Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat mit einem Beschluss vom 08.07.2009 die Überwachung von ‘pro Köln’ durch den Verfassungsschutz des Landes Nordrhein-Westfalen für rechtmäßig erklärt.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) hat seine Entscheidung unter anderem mit Zitaten der Fraktionsvorsitzenden von pro Köln im Kölner Stadtrat begründet. Das OVG stellt ausdrücklich fest, dass Funktionäre von pro Köln “fortgesetzt mit pauschalisierenden, plakativen Äußerungen Ausländer sowie Zuwanderer wegen ihrer Abstammung und/oder Religionszugehörigkeit ausgrenzend und als kriminell oder nicht integrierbar dargestellt haben” und dass der Kläger “die Lebensweise Homosexueller verunglimpft und sie in einer die Menschenwürde berührenden Art und Weise herabsetzt.”
Der Innenminister der Landes Nordrhein-Westfalen hat daraufhin erklärt,
Die eindeutige Aussage des Oberverwaltungsgerichts Münster zeigt, dass pro Köln auch weiterhin beobachtet werden muss, um auf Gefahren für die verfassungsgemäße Ord-nung frühzeitig reagieren zu können”, betonte der Innenminister. “pro Köln versucht sich in einem bürgerlichen Gewand zu tarnen. Insbesondere die kooperativen Kontakte zu anderen rechtsextremistischen Parteien und Organisationen werden wir ganz genau im Visier haben”, sagte der Minister. Der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz werde auch künftig verhindern, dass Organisationen wie pro Köln ihre verfassungsfeindliche Agitation unbehelligt fortsetzen können.
Es handelt sich um einen der wenigen Fälle, in denen in dem Landesinnenminister zustimme.
Pro Köln möchte nun die nordrhein-westfälischen Entscheidungen durch das Bundesverfassungsgericht kassieren lassen. Nachdem das Bundesverfassungsgericht sich schon mehrfach NPD-freundlich gezeigt hat, stehen die Chancen für pro Köln dort nicht schlecht.
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