Am 25.09.2009 sind zwei schwule Männer am Trafalgar Square, City of Westminster, London, UK, von zwei Frauen und einem Mann angegriffen und verletzt worden. Der ältere
der beiden Männer, Ian Baynham (62) ist am Dienstag seinen schweren Verletzungen erlegen. Die Täter sind flüchtig.
Ich bin traurig, dass sich solche Verbrechen auch in meiner Lieblingsstadt abspielen. Es lohnt sich jedoch, einen Vergleich mit deutschen Großstädten anzustellen.
Noch in der Tatnacht erklärte die Londoner Polizei (Metropolitan Police), dass es sich um ein homophobes Hassverbrechen handele. In Deutschland wird oft zunächst lang und breit darüber diskutiert, ob es überhaupt Homophobie gibt und die Ermittlungsbehörden beeilen sich gar nicht so selten, alle möglichen Gründe, nur nicht die Schwulenfeindlichkeit der Täter, als Motive zu ermitteln.
Die Londoner Polizei ermittelte in dem Trafalgar Square Fall zunächst wegen versuchten Mordes, jetzt wegen Mordes. In Deutschland würden sich die Ermittlungsbehörden bemühen, gar nicht oder allenfalls wegen Körperverletzung ermittelt zu müssen. Das Standardargument lautet auch heute noch, die schwulen Männer werden die Täter wohl irgendwie proviziert haben – zum Beispiel durch Händchenhalten oder Küssen.
Bereits am Tag nach der Tat haben alle führenden Londoner Medien über das Ereignis berichtet und den homophoben Charakter der Tat herausgestellt. In Deutschland berichten die Medien nur ausführlich, wenn das Opfer nicht schwul ist (Hinweis auf entsprechende Fälle im Berliner Tiergarten und jüngst im Hamburger Stadtteil St Georg). Rückendeckung erhalten sie dabei von Seiten der Politik – so forderte die Berliner Sektion der Partei DieLinke vor wenigen Monaten, man möge homophobe Hassverbrechen verschweigen und argumentierte zur Pervertierung der Opfer, man müsse die Tathintergründe vertuschen, um die Opfer zu schützen. Dies gelte insbesondere dann, wenn der Täter einer bekannt schwulenfeindlichen Bevölkerungsgruppe zugerechnet werden kann. Im UK haben die Polizei und die Medien mittlerweile die Scheu abgelegt und verschweigen mögliche Erkennungsmerkmale der Täter, wie zum Beispiel die Hautfarbe, nicht mehr. In Deutschland hat man political correctness und Strafermittlungsnotwendigkeiten immer noch nicht in die richtige Reihenfolge gebracht.
In London hat die Polizei schon kurz nach der Tat Bilder der Überwachungskameras den Medien zugänglich gemacht – in Deutschland wird diskutiert, ob es zulässig ist Gewalttätern zuzumuten, bei ihren Taten gefilmt zu werden. Schließlich ist der Persönlichkeitsschutz von Messerstechern, Schläger und dergleichen höher zu bewerten, als der Opferschutz. Ich erinnere mich an einen Fall, in dem die Kölner Polizei monatelang Videobilder der Täter zurückgehalten hat, weil durch das Aussehen der Täter ohne weiteres auf deren ‘kulturellen’ Hintergrund geschlossen werden konnte.
Die Politik in London hat mittlerweile über alle Parteigrenzen hinweg erkannt, welche Probleme man sich mit einer jahrezehntelang falschen Einwanderungsstrategie ins Land geholt hat. Immer mehr setzt sich die Erkenntnis durch, dass diese Probleme da zu lösen sind, wo sie sich abspielen, nämlich auf den Straßen und Plätzen, und nicht durch frommes Gerede in Parlamenten und auf Konferenzen. In Deutschland wirbt die Politik nach wie vor um Verständnis für die Täter. Ansichts des Überfalls auf zwei Männer in Hamburg vor wenigen Tagen forderte Farid Müller, Vertreter der GAL, ernsthaft eine Entdiskriminierung homophober Migranten und erhöhte Akzeptanz gegenüber gewaltbereiten Menschen; dazu morgen mehr.
Generell haben die Polizeibehörden in den britischen Großstädten es geschafft, dass das Vertrauen schwuler Menschen in die Ermittlungsbehörden zugenommen hat. Dabei dürften mehrere spektakuläre Fahndungserfolge der letzten Jahre eine bedeutende Rolle gespielt haben. In Deutschland, schaut man speziell nach Berlin, fehlen diese Fahndungserfolge. Die behördlichen Mitteilungen zu homophoben Gewaltverbrechen enden regelmäßig mit dem Hinweis, der Staatsschutz sei eingeschaltet, was nichts anderes bedeutet, als das man behördlicherseits nichts mehr zu dem jeweiligen Fall mitzuteilen haben wird.
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