Erwartungsgemäß war und ist die CDU nebst CSU dagegen, schwule Menschen wie alle anderen Menschen zu behandeltn. Sie verlangt, weiter diskriminieren zu dürfen und lässt durch ihren auch von schwulen Menschen mitbezahlten Abgeordneten Jan-Marco Luczak, der in seiner ersten Bundestagsrede beweisen muss, dass er den verstaubten und verrosteten Korpsgeist der CDU/CSU verinnerlicht hat, verkünden:
Deutschland ist ein modernes und weltoffenes Land. Eine Diskriminierung von Anderslebenden oder Anders-liebenden ist nicht akzeptabel, und wir nehmen sie nicht hin.
Warum wird dann mit den Stimmen von CDU und CSU ein schwulenfeindliches Gesetz nach dem anderen beschlossen?
Meine Damen und Herren, wenn Sie eine ehrliche Bestandsaufnahme machen, werden Sie feststellen: Es gibt bereits einen umfassenden Schutz.
Nicht in Deutschland.
Das Grundgesetz selbst gewährleistet die sexuelle Selbstbestimmung, und das nicht nur durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Es ist vor allen Dingen der allgemeine Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1, der vor Diskriminierung schützt.
Gerade aus der CDU/CSU wird immer, wenn es um die Belange schwuler Menschen geht, argumentiert, dass der dritte Artikel des Grundgesetzes nachrangig sei und der Benachteiligung schwuler Menschen nicht im Wege stehe. Und das Grundgesetz insgesamt hat nicht verhindern können, dass Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung durch die exekutive Gewalt verfolgt und durch die judikative ins Gefängnis gesteckt wurden.
Luczaks zentrales Argumentent gegen ein Diskriminierungsverbot: Das Grundgesetz werde durch die Einfügung von weiteren zwei Worten unübersichtlich. Er führt aus:
Sehen Sie sich nur einmal die Regelungen zur Schuldenbremse an. Egal wie richtig sie in der Sache sind, verständlich sind sie in vielen Bereichen nicht. Ich erinnere auch an die Diskussion um die Reform der Jobcenter.
Interessant. Weil in der Verfassungs irgendetwas von einer Schuldenbremse steht, dürfen schwule Menschen nicht hinein.
Die FDP, vertreten durch Marco Buschmann, der sich ebenfalls in einer Erstlingsrede an einer Minderheit abarbeiten darf, macht ebenfalls deutlich, was sie von schwulen Menschen hält:
Wir debattieren heute über eine mögliche Änderung des Grundrechtekatalogs des Grundgesetzes. Dieser Grundrechtekatalog ist für uns Liberale das Herz unserer Verfassung.
Und in diesem Herzen haben schwule Menschen nichts zu suchen. Sie müssen draußen bleiben, schließlich habe man für Schwule schon mehr als genug getan:
Bei Ihrem politischen Anliegen, das Sie mit Ihrem Antrag verfolgen, ist Ihnen bewusst, dass Sie bei uns als FDP-Fraktion immer dann große Sympathie erfahren, wenn es darum geht, einen wirksamen Beitrag dazu zu leisten, dass Menschen ihre sexuelle Identität in Deutschland frei leben dürfen. Das wissen Sie auch deshalb, weil keine andere politische Kraft in der Geschichte unseres Landes so viel für dieses Anliegen getan hat wie die FDP-Fraktion.
Es fragt sich nur, wann und wo. Immerhin hat die FDP-Fraktion durch ihren seinerzeitigen Justizminster Thomas Dehler strafverschärfende Maßnahmen, die noch über das damals geltende Naziunrecht hinausgehen sollten, gegen schwule Menschen vorgeschlagen und, noch nicht so lange zurückliegend, gehörte zu den Klägern gegen das Lebenspartnerschaftsgesetz.
Kurzum: Auf die FDP ist Verlass, egal wann, egal wo und egal mit wem. Wir sorgen für Fortschritt in der Sache für die Menschen.
Wie kommt es nur, dass die FDP in den Länderparlamenten reihenweise gegen die Gleichstellung schwuler Menschen stimmt? Es ist einzig darauf Verlass, dass die FDP schwule Menschen fallen lässt, wenn es ihr politisch opportun erscheint.
Wir haben auch neue Erkenntnisquellen. Das Bundesverfassungsgericht lehnt sich zum Beispiel an Art. 21 Abs. 1 der Grundrechte-Charta an. Das Bundesverfassungsgericht zieht die Rechtsprechung des EGMR heran. Eine solche Entscheidung wie die von 1957 ist heute undenkbar und kann nie wieder passieren. Wer etwas anderes behauptet, macht den Menschen Angst, um politisches Kapital daraus zu ziehen.
Nie wieder? Nie wieder Krieg, haben wir zum Beispiel oft genug gehört. Und was macht Deutschland, mit Zustimmung der FDP heute?
Dann kommt da noch so ein Stephan Harbarth (CDU) daher und muss sich ebenfalls in seiner Erstlingsrede als homophobes Parademitglied der sogennanten christlichen Fraktion beweisen:
Schon heute ist klar: Wer andere diskriminiert, wer andere wegen ihrer sexuellen Identität in die gesellschaftliche Ecke drängt, wer andere wegen ihrer sexuellen Identität beleidigt, der verstößt schon heute gegen geltendes Recht.
Klar ist, dass nach dieser Vorgabe ein erheblicher Teil der CDU-Mitglieder, nicht nur Geis und Rampus, gegen geltendes Recht verstoßen. Unternimmt irgendjemand etwas dagegen? Nein!
Sie berufen sich weiterhin auf die bewusstseinsprägende Wirkung einer Grundgesetzänderung. Aber Bewusstseinsprägung – lassen Sie sich das gesagt sein – ist nicht die wesentliche Aufgabe einer Verfassung. Das ist vielmehr Aufgabe aller, die sich im Sinne gesellschaftlicher Ziele einsetzen, also Aufgabe von uns allen. Deshalb sollten wir engagiert für unsere gesellschaftlichen Werte eintreten. Aber wir sollten am Grundgesetz nicht leichtfertig herumbasteln. Das sind wir unserer so erfolgreichen Verfassung schuldig.
Immer wieder lassen, mal mehr, mal weniger verblümt, Unionspolitiker Hetzparolen gegen schwule Menschen vom Stapel. Auf den Internetseiten der CDU darf unbeeinträchtigt über schwule Menschen hergezogen und deren Vernichtung gefordert werden. Schwulenheiler finden regelmäßig Unterstützung in der CDU/CSU und im Zusammenhang mit dem Marburger Evangelikalenkongress haben sich CDU- und CSU-Mitglieder Hand in Hand mit Nazis gegen schwule Menschen gestemmt.
Die CDU ist der Verfassung noch so einiges schuldig!
Nun durften drei Abgeordnete in ihrer Jungfernrede zur Frage der Verfassungsänderung äußern – und verstärken den Eindruck, dass das Deutsche Parlament immer mehr zu einer Versammlung dummdreister und geldgeiler Klugscheißer wird.
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