Der kleine, homophobe Vorgartenzwerg Anis Mohamed Ferchichi hetzt seine Rechtsanwälte auf die Deppen, die seine Musik verbreiten:
Herr Anis Mohamed Ferchichi, besser bekannt unter dem Künstlernamen „Bushido“, lässt zahllose Internetuser wegen angeblich in Internettauschbörsen begangener Urheberrechtsverletzungen von der Rechtsanwaltskanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe abmahnen. Den Internetusern wird dabei vorgeworfen, anderen Usern im Rahmen eines Peer-To-Peer-Netzwerks unberechtigt urheberrechtlich geschützte Werke des Künstlers zum Download angeboten zu haben. Es handelt sich hierbei etwa um die Musikstücke „Bushido: Heavy Metal Payback live“, „Bushido produziert Sonny Black & Frank White: Eine Chance / Zu Gangsta auf German Top 100 Single Charts“ und „Bushido produziert Sonny Black & Frank White: Carlo Cokxxx Nutten 2“. Neben Unterlassungsansprüchen werden Schadensersatz- und Kostenerstattungsansprüche geltend gemacht.
schreiben die Rechtsanwälte Wagner Halbe auf ihrem Blog.
Ich finde es gut, dass Ferchichi etwas dagegen unternimmt, dass der von ihm erzeugte Lärm weiterverbreitet wird.
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dazu passt vielleicht die heise-meldung “Gericht stellt Erlösmodell der Abmahn-Industrie in Frage”:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Gericht-stellt-Erloesmodell-der-Abmahn-Industrie-in-Frage-922558.html