Seit einiger Zeit wird mir in den Kommentaren zu meinen Posts mitgeteilt, was ich zu denken und zu schreiben habe, beziehungsweise vielmehr was ich nicht zu schreiben und möglichst auch nicht zu denken habe. Hin und wieder wird dies mit Belehrungen über die vermeintliche strafrechtliche Relevanz meiner Posts verbunden. Soweit diese Kommentare aus der extremen linken oder rechten Ecke oder einem modrigen religiösen Winkel kommen, landen sie direkt im virtuellen Papierkorb – insbesondere dann, wenn sie in Aussicht stellen, mein Denken und Fühlen, wenn es sich nicht in die von den Kommentierern gewünschte Richtung wendet, durch unmittelbaren Zwang, meistens unter Hinweis auf den Auftrag eines Gottes oder zumindest im Namen eines solchen, beenden zu wollen.
Ich frage mich, was die hochgeschätzten und weniger hochgeschätzten Leser hier erwarten: Weichgespültes, Gefälliges, unter jedem erdenklichen Gesichtspunkt juristisch Überprüftes und für unangreifbar Befundenes, alle sexuellen Orientierungen, vorzugsweise meine eigene, Negierendes, dem Feminismus zumindest maßvoll Huldigendes, (partei-)politisch Neutrales, alle Glaubensrichtungen Schonendes, auf alle möglichen und unmöglichen Phobien Rücksichtnehmendes, nicht Aneckendes, Meinungs- und Wertungsfreies?
Nö, nicht mit mir!
Da es sich bei diesem Blog um ein für den Endleser bestimmtes Meinungsvermittlungsmedium handelt, muss er zwar grundsätzlich erhöhten Nichtzuvielverlangensanforderungen genügen. Dem steht nicht entgegen, dass es sich bei diesem Blog um ein Gedankenprodukt handelt. Der Leser, der ein verarbeitetes Gedankenprodukt liest, darf davon ausgehen, dass sich der Blogger im Rahmen des Verarbeitungsprozesses eingehend mit dem Gedankenprodukt befasst und dabei Gelegenheit gehabt hat, von dem Gedankenprodukt ausgehende Zuvielverlangensrisiken zu erkennen und zu beseitigen, soweit dies möglich und zumutbar ist.
Aus Sicht des Lesers kann bei einer aus Meinungen bestehenden Füllung eines Blogs jedoch nicht ganz ausgeschlossen werden, dass dieser in seltenen Fällen auch einmal herausfordernde Ansichten oder schmerzhafte Wahrheiten enthält. Eine vollkommene Inhaltsleere wäre nur dann zu erreichen, wenn der Blogger entweder seine Meinung durch ein engmaschiges Sieb drücken würde, wodurch nur Brei hervorgebracht würde, mit dem die Herstellung eines Meinungsblogs nicht möglich wäre, oder wenn er jede Worthülse auf eventuell noch vorhandene Meinungsreste untersuchen würde. Ein solcher Aufwand ist dem Blogger nicht zumutbar. Er ist aber auch objektiv nicht erforderlich, da dem Leser, der auf eine Meinung stößt, keine schwerwiegende Zuvielverlangensgefahr droht, die um jeden Preis und mit jedem erdenklichen Aufwand vermieden oder beseitigt werden müsste.
Eine völlige Inhaltslosigkeit kann der Blogleser nicht erwarten. Das Maß der Ausgewogenheit, das von einem Blog erwartet werden kann, hängt unter anderem von seiner Darbietung, also von der Art und Weise ab, in der er in der Öffentlichkeit präsentiert wird. Bei einem Blog, der unter der Zusatzbezeichnung ‘The Gay Dissenter’ angeboten wird, geht der Leser davon aus, dass er unter Verwendung von Denkprodukten hergestellt wird. Der Leser weiß auch, dass ‘The Gay Dissenter’ ein Mann ist und dass seine Gedankenwelt einen eigenwilligen schwulen Kern (= von der Mehrheitsmeinung abweichende Ansichten) enthält. Seine Erwartung kann deshalb berechtigterweise nicht ohne weiteres darauf gerichtet sein, dass der Blog zwar Text, aber keinerlei Sinn enthält. Eine solche Erwartung wäre vielmehr nur dann berechtigt, wenn bei der Darbietung eines solchen Blogs der Eindruck erweckt würde, dass dieser ausschließlich vollkommen sinnfreie Äußerungen enthält. Diesen Eindruck erweckt dieser Blog nicht1.
So, und wer mag, darf heute Abend auf zwei Jahre Steven Milverton – The Gay Dissenter ein leckeres Stout oder Ale trinken.
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[1] Die Formulierung der vorstehenden Absätze habe ich angelehnt an das lebensnahe Kirschtaler-Urteil des Bundesgerichtshofs. Mehr dazu auf dem Blog “Im Namen des Volkers” .[back]
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