Tag: Beamtenrecht



22 Nov 09

Vor einem Monat hat das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung

Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Bereich der betrieblichen Hinterbliebenenrente (VBL) verfassungswidrig

bekanntgemacht.

Der Beschluss wurde teilweise euphorisch begrüßt und in einer Pressemitteilung der Partei Bündnis90/Die Grünen war sogar von einem “großen Sieg” die Rede. Volker Beck feiert “den endgültigen Durchbruch”. Mir ist dieser Sprachgebrauch suspekt. Es fällt mir schwer, den Ausgang eines gerichtlichen Verfahrens, in dem Schriftsätze hin- und hergereicht, Akten gefüllt und vielleicht ein wenig diskutiert wurde, als Sieg zu bezeichnen. Es hätte ohne weiteres anders ausgehen können. Wenn nun  aus dem Umfeld von Volker Beck von “aufgegangenen Strategien” die Rede ist, dann drängt sich die Frage auf, wessen Strategie aufgegangen ist. Ein Blick in die Geschichte des Lebenspartnerschaftsgesetzes könnte zu Tage fördern, dass es Herta Deubler-Gmelin war, die seinerzeit den Weitblick hatte, den jetzt andere für sich reklamieren. Und der LSVD hat dieser Tage darauf aufmerksam gemacht, dass mit der Verfassungsgerichtsentscheidung kein Automatismus zur Gleichstellung verbunden ist, und wohl noch viele mühsam zu führende nachlaufende Verfahren erforderlich sein werden, um die Entscheidung mit Leben zu füllen. Gleichwohl: Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist wegweisend für die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Eingetragener Lebenspartnerschaften mit verschiedengeschlechtlichen Ehen. Nicht entschieden und nicht zu entscheiden hatte das Gericht über die Gleichberechtigung von schwulen und nichtschwulen Menschen.

Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts verdient abseits des Jubels eine genauere Betrachtung.

Zunächst fällt auf, dass das Datum der Beschlussfassung, der 07.07.2009, und der Tag der öffentlichen Bekanntgabe, das war der 22.10.2009, ungewöhnlich weit auseinanderfallen. Es ist nicht unüblich, dass das Gericht zwischen dem Tag der Beschlussfassung und der Verkündung desselben ein oder zwei Monate verstreichen lässt. Dreieinhalb Monate hingegen sind ein sehr langer Zeitraum. Man mag darüber spekulieren, was das Gericht bewogen haben mag, mit der Entscheidungsverkündung so lange zu warten. Sollte das Thema aus dem Wahlkampf herausgehalten werden? Was wäre passiert, wenn die Entscheidung vor der Bundestagswahl bekanntgegeben worden wäre? Nun, ich könnte mir vorstellen, dass die CDU/CSU-Seite zur Höchstform aufgelaufen wäre, und mit ‘jetzt-erst-recht-gegen-Schwule’-Thesen Stimmung gemacht hätte. Nach der Wahl, in den Koalitionsverhandlungen, kam der Beschluss gut zupass, um mit dem Hinweis, man könne wegen der Verfassungsgerichtsentscheidung gar nicht anders, der ein oder anderen FDP-Forderung nachzugeben. Der SPD und den Grünen hingegen wäre ein Wahlkampfthema verloren gegangen, wenn das Gericht schon im Juli seine Sicht der Dinge bekanntgemacht hätte.

Es ist ja nicht so, als gebe es keine Kontakte zwischen den Richtern des Bundesverfassungsgerichts und den anderen Verfassungsorganen und Spitzenpolitikern. Der ein und andere ‘Gedankenaustausch’ hat da sicher stattgefunden. Auffällig in diesem Zusammenhang ist, dass die Bayerische Staatsregierung ihren Antrag auf Feststellung, dass das Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts (LPartÜbarbG) vom 15.12.2004 wegen Verstoßes gegen Artikel 6 Absatz 1 Grundgesetz und gegen Artikel 3 Absatz 1 Gundgesetz mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig ist, mit Schriftsatz vom 08.07.2009 zurückgenommen hat. .. continue reading ..


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12 Nov 09

Wenn es aus dem Dunstkreis von CDU/CSU und FDP Positives zu vermelden gibt, will ich es nicht  verschweigen. Wie ich kweer.de entnehme, hat

Die CSU/FDP-Regierung in Bayern beschlossen, Schwule und Lesben im Beamtenrecht gleichzustellen.

[...]

Im Koalitionsvertrag war allerdings keine Gleichstellung im Beamtenrecht vorgesehen.

Diese erfreuliche Entwicklung zeigt, dass ein Koalitionsvertrag nicht der Weisheit letzter Schluss ist. .. continue reading ..


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28 Oct 09

Die FDP hat ihre Wahlversprechungen gehalten!

jubelt der LSVD in einer Pressemitteilung und die Queer.de meint, der

Koalitionsvertrag verspricht Gleichstellung

Für meinen Geschmack sind das zu viele Vorschusslorbeeren. .. continue reading ..


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23 Oct 09

Die LSU hat einmal mehr eine Pressemitteilung in die Welt gesetzt. Es geht um den Koalitionsvertrag von CDU und FDP in Schleswig-Holstein. Zwar haben die LSU mittlerweile ein Rechtschreibprogramm (aus vorreformatorischen Zeiten stammend) erworben, so dass die Pressemitteilung ohne allzu ungewöhnliche Grammatik und Orthografie daherkommt; inhaltlich ist sie erneut schlecht sortiert.

Die LSU schreiben: .. continue reading ..


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28 Sep 09

Gestern hatte der deutsche Souverän einen der wenigen Tage, an denen er so richtig seine Macht auspielen kann, indem er hinter Bretterverschlägen auf bunten Zettelchen Kreuzchen macht und damit Einfluss darauf nimmt, werde demnächst bequem auf Kosten des Steuerzahlers in Berlin leben darf oder zukünftig auf Kosten desselben Deppen Übergangsgelder oder Altersversorgung nach dem Abgeordnetengesetz erhält.

Dass mir das Wahlergebnis nicht gefällt, liegt auf der Hand. Einzig freut es mich, dass der Kanzlerinnenwahlverein keinen Zuwachs erzielt halt. Auch wenn Frau Merkel versucht, einen gegenteiligen Eindruck zu erwecken, ist es ihr mit dem schlechtesten CDU-Ergebnis seit 60 Jahren nicht gelungen, auch nur einen Wähler hinzuzugewinnen. Wenn sie sich nun als Gewinnerin der Wahl feiern lässt, so kann sie das nur mit einer Neudefinition des Begriffs ‘Gewinn’ tun.

Was erwartet uns nun: Nach vier Jahren des Stillstands werden die nächsten Monate zeigen, ob die zu erwartende Koalition aus CDU/CSU und FDP sich für Rückschritt oder Fortschritt entscheidet. .. continue reading ..


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17 Sep 09

Nichts. Rein gar nichts.

Es liegt nunmehr der Koalitionsvertragsentwurf der zukünftigen sächsischen Koalitionspartner CDU und FDP vor. Schwule Menschen kommen darin nicht vor.

Zur Erinnerung: Die Bundesländer haben seit geraumer Zeit die Möglichkeit, in Eingetragenen Lebenspartnerschaften lebende Landesbeamte (einschließlich der Kommunalbeamten) mit deren verschiedengeschlechtlich verheirateten Kollegen Besoldungs- und Versorgungsrechtlich gleich zu stellen. In Sachsen ist das bisher nicht geschehen. Uns so wie es aussieht, wird es auch in dieser Wahlperiode durch den Sächsischen Landtag nicht geschehen.

Die Heuchelei der FDP ist nur noch zum kotzen!

Die queer.de berichtete gestern folgendes: .. continue reading ..


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10 Apr 09

Im Januar habe ich über die Reform des nordrhein-westfälischen Beamtenrechts berichtet. Der FDP-Innenminister und notorische Verfassungsbrecher Ingo Wolf1 hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der eine besoldungs- und versorgungsrechtliche Gleichstellung von Beamten, die in eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, mit verheirateten Beamten nicht vorsah.

In der ersten Lesung des Gesetzentwurfs im nordrhein-westfälischen Landtag beklagte die Abgeordnete Monika Düker (Grüne):

Eine ganz wichtige Chance, die Sie verpasst haben, ist, endlich die Diskriminierung von eingetragenen Lebenspartnerschaften auch im öffentlichen Dienstrecht zu beseitigen. Die eingetragenen Lebenspartnerschaften sind trotz Rechtsprechung in unserem Beamtenrecht immer noch nicht der Ehe gleichgestellt. Das bezieht sich auf die bislang bundesrechtlich geregelten Bereiche. Ich nenne den Familienzuschlag, und ich nenne die Hinterbliebenenversorgung. Sie haben jetzt das Recht, dies zu regeln. Sie tun es nicht. Ich zitiere Ihren Parteikollegen Dr. Max Stadler, der seine Ablehnung der Beamtenrechtsreform auf Bundesebene für die Bundesbeamten, also des Bundesgesetzes, mit den Worten begründet hat: Gänzlich unverständlich ist die unterbliebene Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnern mit Ehegatten im Dienstrecht des Bundes. .. continue reading ..


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28 Jan 09

Im März 2007 hat der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen auf einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen über die Gleichstellung von lebensverpartnerten Beamten mit verheirateten Beamten diskutiert. Die CDU und die FDP, die in Nordrhein-Westfalen auch den für dieses Thema federführenden Innenminister stellt, haben damals deutlich gemacht, dass sie eine Gleichstellung ablehnen und allenfalls im Rahmen einer später einmal erforderlichen Gesamtüberarbeitung des nordrhein-westfälischen Beamtenrechts eine Gleichstellung zu prüfen sei. Man könne jedenfalls nicht wegen jeder Kleinigkeit Gesetze ändern.

Im Oktober hat die CDU/FDP-Landesregierung eine Änderung des Landesbesoldungsgesetzes auf den Weg gebracht, .. continue reading ..


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14 Nov 08

Wer bisher noch gehofft hat, die SPD würde sich für die Interessen schwuler Menschen einsetzen, kann nun in der Parlamentsdokumentation (zu Drucksache 16/7076) des Bundestags nachlesen, dass sie genau das Gegenteil tut.

Der Bundestag hatte über das Dienstrechtsneuordnungsgesetz für Bundesbeamte zu beraten. Verheiratete Beamte erhalten zusätzlich zum Grundgehalt einen Ortszuschlag, die Krankheitskosten des Ehepartners werden in die Krankheitskostenbeihilfe des Dienstherrn einbezogen und der überlebende Ehepartner hat Anspruch auf eine Verwitwetenpension.

Die am Gesetzgebungsverfahren maßgeblich beteiligte Justizministerin Zypris (SPD) machte keine nennenswerten Anstalten, eine Einbeziehung von Eingetragenen Lebenspartner im Rahmen der anstehenden Neuregelung zu erreichen.

Ein Antrag der Fraktion “Die Grünen”, im Bundesbeamtenrecht eine Gleichstellung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften mit Ehen zu erreichen, wurde am vergangenen Mittwoch mit den Stimmen aller anwesenden SPD-Abgeordneten abgelehnt. Und zwar ohne Not.

Nun könnte man einwenden, es ginge ja nur um ein paar Beamte -  was solls? Nein, es geht um etwas Grundlegendes! .. continue reading ..


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27 Aug 08

Er muss verdammt tief sitzen, der Regenbogenflaggenschock. Wochen nach dem umstrittenen Hissen der Regenbogenflagge kommt der Aushilfskarikaturist Götz Wiedenroth und vertreibt sich seine Langeweile mit einer homophoben Kritzelei (http://www.wiedenroth-karikatur.de/02_PolitKari080826_Berlin_Polizei_Glietsch_ Regenbogenfahne_Homosexualitaet.html).

Es gab Zeiten, in denen bemühten sich die Karikaturisten, die etwas auf sich hielten, das Tagesgeschehen zeitnah und vor allem geistreich auf die Schüppe zu nehmen.

Wie der Karikaturist Wiedenroth wünscht sich auch ein gewisser Chefmixer im Lesersandkasten der Zeit mit mehrwöchiger Verspätung eine Heteroflagge. Um diesem Wunsch Nachdruck zu verleihen stellt er zunächst eine falsche Behauptung auf: .. continue reading ..


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5 Aug 08

Mitte September 2008 wird in Schwerin ein neuer Bürgermeister, nein sogar ein Oberbürgermeister gewählt, nach dem die Schweriner den Amtsinhaber aus seinem Sessel vertrieben haben.

Mehrere Kandidaten stehen zur Wahl, darunter auch ‘Archi’ Volker Goebel, der sich aus dem westfälischen Hagen aufgemacht hat, Oberschweriner zu werden. Archi entblättet sich. Zunächst sein Leben auf seiner Homepage, auf der so wichtige Dinge wie das Gültigkeitsende seinen Reisepasses nachzulesen sind. Mit erstaunen lese ich dort auch

Als Freelancer bin ich ab ca. 57,- Euro / h plus MwSt. zu haben. Abrechung über nachvollziehbare, verständliche Excel Tabellen. Als techn. Angestellter reden wir bitte über 5.720,- € / Monat.  

und erkenne die Motivation des Freelancers. Denn: Der Oberbürgermeister von Schwerin wird nach B 5 besoldet, das entspricht einem monatlichen Grundgehalt von EUR 6309,38. Dazu noch ein paar Aufwandsentschädigungen und Zulagen, beamtenrechtliche Alterversorgung, Dienstwagen, und so weiter.

Nun muss Archi nur noch gewählt werden. Mitbekommen hat er offenbar, dass bei einem Teil des Schweriner Publikums Schwulenfeindlichkeit gut ankommt. Damit kennt er sich aus und legt los: .. continue reading ..


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23 Jul 08

Die Berliner Sektion der Deutschen Polizeigewerkschaft hat einen merkwürdigen ‘Landeschef’ an ihrer Spitze.

Vor kurzem hat er sich darüber aufgeregt, dass am Berliner Polizeipräsidium anläßlich des dortigen CSDs eine Regenbogenflagge gehisst wurde. Mit dem Gewerkschaftsboss gerieten einige homophobe Polizisten in Wallung und verschickten unter Benutzung von Staatseigentum während ihrer Arbeitszeit schwulenfeindliche eMails. Das wiederum fand der Berliner Polizeipräsident nicht so witzig. Statt jedoch die allfälligen Disziplinarverfahren einzuleiten, bat er die 29 mailenden Beamten zu einem persönlichen Gespräch.

Und nun plärrt wieder der Polizeigewerkschaftslandeschef Bodo Pfalzgraf, assistiert von Eduard Rise, Landesredakteur (von was auch immer): .. continue reading ..


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28 Jun 08

Die Geheimloge GB32 

Die Berliner sind ein leckeres Gebäck und ein merkwürdiges Volk. Vor ein paar Tagen war ich in Berlin. Auf dem Flughafen Tegel, der eine kleine Nebenstelle des Paderborner Flughafen ist, angekommen, fragte ich einen Wachtmeister, ob er wisse, wo die Busse abfahren. Wie in der Provinz üblich, hat der Flughafen keinen Bahnanschluss. Die Antwort des im Grenzbereich des beamtenrechtlich zulässigen Gewichtsbereichs befindlichen Wachtmeisters lautete: “Ja.” Hier im Rheinland hätte ich nicht nur eine ausführliche Wegbeschreibung, Ausflugstipps, eine kostenlose Fahrpreisinfo, eine Einladung zum Kölsch, sondern vielleicht auch noch eine nach Dienstschluss anwählbare Telefonnummer erhalten. Nicht so in Berlin. .. continue reading ..


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3 Jun 08

Das Bundesverfassungsgericht hat erneut entschieden, dass Beamte, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, den Familienzuschlag der Stufe 1, den verheiratete Beamte ohne weiteres erhalten, nicht gewährt werden muss. 

Das Gericht nimmt dabei auf seine Entscheidung vom 20.09.2007 Bezug.

 

Mit Blick auf die Entscheidung des europäischen Gerichtshofs in der sogenannten Vorlegungssache Maruko macht das Verfassungsgericht zusätzliche Ausführungen. Zunächst flüchtet es sich in juristische Finten und weist auf die zeitlichen Abläufe hin: .. continue reading ..


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