7 Feb 10

Nun ist es also entschieden: Das Land Nordrhein-Westfalen kauft in der Schweiz gestohlene Daten mit Informationen über angebliche Steuerhinterzieher und Steuerhinterziehungen und erklärt, man könne gar nicht anders handeln. Die Behörden seien verpflichtet, so der nordrhein-westfälische Finanzminster, den Straftatbestand der Steuerhinterziehung zu verfolgen. Würde dies nicht geschehen, sei dies Strafvereitelung im Amt.

Die rechtliche Prüfung scheint sehr einseitig und zielorientiert durchgeführt worden zu sein. Einerlei, die Rechtsgeleerten mögen sich darüber die Köpfe zerbrechen.

Warum machen wir das nicht alle so? Wenn wir etwas haben wollen, was uns nicht gehört und der rechtmäßige Eigentümer nicht herausgeben will, dann wird sich doch immer kriminelles Pack finden, dass für ein bisserl Geld bereit ist, sich die Finger schmutzig zu machen.

Ein Beispiel: Die Finanzverwaltungen der Bundesländer horten und hüten in ihren Akten und elektronischen Speichermedien viele interessant Daten, zum Beispiel über die Einkommens,- Vermögens- und Familienverhältnisse von Politikern und Promis aus Sport, Wirtschaft und Entertainment. Warum sollte nicht ein Beschäftigter eines behördlichen Rechtenzentrums interessante Daten kopieren und der Klatschpresse anbieten? Und warum sollten die Medien nicht kaufen? Wir haben in den letzten Monaten mehrfach gelernt,  dass ein paar Millionen Steuermehreinnahmen, behauptete Mehreinnahmen, ausreichen, um den Rechtsstaat auszuhebeln; da wird das (bebauptete) Informationsinteresse der Öffentlichkeit wohl auch Grund genug sein, um die Mittel zum Zweck zu heiligen. Und warum sollten wir noch Industriespionage, Datenklau im Internet und dergleichen mehr beklagen? Wolfgang Bosbach (CDU), Rechtsanwalt und Vorsitzender des Bundestages-Innenausschusses, hat das alles für legal erklärt und nannte den in Zusammenhang mit dem Bankdatenankauf erhobenen Vorwurf der Hehlerei Unsinn. Die Daten seien keine Sache, bei der es eine Hehlerei geben könne. “Die Straftat ist beendet, da gibt es auch keine Mittäterschaft mehr.” Bei solchen Steuerhinterziehungen dürfe der Rechtstaat [sic!] nicht die Augen zudrücken.

Der Rechtsstaat belohnt also die Kriminellen.

Es gab eine Zeit, da hat der Rechtsstaat kein solches Unrecht begangen. In den 1970iger Jahren sah sich Deutschland heftigen terroristischen Bedrohungen ausgesetzt. Es gab Erpressungversuche. Terroristen drohten damit, Geiseln zu ermorden, wenn nicht verurteilte Verbrecher freigelassen oder Lösegeld gezahlt würde. Damals hat die Bundesregierung widerstanden, mit den Verbrechern  Geschäfte zu machen. Heute ist das anders. Lösegelder werden gezahlt und Daten-CDs gekauft. Letzteres nur um eines billigen Populismus Willen.

Niemand weiß, welche Steuerforderungen sich mit Hilfe der Bankdaten tatsächlich realisieren lassen. Bis heute schweigen Bund und Länder über die vereinnahmen Mehrsteuern aufgrund des Aufkaufs von Liechtenstein-Bankdaten für EUR 5 Mio. Es wird nicht viel gewesen sein.

Interessant wäre es, wenn die Behörden die angekauften Daten veröffentlichen würden. Dann könnten wir uns alle selbst ein Bild machen und müssten nicht den Bewertungen und Einschätzungen von Politikern glauben schenken. Aber soweit wird es nicht kommen. Wenn es darum geht, das Verhalten der nordrhein-westfälischen Landesregierung zu hinterfragen, wird diese sich ganz gesetzestreu geben, schließlich leben wir in einem Rechtsstaat, und auf das Steuergeheimnis verweisen.

Selbstverständlich darf der Staat sich in Ausnahmesituationen auf einen Handel mit Kriminellen einlassen. Eine solche Ausnahmesituation liegt aber nicht vor. Es geht weder um Leben und Tod, noch darum, nicht wiedergutmachbaren Schaden von Deutschland abzuwenden, noch darum, Steuereinnahmen zu erzielen, die anderweitig nicht erzielbar wären.

Die Politiker, die jetzt lautstark den Ankauf der Daten fordern, sind die gleichen, die jahrzehntelang den Finanzämtern es unmöglich gemacht haben, Sachverhalte, speziell in Bezug auf die Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen, mit rechtsstaatlich vorgesehenen Mitteln aufzuklären.

Bereits im Jahr 1949, die Bundesrepublik Deutschland war erst ein paar Tage alt, erließ die damalige Bundesregierung zusammen mit den Länderregierungen den sogenannten Bankenerlass, mit welchem den Finanzbehörden Zurückhaltung in der Aufdeckung von Steuertatbeständen auferlegt worden ist. Dieser Bankenerlass hat, nach mehreren Modifikationen, zwischenzeitliche Gesetzesrang erreicht und findet sich als § 30a in der Abgabenordnung wieder (Hervorhebungen durch mich):

§ 30a Schutz von Bankkunden

(1) Bei der Ermittlung des Sachverhalts (§ 88) haben die Finanzbehörden auf das Vertrauensverhältnis zwischen den Kreditinstituten und deren Kunden besonders Rücksicht zu nehmen.

(2) Die Finanzbehörden dürfen von den Kreditinstituten zum Zweck der allgemeinen Überwachung die einmalige oder periodische Mitteilung von Konten bestimmter Art oder bestimmter Höhe nicht verlangen.

(3) Die Guthabenkonten oder Depots, bei deren Errichtung eine Legitimationsprüfung nach § 154 Abs. 2 vorgenommen worden ist, dürfen anlässlich der Außenprüfung bei einem Kreditinstitut nicht zwecks Nachprüfung der ordnungsmäßigen Versteuerung festgestellt oder abgeschrieben werden. Die Ausschreibung von Kontrollmitteilungen soll insoweit unterbleiben.

(4) In Vordrucken für Steuererklärungen soll die Angabe der Nummern von Konten und Depots, die der Steuerpflichtige bei Kreditinstituten unterhält, nicht verlangt werden, soweit nicht steuermindernde Ausgaben oder Vergünstigungen geltend gemacht werden oder die Abwicklung des Zahlungsverkehrs mit dem Finanzamt dies bedingt.

(5) Für Auskunftsersuchen an Kreditinstitute gilt § 93. Ist die Person des Steuerpflichtigen bekannt und gegen ihn kein Verfahren wegen einer Steuerstraftat oder einer Steuerordnungswidrigkeit eingeleitet, soll auch im Verfahren nach § 208 Abs. 1 Satz 1 ein Kreditinstitut erst um Auskunft und Vorlage von Urkunden gebeten werden, wenn ein Auskunftsersuchen an den Steuerpflichtigen nicht zum Ziele führt oder keinen Erfolg verspricht.

Wie kann es sein, dass ein Rechtsstaat es seinen Behörden verbietet, die Steuerzahler nach ihren Bankkonten zu fragen, was nichts kosten würde, gleichzeitig wiederholt Millionenbeträge auf den Tisch legt, um diese Informationen von Kriminellen anzukaufen?

Es ist Unrecht, den Finanzbehörden einfache Ermittlungsmöglichkeiten abzuschneiden, ja sogar zu verbieten, in den Steuererklärungsvordrucken Fragen zu stellen, und gleichzeitig Straftäter anzuheuern, die entsprechende Informationen beschaffen.

In den 1990iger Jahren haben findige Finanzbeamte Wege gefunden, steuerlich nicht erfasste Einkünfte aus Kapitalvermögen in Luxemburg aufzuklären. Viele Banken bekamen daraufhin Besuch von der Steuerfahndung. Die Steuergesetze gaben der Finanzverwaltung entsprechende Ermittlungsmöglichkeiten und es musste kein Cent an Kriminelle gezahlt werden. Doch das passte den Politikern nicht. Frankfurter Steuerfahnder arbeiteten zu ertragreich. Sie wurden zunächst mit innerdienstlichen Schickanen ausgebremst, dann von – wie heute bekannt ist – einem unseriösen Gutachter für psychisch gestört erklärt und aus dem Dienst entfernt. Die Frankfurter Rundschau hat diese Vorgänge dokumentiert.

Es ist Unrecht, Finanzbeamte, die mit den Ermittlungsmöglichkeiten der geltenden Gesetze Steuerhinterziehungen aufklären, für verrückt zu erklären, und gleichzeitig Datendieben Millionenbeträge hinterherzuwerfen.

Die Politik hat es über Jahrzehnte versäumt, mit der Schweiz, Liechtenstein und anderen Staaten Regelungen zu treffen, die es den deutschen Finanzbehörden ermöglichen, alle für eine zutreffende Besteuerung erforderlichen Informationen zu erhalten. Die Politik hat es weiterhin versäumt, das Geschäft von Auslandsbanken in Deutschland von deren Mitwirkungsbereitschaft bei Auslandssachverhalten abhängig zu machen. Warum soll ein schweizer Bank, die nicht Bereit ist, mit deutschen Behörden zu kooperieren, auf dem deutschen Markt auftreten dürfen?

Legale und einfache Ermittlungsmöglichkeiten stehen den Finanzbehörden zur Verfügung oder können bei Bedarf schnell geschaffen werden. Mit dem Kauf von illegal erworbenen Daten macht der deutsche Staat selbst einen Schritt in die Illegalität. Das ist Unrecht!

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Filed under: Behörden und Gerichte

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6 Comments.

  • Ralf says:

    Abgesehen von den haarsträubenden Vergleichen – mich empört, wie hauptamtliche und selbsternannte Datenschützer versuchen, uns weiszumachen, nicht die Steuerhinterzieher seien die Straftäter, sondern Finanzverwaltung, Polizei und Staatsanwaltschaften. Wer der Gemeinschaft mit krimineller Energie die Mittel entzieht, die gebraucht werden, um öffentliche Aufgaben zu finanzieren, und das Bezahlen den Mittel- und Kleinverdienern überlässt, hat keinen Anspruch auf Schutz vor Strafverfolgung.

    • 1. Welche Vergleiche sind haarsträubend?
      2. Welche Strafverfolgung? Aufgrund der Liechtenstein-Daten ist es zu so gut wie keinen strafrechtlichen Verurteilungen gekommen. Und wenn doch, dann dürfte es regelmäßig so enden:

      Steuersünder erhält Entschädigung

      3. Welche kriminelle Energie? Um Geld nach Liechtenstein, in die Schweiz oder sonstwohin zu schaffen, bedarf es keiner Energie. Deutschland hat sich jahrzehntelang nicht um die vollständige Erfassung von Kapitalvermögen gekümmert. Tipke hat sehr treffend die deutsche Einkommensteuer als Dummensteuer bezeichnet. Jemand, der nicht dumm ist, ist nicht zwingend kriminell.

      4. Welche Mittel werden denn gebraucht, um öffentliche Aufgaben zu finanzieren? Ein ganz erheblicher Teil der Steuergelder (und der aufgenommenen Kredite) fließt nicht in Öffentliche Aufgaben, sondern wird sinnlos zum Fenster hinausgeworden. Oder ist Kriegsspielen in Afganistan eine Öffentliche Aufgabe? Der Steuerwiderstand in Deutschland müsste noch viel höher sein!

  • DonnyD says:

    -”Es geht weder um Leben und Tod, noch darum, nicht wiedergutmachbaren Schaden von Deutschland abzuwenden,…”

    Ich sehe keine Gefahr für den Rechtsstaat, wenn dieser dafür sorgt, dass schwere Straftaten aufgrund sachdienlicher Hinweise zur Aufklärung gelangen und die Täter zur Rechenschaft gezogen werden können. Im Gegenteil, der Schaden für den Rechtsstaat wäre nicht mehr gut zu machen, wenn der Eindruck entstünde, dass millionenschwere Steuerbetrüger ungeschoren davonkommen, während man “Durchschnittsmalochern” wegen eines Brötchens, Pfandbons oder einer Maultasche ihre Existenz entzieht oder die Eltern minderjähriger Filesharer in den finanziellen Ruin treibt.

    Wer wissentlich und willentlich gegen Recht und Gesetz vertößt, sei es als Brötchendieb oder Steuerbetrüger, muß sich des Risikos bewußt sein und sich nicht hinter ausländischen anonymisierten Geschäftsmodellen verstecken können.
    Im übrigen bleibt es der Schweiz selbstverständlich unbenommen, die Umständer der Entstehung der Steuerdaten-CD zu ermitteln und bei Vorliegen von Rechtsverstössen gegen den Verantwortlichen vorzugehen.

    • So wie Zumwinkel zur Rechenschaft gezogen wurde, der sich jetzt in seiner Burg im Tession die Füße oder sonstwas krault, und sich darüber freut, dass die Staatsanwältin, die ihn so filmreif abgeführt hat, strafversetzt wurde. Ja, da hat der Rechtsstaat aber so richtig gezeigt, was er kann.

  • Ob Recht oder Unrecht – ich denke, dass deutsche Politiker schon ein Eigeninteresse an den Daten haben, weil es sie evtl. selbst betrifft oder ihre Gönner/Spender.
    Davon abgesehen werden europäische Bankdaten schon seit Jahren über das SWIFT-Abkommen an die USA gesendet (natürlich nur wegen dem schlimmen bösen Terrorismus).
    Ich stimme dir aber zu:
    Bankgeheimnis wäre eine schöne Sache, wenn sie für alle gilt – der Hartz IV – Empfänger muss aber alle Daten offenlegen – auch seine Kontoauszüge – und in der Regel hat der kein Konto in der Schweiz.

    • der Hartz IV – Empfänger muss aber alle Daten offenlegen

      Alle anderen auch. Der Unterschied: Den Hartz IV empfänger kann der Staat erpressen. Entweder er zieht sich aus, oder er bekommt kein Geld. Anders als den Sozialbehörden hat die Politik den Finanzbehörden aber alle Druckmittel weggenommen, deshalb müssen sie Daten klauen (lassen).



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