Tag: Arbeitsrecht



7 Feb 10

Nicht freiwillig. Sie muss.

Vor einem Jahr noch erklärte die Lufthansa, sie wolle keinen schwulen Flugbegleiter haben, weil man ja auch Schulklassen fliege. Und bekanntlich fallen schwulen Männer ständige über Schüler her, während heterosexuelle Männer ja niemals nie sich an Schülerinnen vergreifen würden.

Nun hat das Landesarbeitsgericht Hessen der Lufthansa einen Strich durch die Rechnung gemacht: .. continue reading ..


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22 Nov 09

Vor einem Monat hat das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung

Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Bereich der betrieblichen Hinterbliebenenrente (VBL) verfassungswidrig

bekanntgemacht.

Der Beschluss wurde teilweise euphorisch begrüßt und in einer Pressemitteilung der Partei Bündnis90/Die Grünen war sogar von einem “großen Sieg” die Rede. Volker Beck feiert “den endgültigen Durchbruch”. Mir ist dieser Sprachgebrauch suspekt. Es fällt mir schwer, den Ausgang eines gerichtlichen Verfahrens, in dem Schriftsätze hin- und hergereicht, Akten gefüllt und vielleicht ein wenig diskutiert wurde, als Sieg zu bezeichnen. Es hätte ohne weiteres anders ausgehen können. Wenn nun  aus dem Umfeld von Volker Beck von “aufgegangenen Strategien” die Rede ist, dann drängt sich die Frage auf, wessen Strategie aufgegangen ist. Ein Blick in die Geschichte des Lebenspartnerschaftsgesetzes könnte zu Tage fördern, dass es Herta Deubler-Gmelin war, die seinerzeit den Weitblick hatte, den jetzt andere für sich reklamieren. Und der LSVD hat dieser Tage darauf aufmerksam gemacht, dass mit der Verfassungsgerichtsentscheidung kein Automatismus zur Gleichstellung verbunden ist, und wohl noch viele mühsam zu führende nachlaufende Verfahren erforderlich sein werden, um die Entscheidung mit Leben zu füllen. Gleichwohl: Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist wegweisend für die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Eingetragener Lebenspartnerschaften mit verschiedengeschlechtlichen Ehen. Nicht entschieden und nicht zu entscheiden hatte das Gericht über die Gleichberechtigung von schwulen und nichtschwulen Menschen.

Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts verdient abseits des Jubels eine genauere Betrachtung.

Zunächst fällt auf, dass das Datum der Beschlussfassung, der 07.07.2009, und der Tag der öffentlichen Bekanntgabe, das war der 22.10.2009, ungewöhnlich weit auseinanderfallen. Es ist nicht unüblich, dass das Gericht zwischen dem Tag der Beschlussfassung und der Verkündung desselben ein oder zwei Monate verstreichen lässt. Dreieinhalb Monate hingegen sind ein sehr langer Zeitraum. Man mag darüber spekulieren, was das Gericht bewogen haben mag, mit der Entscheidungsverkündung so lange zu warten. Sollte das Thema aus dem Wahlkampf herausgehalten werden? Was wäre passiert, wenn die Entscheidung vor der Bundestagswahl bekanntgegeben worden wäre? Nun, ich könnte mir vorstellen, dass die CDU/CSU-Seite zur Höchstform aufgelaufen wäre, und mit ‘jetzt-erst-recht-gegen-Schwule’-Thesen Stimmung gemacht hätte. Nach der Wahl, in den Koalitionsverhandlungen, kam der Beschluss gut zupass, um mit dem Hinweis, man könne wegen der Verfassungsgerichtsentscheidung gar nicht anders, der ein oder anderen FDP-Forderung nachzugeben. Der SPD und den Grünen hingegen wäre ein Wahlkampfthema verloren gegangen, wenn das Gericht schon im Juli seine Sicht der Dinge bekanntgemacht hätte.

Es ist ja nicht so, als gebe es keine Kontakte zwischen den Richtern des Bundesverfassungsgerichts und den anderen Verfassungsorganen und Spitzenpolitikern. Der ein und andere ‘Gedankenaustausch’ hat da sicher stattgefunden. Auffällig in diesem Zusammenhang ist, dass die Bayerische Staatsregierung ihren Antrag auf Feststellung, dass das Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts (LPartÜbarbG) vom 15.12.2004 wegen Verstoßes gegen Artikel 6 Absatz 1 Grundgesetz und gegen Artikel 3 Absatz 1 Gundgesetz mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig ist, mit Schriftsatz vom 08.07.2009 zurückgenommen hat. .. continue reading ..


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19 Nov 08

Die deutsche Abteilung der Mormonen hat vor wenigen Tagen zu den Volksabstimmungen in den USA zu den same-sex-marriages Stellung genommen. Die deutschen Mormonen halten es wie ihre us-amerikanischen Glaubenskumpanen und reihen eine Lüge an die nächste:

Nachdem Proposition 8 (Antrag 8) im Juni dieses Jahres zur Abstimmung vorgelegt wurde, haben die Einwohner Kaliforniens das Für und Wider der gleichgeschlechtlichen Ehe erörtert.

Das ist falsch. Nicht die Einwohner Kalifornien haben etwas erörtert; es ist ihnen vielmehr von außerhalb des Staates Kalifornien eine bestimmte Sichtweise aufgepresst worden. Die Finanzierung dieser Kampagnen erfolgte zu zwei Dritteln mit Geld, dass die Mormonen zur Verfügung gestellt haben. .. continue reading ..


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13 Oct 08

Mal wird sie lang diskutiert, mal wird sie breit diskutiert, die Frage was Safer Sex ist, wer dafür verantwortlich ist, dass Sex safe ist und ob es Sex, der nicht safe ist, überhaupt geben darf.

In Hamburg rufen die Schwusos nach dem Staat, in Paris schreiten Bürgenwehren zum Kampf gegen gummiloses Ficken und im vergangenen Jahr forderte ein CDU-Bundestagsabgeordneter, HIVpostive Menschen beim Sex strikt von HIVnegativen Menschen zu trennen. Allen gemein ist die Forderung nach einem Verbot von Sex ohne Kondom. Für die Öffentlichkeit, die vornehmlich nur noch auf schrille Töne und grelles Forte reagiert, wird ein Anprangern sogenannter Bareback-Partys zelebriert. Detailinformationen und differenzierte Präventionsbotschaften sind für die Schaumschläger von geringem Interesse, denn sie wollen keine informierte und kritisch fragende Öffentlichkeit, die nur ihre Fernziele gefährden würde. .. continue reading ..


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