Gut, dass er sich nicht gewehrt hat

Was passiert eigentlich, wenn ein Türke, oder nehmen mir mal an, eine Türkin, einen schwulen Mann überfällt und ihn mit Hilfe eines Stocks krankenhausreif prügelt?

Das ist nicht erfunden, solche Fälle gibt es:

Als er im Hausflur an der Wohnung der 48-jährigen Hausfrau vorbeiging, riss die die Tür auf und attackierte ihn mit dem Gehstock ihres Mannes. Vollkommen überrumpelt versuchte David R. seinen Kopf vor den heftigen Schlägen zu schützen.

Minutenlang schlug die türkischstämmige Frau auf den 23-Jährigen ein, bis eine andere Mieterin ihm zur Hilfe eilte und ihn in ihre Wohnung zog.

Ein kurzer Break: Nehmen wir an, es wäre der 23jährige schwule Mann, der hier die Türkin angegriffen hätte, oder nehme wir an, er hätte sich wirksam gewehrt. Wie wäre das Urteil ausgefallen? Nun, sicher hätte das Gericht alles mögliche aufgetürmt, um zu einer mehrjährigen Haftstrafe für den 23jährigen zu kommen.

Welche Strafe hielt nun das Gericht in Kamen, dort spielt die Szene, für die Türkin für angebracht? Nun, faktisch bleibt die Türkin straffrei:

Die 48-Jährige wurde zu sechs Monaten Freiheitsstrafe veurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. 500 Euro muss sie an David R. und 250 Euro an eine gemeinnützige Organisation bezahlen, die sich für die Rechte Homosexueller einsetzt.

Dieses Urteil, mit dem das Gericht gerade einmal die gesetzlich vorgesehen Mindeststrafe aussprochen und diese auch noch zur Bewährung ausgesetzt hat, ist absolut lächerlich.

Zum Motiv der Täterin schreibt das Gericht:

Und zwar weil sie die Homosexualität des Opfers nicht akzeptieren könne, hieß es in der Urteilsbegründung.

Ich kann mich nur schwer des Eindrucks erwehren, dass  “die Homosexualität des Opfers” dem Gericht auch Grund genug war, die Schlägerin laufen zu lassen.

Sicher, wenn sie nicht schon dabei sind, wird das rechte Pack, Blogs wie PI und andere diesen Fall für ihre ausländerfeindliche Hetze ausschlachten und sie werden einmal mehr versuchen, schwule Menschen vor ihren Karren zu spannen. Ihre Erfolgsaussichten steigen, wenn die Justiz schwulenfeindliche Verbrechen weiterhin als Kavaliersdelikte betrachtet, insbesondere wenn die Täter aus einem in Justizkreisen offenbar als besonders schützenswert angesehenen Kulturkreis stammen. Es kann nicht sein, dass sich schwule Menschen in ihrem Wohnhaus zusammenschlagen lassen müssen, weil der Nachbarin der Lebensstil nicht passt, und die Justiz mit Urteilen wie in diesem Fall zur Nachahmung einlädt. Sehen die Richter nicht, dass sie mit solchen Urteil dem bewaffneten ‘Kulturkampf’ den Weg ebenen? Diesmal war’s nur der Gehstock, was findet als nächstes noch die Gnade des Richters?

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