Wie leben schwule Männer heute”
“Wie bist Du eigentlich schwul geworden?”
Wer war zu erst da? IKEA oder die schwulen Männer?
“Man ist eben gerne unter sich” - Neiiiiiiiiiin!
Schwule Gut- und Schlechtmenschen
Was uns verbindet
eLGeBeTe
Der Schwule ist der Mörder, oder: Der Mörder muss einfach schwul sein!
Bundesverfassungsgericht: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich – nur Schwule und Lesben nicht!
Schwule Gewaltopfer
MSM: Männer, die Sex mit Männern haben
Aufklärungsarbeit
Sie sind gegen die sogenannte Homo-Ehe?
Beziehungskrise
Die Sintflut
Das schreiben wir Euch vor!
Was ist der Unterschied zwischen Christen und schwulen Menschen?
In den Höhlen des Katholizismus
Wofür werden Religionsgemeinschaften gebraucht? Wer braucht Religionsgemeinschaften?
Gesund beten
Religiöse Fanatiker
Glaubensfragen – Glauben oder Fragen?
Ratzinger stellt sich gegen die Schöpfung
Warum verblendet der Wahn ein jedes Volk?
“Der Koran ist kein bisschen besser als Adolf Hitlers ‘Mein Kampf’ und sollte verboten werden.”
Kinder in Gefahr!
Ein Ex Ex-Gay
Tödliche Symbiose
Mit Christl Vonholdt unter der Dusche
Anruf bei Gott
Michael Gerlach und Christian Spaemann beseitigen das Schwulenproblem. Endgültig?
Evangelikaler Missbrauch der Meinungsfreiheit
Evangelikale Methodologie
Lieber Hans!
sugar boy seeks sugar daddy
Exhibition * Teil I: Hedonistische Kacke?
Die Wohlgesinnten (ein Buch von Jonathan Littell)
Wissenschaft zum Erbrechen
Das malthusianische Bevölkerungsgesetz
Diktatur der Mehrheit
BruNö

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8 Jan 10

Am Samstag haben der rechtslastige Schwulenhasser André F. Lichtschlag und der Gründer des evangelischen Wochenmagazins ‘Idea Spektrum’, Helmut Matthies, den von der Förderstiftung Konservative Bildung und Forschung in Kooperation mit der Wochenzeitung ‘Junge Freiheit’ gestifteten Gerhard-Löwenthal-Preis für Journalisten erhalten.

Die ‘Junge Freiheit’ ist das Verkündungsblatt deutscher Rechtsextremisten. Der Verfassungsschutz des Landes Nordrhein-Westfalen weiß um die Gefährlichkeit dieses Blättchens schon lange. Wie so oft hält aber auch im Falle der ‘Junge Freiheit’ das Bundesverfassungsgericht seine schützende Hand über die Rechtsextremisten und hindert die nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzbehörden, ihre Erkenntnisse der Öffentlichkeit angemessen zugänglich zu machen.

‘Idea Spekrum’ bezeichnet sich als christliches Nachrichtenmagazin, ist aber, nicht zuletzt aufgrund seiner notorisch schwulenfeindlichen Berichterstattung, eindeutig evangelikal ausgerichtet. .. continue reading ..


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22 Nov 09

Vor einem Monat hat das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung

Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Bereich der betrieblichen Hinterbliebenenrente (VBL) verfassungswidrig

bekanntgemacht.

Der Beschluss wurde teilweise euphorisch begrüßt und in einer Pressemitteilung der Partei Bündnis90/Die Grünen war sogar von einem “großen Sieg” die Rede. Volker Beck feiert “den endgültigen Durchbruch”. Mir ist dieser Sprachgebrauch suspekt. Es fällt mir schwer, den Ausgang eines gerichtlichen Verfahrens, in dem Schriftsätze hin- und hergereicht, Akten gefüllt und vielleicht ein wenig diskutiert wurde, als Sieg zu bezeichnen. Es hätte ohne weiteres anders ausgehen können. Wenn nun  aus dem Umfeld von Volker Beck von “aufgegangenen Strategien” die Rede ist, dann drängt sich die Frage auf, wessen Strategie aufgegangen ist. Ein Blick in die Geschichte des Lebenspartnerschaftsgesetzes könnte zu Tage fördern, dass es Herta Deubler-Gmelin war, die seinerzeit den Weitblick hatte, den jetzt andere für sich reklamieren. Und der LSVD hat dieser Tage darauf aufmerksam gemacht, dass mit der Verfassungsgerichtsentscheidung kein Automatismus zur Gleichstellung verbunden ist, und wohl noch viele mühsam zu führende nachlaufende Verfahren erforderlich sein werden, um die Entscheidung mit Leben zu füllen. Gleichwohl: Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist wegweisend für die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Eingetragener Lebenspartnerschaften mit verschiedengeschlechtlichen Ehen. Nicht entschieden und nicht zu entscheiden hatte das Gericht über die Gleichberechtigung von schwulen und nichtschwulen Menschen.

Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts verdient abseits des Jubels eine genauere Betrachtung.

Zunächst fällt auf, dass das Datum der Beschlussfassung, der 07.07.2009, und der Tag der öffentlichen Bekanntgabe, das war der 22.10.2009, ungewöhnlich weit auseinanderfallen. Es ist nicht unüblich, dass das Gericht zwischen dem Tag der Beschlussfassung und der Verkündung desselben ein oder zwei Monate verstreichen lässt. Dreieinhalb Monate hingegen sind ein sehr langer Zeitraum. Man mag darüber spekulieren, was das Gericht bewogen haben mag, mit der Entscheidungsverkündung so lange zu warten. Sollte das Thema aus dem Wahlkampf herausgehalten werden? Was wäre passiert, wenn die Entscheidung vor der Bundestagswahl bekanntgegeben worden wäre? Nun, ich könnte mir vorstellen, dass die CDU/CSU-Seite zur Höchstform aufgelaufen wäre, und mit ‘jetzt-erst-recht-gegen-Schwule’-Thesen Stimmung gemacht hätte. Nach der Wahl, in den Koalitionsverhandlungen, kam der Beschluss gut zupass, um mit dem Hinweis, man könne wegen der Verfassungsgerichtsentscheidung gar nicht anders, der ein oder anderen FDP-Forderung nachzugeben. Der SPD und den Grünen hingegen wäre ein Wahlkampfthema verloren gegangen, wenn das Gericht schon im Juli seine Sicht der Dinge bekanntgemacht hätte.

Es ist ja nicht so, als gebe es keine Kontakte zwischen den Richtern des Bundesverfassungsgerichts und den anderen Verfassungsorganen und Spitzenpolitikern. Der ein und andere ‘Gedankenaustausch’ hat da sicher stattgefunden. Auffällig in diesem Zusammenhang ist, dass die Bayerische Staatsregierung ihren Antrag auf Feststellung, dass das Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts (LPartÜbarbG) vom 15.12.2004 wegen Verstoßes gegen Artikel 6 Absatz 1 Grundgesetz und gegen Artikel 3 Absatz 1 Gundgesetz mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig ist, mit Schriftsatz vom 08.07.2009 zurückgenommen hat. .. continue reading ..


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28 Oct 09

Die FDP hat ihre Wahlversprechungen gehalten!

jubelt der LSVD in einer Pressemitteilung und die Queer.de meint, der

Koalitionsvertrag verspricht Gleichstellung

Für meinen Geschmack sind das zu viele Vorschusslorbeeren. .. continue reading ..


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24 Oct 09

Vor wenigen Tagen äußerte ich in einer Duplik zu einem Kommentar,

Mit dem ganzen Wischiwaschi, hin und her, Bi-, Trans-, Inter- und Sonstwaskram kann ich nichts anfangen.

und bekam gleich zu  hören:

das für einen selbst sexuell attraktive mit dem gesellschaftlich wünschenswerten zu vermengen – ganz dünnes eis! erst recht, wenn ein psychosexuell bedingtes unbehagen in eine soziale abwertung umschlägt.

und anderes mehr.

Es wird unter vielfacher Bemühung des Wortes ‘gender’ die Auffassung vertreten, schwule Männer müssten sich für alles begeistern und mit allem identifizieren, was irgendwie von dem heterosexuellen Standard abweicht.

Zur Identitätsfindung dieser Art werden dabei die Buchstaben LGBT bemüht. Dahinter verbirgt sich .. continue reading ..


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22 Oct 09

Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts (Hervorhebungen durch mich):

Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Bereich der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung für die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes nach der Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL). Anders als bei der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es im Rahmen der Zusatzversorgung der VBL keine Hinterbliebenenrente für eingetragene Lebenspartner. Hiergegen wandte sich der Beschwerdeführer, der in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt, erfolglos vor den Zivilgerichten.

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die angegriffenen Gerichtsentscheidungen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf Gleichbehandlung aus Art. 3 Abs. 1 GG verletzen. Das letztinstanzliche Urteil des Bundesgerichtshofs wurde insoweit aufgehoben und die Sache an ihn zurückverwiesen.

Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zu Grunde: .. continue reading ..


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12 Oct 09

Die New York Times hat ausgerechnet, wie groß der finanzielle Nachteil von schwulen Paaren allein aufgrund der Tatsache, dass sie schwul sind, ist. Je nach näheren Lebensumständen schwankt der Betrag – auf die Lebenszeit berechnet - zwischen USD 41.196 und USD 467.562.

So in etwa wird es auch in Deutschland sein. Ob es der nach dem von Barclays am 08.10.2009 und 16 Uhr zur Verfügung gestellten Devisenkurs umgerechnete Maximalbetrag von EUR 316.198,15 ist, kann dahingestellt bleiben – es wird in jedem Fall ein erkleckliches Sümmchen sein, dass da über die Jahre an finanziellen Benachteiligungen zusammenkommt.

Das ist nichts anderes als die finanzielle Ausbeutung einer Minderheit. .. continue reading ..


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28 Sep 09

Gestern hatte der deutsche Souverän einen der wenigen Tage, an denen er so richtig seine Macht auspielen kann, indem er hinter Bretterverschlägen auf bunten Zettelchen Kreuzchen macht und damit Einfluss darauf nimmt, werde demnächst bequem auf Kosten des Steuerzahlers in Berlin leben darf oder zukünftig auf Kosten desselben Deppen Übergangsgelder oder Altersversorgung nach dem Abgeordnetengesetz erhält.

Dass mir das Wahlergebnis nicht gefällt, liegt auf der Hand. Einzig freut es mich, dass der Kanzlerinnenwahlverein keinen Zuwachs erzielt halt. Auch wenn Frau Merkel versucht, einen gegenteiligen Eindruck zu erwecken, ist es ihr mit dem schlechtesten CDU-Ergebnis seit 60 Jahren nicht gelungen, auch nur einen Wähler hinzuzugewinnen. Wenn sie sich nun als Gewinnerin der Wahl feiern lässt, so kann sie das nur mit einer Neudefinition des Begriffs ‘Gewinn’ tun.

Was erwartet uns nun: Nach vier Jahren des Stillstands werden die nächsten Monate zeigen, ob die zu erwartende Koalition aus CDU/CSU und FDP sich für Rückschritt oder Fortschritt entscheidet. .. continue reading ..


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12 Jul 09

Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat mit einem Beschluss vom 08.07.2009 die Überwachung von ‘pro Köln’ durch den Verfassungsschutz des Landes Nordrhein-Westfalen für rechtmäßig erklärt.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) hat seine Entscheidung unter anderem mit Zitaten der Fraktionsvorsitzenden von pro Köln im Kölner Stadtrat begründet. Das OVG stellt ausdrücklich fest, dass Funktionäre von pro Köln “fortgesetzt mit pauschalisierenden, plakativen Äußerungen Ausländer sowie Zuwanderer wegen ihrer Abstammung und/oder Religionszugehörigkeit ausgrenzend und als kriminell oder nicht integrierbar dargestellt haben” und dass der Kläger “die Lebensweise Homosexueller verunglimpft und sie in einer die Menschenwürde berührenden Art und Weise herabsetzt.”

Der Innenminister der Landes Nordrhein-Westfalen hat daraufhin erklärt .. continue reading ..


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16 Jun 09

In den Verlautbarungen der Evangelikalen fällt auf, dass sie sich offenbar nur mit Homosexualität im Allgemeinen und der Schwulenheilung im Besonderen beschäftigen. Andere Themen scheinen ihnen fremd zu sein. Tritt jemand ihren Diffamierungen schwuler Menschen und ihren Heilungsthesen entgegen, zetern sie sofort, sie würden in ihren Rechten auf freie Religionsausübung und freie Meinungsäußerung behindert.

Den Artikel 4 des Deutschen Grundgesetzes kennen sie ganz genau,

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

und leiten daraus ab, jede Kritik an ihren öffentlichen Äußerungen sei Hetze, sie verboten, sei sachunkundig, würde ihre religiösen Empfindungen beeinträchtigen und dergleichen mehr.

Der Artikel 140 der deutschen Verfassung ist ihnen weniger geläufig: .. continue reading ..


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11 May 09

Merkwürdiges trug sich am vergangenen Mittwoch im Bundestag zu. Das bundesdeutsche Parlament verhandelte einen Antrag der Fraktion DIE LINKE.

Rehabilitierung für die Verfolgung und Unterdrückung einvernehmlicher gleichgeschlechtlicher Handlungen in der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik und Entschädigung der Verurteilten

und einen Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Rehabilitierung und Entschädigung der nach 1945 in Deutschland wegen homosexueller Handlungen Verurteilten.

In beiden Anträgen geht es, mit unterschiedlicher Nuancierung, darum, die in der Nachkriegszeit ergangenen, auf den § 175 des Strafgesetzbuchs (StGB) gestütze Strafurteile gegen schwule Männer aufzuheben und den Verurteilten eine Entschädigung zu zahlen. Bis 1969 war der § 175 in der durch die Nazis geschaffenen Fassung in der Bundesrepublik Deutschland gültig. Zwischen 1945 und 1969 wurden 50000 Männer nach dieser Norm verurteilt und ihr Leben zerstört.

Der Bundestag lehnte beide Anträge mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP ab! .. continue reading ..


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20 Apr 09

Offenbar hat der Gott, den so viele für ihre Zwecke missbrauchen, nicht bedacht, dass ein Teil derjenigen, dich sich auf ihn berufen, ein ziemlich dämliches Völkchen ist. Dummheit ist in den verschiedenen Sündenkatalogen der gängigen christlichen Konfessionen nicht als Sünde erwähnt, was nun dazu führt, dass man sich davon nicht in der Beichte freikaufen und sie nicht durch zwei oder drei Vater Unser und ein paar Runden Rosenkranzgebete loswerden kann. Die Dummheit bleibt haften, zum Beispiel an der Partei Bibeltreuer Christen (PBC). Von dieser Sturmabteilung der Christenheit haben sich gestern zwanzig oder dreißig zusammengefunden (Vollversammlung!?), um vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen die geplante EU-Verfassung zu demonstrieren (Frage: Wozu brauchen Gott und seine Getreuen ein Verfassungsgericht?). Dabei verkündeten sie:

In der neuen EU-Verfassung ist die Rede von „Gleichheit“ (!) von Frauen und Männern, nicht nur von „Gleichberechtigung“ – dahinter verbirgt sich die antichristliche „Gender“-Ideologie mit ihrer Konsequenz der „Homo-Ehe“! .. continue reading ..


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