In diesen Tagen wirbelt die Berichterstattung über die No-Angels-Sängerin Nadja Benaissa, ihre HIV-Infektion und die angebliche Weitergabe derselben an einen oder mehrere ihrer Sexpartner durch den Blätterwald.
Ich bin sehr verwundert, dass Frau Benaissa ein Geheimhaltungsinteresse für sich beansprucht. Jemand, der sich freiwillig in der medialen Welt präsentiert, ja sogar davon lebt, in der Medienwelt präsent zu sein, macht damit sein Privates zum Öffentlichen. Zu glauben, es könne gesteuert und dosiert werden, was die Medien und damit die Öffentlichkeit erfährt, wird sie als Fehleinschätzung verbuchen müssen. Wer zur Erhöhung des eigenen Marktwertes die Billigmedien und ihre primitiven Leser mit Geschichten über den Nachwuchs, Substanzmissbrauch und den Schuldenstand anlockt, darf getrost davon ausgehen, dass die Meute sich auch für staatsanwaltliche Ermittlungen, Haftbefehle und den Gesundheitsstatus interessiert. Wer seinen Rechtsbeistand gegenüber der BLÖD-Zeitung brühwarm über die Verhältnisse und Befindlichkeiten während der Untersuchungshaft berichten lässt, gleichzeitig aber dieser und anderen Zeitungen gerichtlich untersagt, über die Hintergründe des Verhaftung zu schreiben, setzt sich dem Verdacht aus, hier den Weg für eine ertragreiche Exklusivstory freihalten zu wollen.
Meine Verwunderung erstreckt sich aber auch auf das, was uns die Medien unter Hinweis auf das (angebliche) Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit präsentieren. Da sich in diesem Fall mein Informationsbedürfnis als wenig ausgeprägt erweist, habe ich nur hier und da das ein und andere im Vorbeigehen gelesen. Danach ist weder sicher, dass Frau Benaissa HIVpositiv ist, noch ist sicher, dass sie jemanden angesteckt hat. Damit ist auch die Frage einer wissentlichen Ansteckung und auch die der Fahrlässigkeit oder Vorsätzlichkeit offen. Als Tatsachen übrig bleiben nur, dass ein Gericht angeordnet hat, Frau Benaissa in Untersuchungshaft zu nehmen und Staatsanwaltschaft und Polizei diese Anordnung vollstreckt haben. Aus diesem bisschen Wahrheit machen die Medien große Aufmacher, in denen von “tödlichem Sex”, “Todesurteil für ihre Liebhaber”, “Mord”, und ähnlichem mehr die Rede ist. Blogger, Leserbriefschreiber und andere Berufene stehen dem nicht nach und sprechen vom “Körper als Biowaffe”, perversem Sexualverhalten und haben allerlei Empfehlungen zur Hand, wie mit HIVpositiven Menschen nunmehr zu verfahren sei. In der Frankfurter Rundschau darf sich Arndt Sinn, Strafrechtsprofessor aus Osnabrück, mit den Worten, “ich finde, dass eine Person, die ein Gefährdungspotenzial in sich trägt – und das ist die HIV-Infektion in jedem Fall -, dazu verpflichtet ist, Partner, die dieser Gefährdung ausgesetzt werden, diese Gefährdungslage zu offenbaren”, verbreiten. In der BLÖD-Zeitung wird, um deutlich zu machen, dass das eigentliche Problem in Zusammenhang mit HIV die schwulen Männer seien, von der “perversen Praktik des Pozzen” berichtet und der Eindruck erweckt, als haben schwule Männer nichts anderes im Sinn, als unbedingt HIVpositiv zu werden. Im Kölner Stadt-Anzeiger darf Wolfgang Müller, AIDS-Referent der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, darüber aufklären, dass AIDS eine tödliche Krankheit sei. Das also ist das öffentliche Informationsbedürfnis und dessen Stillung.
Die Augen reiben kann ich mir auch nur angesichts des Verhaltens des zuständigen Staatsanwalts. Nicht, weil er gegenüber der Presse bestätigte, gegen wen und warum ermittelt wird. Es ist vielmehr die unbeschwerte Ahnungslosigkeit, mit der der Staatsanwalt über AIDS, HIV, Prävention und Schuld schwadroniert und, ich habe ihn im Fernsehen gesehen, den Eindruck erweckt, als sei jeder HIVpositive Mensch ein potenzieller Straftäter und jeder HIVnegative Mensch von jeder Verantwortung frei. Darüber hinaus drängt sich mir der Eindruck auf, dass auch diesmal der Staatsanwalt, wie schon die Strafverfolger im ‘Fall Hannah’ und im Zumwinkel-Fall, weniger im Dienste der Gerechtigkeit vor die Kameras sprang, sondern vielmehr um die eigene Publicity und eine öffentliche Vorverurteilung bemüht ist.
Vor diesem Hintergrund ist es nicht weiter verwunderlich, wie wenig zutreffende Informationen durch die Massenmedien in die breite Bevölkerung getragen werden. HIV verkauft sich offenbar nur in Zusammenhang mit Perversionen, Homosexualität und Mord. Man muss schon sehr genau suchen, um zu finden, dass HIV und AIDS nicht das Gleiche sind, dass HIV-Infektionen nicht zwangsläufig tödlich verlaufen, dass die wenigsten Menschen, die um ihre Infektion wissen, damit fahrlässig umgehen, und dass, der Professor aus Osnabrück sollte es sich hinter die Ohren schreiben, ein HIVpositiver Mensch nicht automatisch ein Gefährdungspotenzial in sich birgt und Sex mit einem HIVpositiven Menschen ebenso wenig zwangsläufig eine Gefährdungslage darstellt.
Wollte man der professoralen Ansicht folgen, müssten alle Menschen, die an einer infektiösen Erkrankung leiden (Grippe, grippale Infekte, bakterielle Bindehautentzündung, …), bevor sie Busse und Bahnen, Ladenlokale und Dienstzimmer betreten, ihre Mitmenschen warnen. Der volkswirtschaftliche Schaden, der allein von den Erkältungsüberträgern ausgeht, ist immens. Und: Nicht selten sind die Erkälteten und Vergrippten stolz darauf, sich hustend und niesend an ihren Arbeitsplatz oder in die Kneipe geschleppt zu haben und denken sich nichts dabei, ihre Mitmenschen anzustecken; eine Gedankenlosigkeit, die ich bei HIVpostiven Menschen bisher nicht als Massenphänomen festgestellt habe. Sicher gibt es auch hier leichtfertig und dumm handelnde Menschen, aber die sind auch im Straßenverkehr anzutreffen, ohne dass der Osnabrücker Professor eine Warnpflicht verlangen würde.
Die Sprüche des Professors sind dumm und gefährlich. Verantwortungsbewußt mit ihrer Infektion umgehende HIVpositive Menschen werden ohne Not an den Pranger gestellt. Menschen jedoch, die mit ihrer Gesundheit und der ihrer Mitmenschen leichtfertig oder fahrlässig umgehen, werden angesichts der Forderungen nach Offenbarung und Bestrafung nicht daran interessiert sein, ihren Serostatus zu erfahren. Was nicht bekannt ist, kann nicht offenbart werden. Wer nichts offenbaren kann, kann nicht für eine unterlassene Offenbarung bestraft werden. Der nur auf das Bestrafen fixierte Professor übersieht, dass er mit seinen Forderungen Präventionsbemühungen zunichte macht und mehr Schaden als Nutzen anrichtet.
Insgesamt zeigt sich, dass diejenigen, die jetzt als ‘Experten’ vor die Kameras und in die Zeitung gezerrt werden, oder sich dorthin drängen, nicht auf der Höhe der Zeit sind. Fragen der Infektiosität in Abhängigkeit von der Virenlast werden überhaupt nicht angesprochen. Spätestens seit dem EKAF-Statement und den wiederholten Äußerungen der Deutschen AIDS-Hilfe hierzu, sollte dieses Thema in seriösen Medien eine Rolle spielen.
Vor geraumer Zeit habe ich in einem Post geschrieben:
Nun, ich kann mich bei HIV-positiven Männern, mit denen ich Sex habe, nach deren Therapiestand erkundigen. Bekomme ich die Antwort, dass die Therapie erfolgreich verläuft und Viren nicht nachweisbar sind, kann ich vorsichtig fragen, ob der Betreffende, zu risikobehafteteren Spielereien bereit wäre. Vorsichtig fragen! Denn: In so einer Situation stelle ich wohl das ‘größere Risiko’ dar. Ein HIV-positiver Mann kennt seine gesundheitliche Situation aufgrund regelmäßiger medizinischer Untersuchungen meistens recht gut. Ich jedoch kann nur auf einen Zustand zu einem zurückliegenden Stichtag verweisen. Was in der Zwischenzeit passiert ist, ob ich mich mit irgendetwas infiziert habe, weiß ich im Zweifel gar nicht. Ich setze also meinen HIV-positiven Sexpartner dem Risiko einer Mehrfachinfektion, der Übertragung einer anderen STI oder sonstigen, für ihn möglicherweise gefährlichen Infektionen aus. Nicht er ist das Risiko, ich bin es!
Hintergrund der damaligen Überlegungen war, dass ich HIVpositiven Menschen angstfrei begegnen möchte und das es umgekehrt genauso sein soll. Offenbar muss ich diese Überlegungen über gesundheitliche Aspekte hinaus auch auf rechtliche Risiken erweitern. Gegenwärtig wird in den Medien, nicht zuletzt aufgrund der unsachlichen Äußerungen des Staatsanwalts, eine ausschließliche Verantwortungszuweisung an die HIVpositiven Menschen vorgenommen. Das ist aber schlichtweg falsch! Im Verkehrs(straf)recht hat es Jahrzehnte gedauert, bis die Rechtsprechung von den einfachen Schuldzuweisungen (‘wer auffährt ist schuld’) Abstand genommen hat und nunmehr die Gesamtumstände des jeweiligen Falles betrachtet. Ich kann nur hoffen, dass nun nicht auch eine jahrelange Ochsentour gegangen werden muss, bis eine rechtlich ausgewogenen Betrachung von HIV-Übertragungen stattfindet. Der aktuelle Fall mag als Treibsatz für die überfällige Diskussion dienen.
Ein verständiger Richter müsste jedenfalls im Falle einer angeblich fahrlässigen HIV-Übertragung fragen, warum der ‘Geschädigte’ nichts von der Infektion seines Sexpartners wusste und warum er, für den Fall das er keine Gewissheit über den Serostatus und die Infektiosität erlangen konnte, nicht angemessene Schutzmassnahmen ergriffen hat. Damit werden nicht, wie der Professor aus Osnabrück meint, Opfer- und Täterrollen vertauscht; es wird vielmehr eine Abwägung der Verantwortlichkeit vorgenommen.
Es schadet sicher nicht, einmal darüber nachzudenken, wie die empörten Staatsanwälte und Medien es beurteilen würden, wenn ein HIVpositiver Mensch, der unter einer erfolgreichen HAART-Therapie (hochaktive antiretrovirale Therapie) nicht infektiös ist, von einem HIVnegativen Menschen mit einer anderen STI (sexuell übertragbare Infektionen) infiziert wird, die ihn in erhebliche gesundheitliche Schwierigkeiten bringt und den bisherigen Therapieerfolg in Frage stellt. Würde dann auch nach der Verantwortung und Schuld des HIVnegativen Menschen gefragt?
Menschliche Interaktionen, im Straßenverkehr, beim Sex, beim Spiel bringen immer Risiken mit sich. Wer diese Risiken nicht eingehen will, darf nicht mit anderen Menschen in Interaktion treten. Das Bedürfnis nach sachlichen Informationen über dieses Risiken sollte geweckt und gestillt werden – anstelle von aufgebauschten und verallgemeinernden Dramen.
Ich jedenfalls möchte nicht, neben einem sinnvollen Gespräch über das gesundheitliche Befinden, erst noch ausführlich mögliche zivil-, versicherungs- und strafrechtliche Folgen des beabsichtigten Tuns diskutieren, bevor ich mit jemandem Sex habe.
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