Gestern hat der Deutsche Bundestag sich einmal mehr mit gleichgeschlechtlichen Lebensmodellen beschäftigt. Die Fraktion der SPD hat die Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit verschiedengeschlechtlichen Ehen beantragt, die Fraktion Die Linke fordert eine Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Beziehungen.
Die Beschäftigung des Bundestages mit diesem Thema dauerte nur wenige Sekunden und erstreckte sich darauf, die Reden zu diesem Tagesordnungspunkt zu Protokoll zu geben. Es handelt sich um die Reden von Ute Granold für die Unionsfraktion, Christine Lambrecht für die SPD-Fraktion, Stephan Thomae und Michael Kauch für die FDP-Fraktion, Dr. Barbara Höll für die Fraktion Die Linke und Volker Beck für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Beschlussvorlagen wurden an verschiedene Ausschüsse überwiesen.
Ein Blick in den Granold’schen Redetext offenbart, vermutlich zur Überraschung der LSU, dass die CDU nach wie vor für eine zutiefst homophobe Politik steht. Hat sich die CDU in früheren Debatten noch die Mühe gemacht, ihre die Gleichberechtigung schwuler und lesbischer Menschen ablehnende Haltung mit Begründungsversuchen zu versehen, fehlen diese nunmehr. Es hat sich wohl in den Christlichen Unionen herumgesprochen, dass es gegenwärtig nicht besonders überzeugend ist, sich als religiöse Eiferer zu gerieren, und etwas anderes als Bibelquatsch fällt den Christlichen Unionen bekanntlich nicht ein. Granold beschränkt sich daher darauf, auszuführen, dass es schwulen und lesbischen Menschen in Deutschland gut gehe, womöglich viel zu gut, und teilt dann zu der wiederholt geforderten Gleichstellung von Eingetragenen Lebenspartnerschaft mit verschiedengeschlechtlichen Ehen im Einkommensteuerrecht mit:
Wir sehen daher für eine kurzfristige, zumindest so weitreichende Änderung zugunsten einer einzelnen Gruppe innerhalb des geltenden Einkommensteuersystems derzeit keinen Bedarf und lehnen insbesondere die Ausweitung des Ehegattensplittings ab.
1. Ist die Änderung nicht weitreichend. Es soll weder die Systematik des Einkommensteuerrechts angetastet werden noch sollen irgendwelche Besonderheiten ins Gesetz geschrieben werden. Allein die Vorschriften über die Veranlagungsart müssen um einen Halbsatz ergänzt werden.
2. Es geht nicht um eine Begünstigung (zugunsten), sondern um die Beseitung einer sachfremden Benachteiligung.
Die Eingangsformulierung, wir sehen …, macht deutlich, dass sich die CDU einen Dreck um die Belange schwuler und lesbischer Menschen schert. Es wird von der CDU nicht akzeptiert, was in Deutschland zwischenzeitlich Lebenswirklichkeit ist, sondern nach dem Betonmotto der Partei, was nicht sein darf, kann nicht sein, wird kurzerhand munter drauflos diskriminiert.
Diese Haltung ist laut Granold
ausschließlich an den Bedürfnissen der Menschen orientier[t]
und entstammt nicht etwa der CDU-Ideologie. Ebenso wie sie völlig ideologiefrei aufschreibt:
Im Bereich des Adoptionsrechts lehnen wir auch zukünftig jede Weiterung, also insbesondere das Recht zur Volladoption, entschieden ab. Da gibt es mit uns keine Diskussionen; denn anders als bei der rechtlichen Ausgestaltung der Lebenspartnerschaften stehen die Interessen der Kinder und nicht die Interessen der betroffenen Erwachsenen im besonderen Fokus.
Sie hat nicht gelesen, was sie schrieb: Eine Teiladoption ist im Interesse der Kinder, ein Volladoption nicht. Kinder in ungeklärten rechtlichen Verhältnissen leben zu lassen, ist besser als eine Volladoption.
Eine Volladoption ist aus der völlig ideologiefreien Sicht Granolds höchst gefährlich, denn die Kinder könnten ja womöglich in der Nähe von schwulen oder lesbischen Menschen selber schwul oder lesbisch werden:
Die unterschiedliche Geschlechtlichkeit ist für die Erziehung und Persönlichkeitsentwicklung der Kinder von besonderer Bedeutung.
Nachdem Granold ihre Vorurteile über schwule und lesbische Menschen ausgebreitet hat – stigmatisieren nennt man das wohl -, kommt sie zu diesem genialen Schluss:
Vieles spricht dafür, dass Kinder von gleichgeschlechtlichen Ehen häufiger Stigmatisierungen erfahren und Opfer von Mobbing werden.
Ja warum wohl, Frau Granold? Bestimmt nicht wegen der schwulen oder lesbischen Eheleute!
frei nach Charlie Chaplin: “Gleichheit vor dem Gesetz? – Schtonk!!!”
ja, genau, sie stigmatisieren und mobben und sagen am ende, dass sie nicht gleichberechtigen können, weil so viel stigmatisiert und gemobbt wird.
Interessant ist, dass die Dame (Ute Granold) im Kuratorium des Deutschen Instituts für Menschenrechte e.V. sitzt. Diese Institut erklärt auf seiner Webseite “….Ein Institut, das sich die Förderung und den Schutz der Menschenrechte zum Ziel setzt, muss sich auch in seiner internen Struktur sowie in seinen Projekten und Produkten an der konsequenten Beachtung menschenrechtlicher Prinzipien messen lassen. Ein wichtiger Indikator dafür ist die Umsetzung des Diskriminierungsverbots, insbesondere die Durchsetzung von Geschlechtergerechtigkeit. ”
Darüber hinaus verfolgt das Institut als eines seiner beiden derzeitigen Hauptprojekte das Projekt “Diskriminierungsschutz: Handlungskompetenz für Verbände”. (http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/de/das-institut/leitbild.html)
Da frage ich mich in der Tat, was hat eine Abgeordnete, die im Deutschen Bundestag der Beibehaltung von Diskriminierung in Deutschland das Wort redet, im Kuratorium eines solchen Instituts zu suchen?
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