16 Nov 09

meint ein Kölner Amtsrichter und hat recht mit seiner Einschätzung.

Seine häufig wechselnden Partner hat ein 40-jähriger Mann beim Sex auf Video aufgenommen, ohne dass diese das wussten. Weil die Filme später im Internet zu sehen waren, stand der bisher nicht vorbestrafte Harz IV-Empfänger jetzt vor dem Strafrichter. Immer wenn der Homosexuelle Männerbekanntschaften in seine Wohnung mitgenommen hatte – und das waren nicht wenige – ließ er beim Sex heimlich die Videokamera mitlaufen. „Nur zu meinem persönlichen Schutz“, sagte der Mann jetzt vor Gericht, wo er sich wegen „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“ verantworten musste.

Persönlicher Schutz? Wovor sollte die laufende Kamera denn schützen? Vor einer Gewalttat? Wohl kaum, denn ein Täter der von der Videoüberwachung nichts ahnt wird von der Tat nicht abgehalten. Richtig wäre es also gewesen, wenn dieser Typ sein häufig wechselnden und nicht wenigen, wie der Kölner Stadt-Anzeiger auskostet, Sexpartner vor dem Sex auf die laufende Kamera aufmerksam gemacht hätte.

Die heimlichen Videos blieben nämlich nicht privat, standen irgendwann im Internet.

Klar, der Hartz-IV-Empfänger hat auf diese Weise seine Haushaltskasse aufgebessert.

Die jeweiligen Partner waren entsetzt, als sie sich beim Surfen auf einschlägigen Porno-Seiten plötzlich als Amateurdarsteller wider Willen sahen – voll in Aktion und einwandfrei zu erkennen. In drei Fällen hatten die Betroffenen Strafanzeige gegen ihren ehemaligen Sexpartner erstattet.

Warum nur drei? Was ist mit den zahlreichen nicht wenigen Anderen?

EUR 900 Geldstrafe fand der Richt für angemessen. Ich meine, dass ist ein bisserl wenig. Allerdings: Welche Geldstrafe ist für einen Hartz-IV-Empfänger angemessen? Viel zu holen ist da nicht; die Umwandlung in eine Haftstrafe würde nur dem Steuerzahler Geld kosten.

Sehr begrüßen würde ich es allerdings, wenn auf dem Gayromeo-Profil dieses Idioten ein Warnhinweis angebracht würde.

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