Der Schweizer Presserat hat’s erlaubt:
I. Sachverhalt
A. Am 12. Mai 2009 berichtete der «Tages-Anzeiger» in einem Anriss auf der Frontseite über eine Israel-Reise von Papst Benedikt XVI. [...] Illustriert war der Anriss mit einer Karikatur von Felix Schaad mit dem Titel «Schatten der Vergangenheit». Die Zeichnung zeigt den Papst mit einem christlichen Kreuz in der Hand. Im zugehörigen Schattenbild verwandelt sich das christliche Kreuz in ein Hakenkreuz. Oben links auf der Karikatur ist der Schriftzug «Yad Vashem» zu lesen.
[...]
B. Am 15. Mai 2009 gelangte der katholische Diakon X. mit einer Beschwerde gegen den «Tages-Anzeiger» an den Presserat. Das Hakenkreuz in der Hand des Papstes (im Schattenbild) unterstelle implizit eine Verbindung zwischen dem Papst und dem Nazi-Regime. [...]
Die römisch-katholische Kirche hat bedeutende Verträge mit dem Naziregieme abgeschlossen (an denen sie noch heute die Bundesrepublik Deutschland als Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reiches festhält) und die deutschen Bischöfe der römisch-katholischen Kirche haben Eide in die Hände der Faschisten geschworen.
Ratzinger war Hitlerjunge und hat seit dieser Zeit zwar die Uniform, aber nicht das Denken gewechselt.
Die Darstellung verletze die Würde des Papstes und das religiöse Empfinden katholischer Gläubiger.
[...]
II. Erwägungen
[...]
4. Ebenso wenig folgt der Presserat dem Beschwerdeführer, soweit dieser das Empfinden katholischer Gläubiger durch die Karikatur verletzt sieht. Wie bereits in Ziffer 3 der Erwägungen ausgeführt, richtet sich die Kritik des «Tages-Anzeiger» gegen ein konkretes Verhalten des Papstes und nicht gegen katholische Glaubensinhalte. Der Presserat hat in der Stellungnahme 12/2006 darauf hingewiesen, dass Satire und Karikatur zu religiösen Themen nicht auf besondere Empfindlichkeiten von orthodoxen Gläubigen abzustellen hat. Eine diskriminierende Herabsetzung einer Religionsgemeinschaft ist zu verneinen, wenn ein Medienbericht lediglich Handlungen und Meinungsäusserungen von Verantwortlichen kritisiert, ohne diese Kritik zu verallgemeinern (Stellungnahme 49/2001). Die beanstandete Karikatur verstösst deshalb auch nicht gegen das Diskriminierungsverbot.
III. Feststellungen
1. Die Beschwerde wird abgewiesen.
[...]
Es sind allerdings nicht die Schatten der Vergangenheit, sondern die Verbrechen der Gegenwart, die auf der römisch-katholischen Kirche lasten.
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