Hin und wieder hüpfen Menschen auf dem Mond herum. Warum, weiß niemand so genau. Welche Sprache sprechen diese Menschen dort eigentlich? Oder, präziser formuliert: Welche Sprache sollten sie dort sprechen? Welche Sprache ist die Amtssprache des Mondes?
Nun, dazu wäre zunächst einmal zu klären, wer darüber zu entscheiden hat, welche Sprache auf dem Mond die amtliche ist. Es gibt Theoretiker, die meinen, weil der erste Mensch auf dem Mond ein US-Amerikaner war, gehöre, entgegen dem Vertrag über die Grundsätze zur Regelung der Tätigkeiten von Staaten bei der Erforschung und Nutzung des Weltraums einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper, der Mond zum us-amerikanischen Staatsgebiet. Nehmen wir einmal an, es wäre so. Die Amtssprache der USA wäre dann auch die Amtssprache auf dem Mond.
Die Amtssprache der USA ist englisch. In der us-amerikanischen Verfassung und ihren Zusätzen steht das zwar nicht, aber es steht auch im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland nichts davon, dass in Deutschland deutsch Amtssprache ist. In verschiedenen einfachgesetzlichen Regelungen, ist allerdings festgelegt, dass für bestimmte Behördenzweige deutsch die zu sprechende und zu schreibende Sprache ist (zum Beispiel der § 87 der Abgabenordnung für den Bereich der Finanzverwaltung: “Amtssprache ist deutsch”). Aber auch ohne diese Regelung würde in deutschen Ämtern deutsch gesprochen und nicht etwas chinesisch oder türkisch oder englisch.
In den USA gibt es auf Bundesebene keine gesetzliche Regelung des Sprachgebrauchs für Behörden. Dennoch bedienen sich die Behörden bei ihren Verhandlungen und ihrem Schriftverkehr der englischen Sprache. Damit ist englisch die Amtssprache der USA. Dies schließt nicht aus, das hier und da im behördlichen Verkehr eine andere Sprache, wie spanisch, benutzt wird. Auch in Deutschland ist es ohne weiteres möglich, dass ein Amtswalter bei entsprechender Sprachkunde die Verhandlungen mit beispielsweise einem Niederländer oder Dänen die niederländischer oder dänischer Sprache führt. Der Status des Deutschen als Amtssprache wird dadurch nicht berührt. Und so ist es auch in den USA. Im übrigen muss nicht alles was gilt auch irgenwann als formelles Gesetz beschlossen worden sein. In Deutschland gibt es das sogenannte Gewohnheitsrecht (insbesondere im Wegerecht), und im angelsächsischen Rechtsraum noch viel mehr.
Nun sind immerhin rund 60 Millionen der rund 300 Millionen US-Amerikaner deutscher Abstammung. Die wenigsten von ihnen sind mit der deutschen Sprache vertraut. Aber das war nicht immer so und und es wäre nicht überraschend, wenn eine 20 vom Hundert der Gesamtbevölkerung ausmachende Gruppe ihre Vatersprache als Amtssprache hätte einführen wollen. Tatsächlich wurde über die Frage des Sprachgebrauchs abgestimmt.
Im Jahr 1794, am 20. im Dritten, wurde dem Repräsentenhaus eine Petition deutscher Einwanderer, die sich in Virginia niedergelassen hatten, vorgelegt. Darin wurde gefordert, der Veröffentlichung von Gesetzestexten eine deutsche Übersetzung beizufügen und alle bis dahin schon ergangenen Gesetzes ebenfalls ins Deutsche zu übersetzen. Es ging zwar nicht um eine Abstimmung über die Amtssprache(n) der USA, wohl aber darum, ob Deutsch weitere Verkündigungssprache werden sollte. Man mag trefflich darüber streiten, ob eine offizielle Sprache der Legislativen nicht auch immer offizielle Sprache der Exekutiven, und damit Amtssprache, ist oder nicht. Man kann es aber auch lassen, denn die Abstimmung am 13.01.1795 ging zu Ungunsten der Petenten aus. Mit 42 zu 41 Stimmen lehnte der Hauptausschuss des Repräsentantenhauses den Antrag ab.
Um diese Abstimmung rankt sich die sogeannte Mühlenberg-Legende. Der deutschstämmige Fredrick Augustus Conrad Muhlenberg war einer der Sprecher des Repräsentantenhauses und die Legende dichtet ihm an, er habe mit seiner Gegenstimme verhindert, dass deutsch Amtssprache der USA geworden sei. Richtig ist vielmehr, dass nicht darüber abgestimmt wurde, welche Sprache(n) Amtssprache sein sollen, sondern über die Beifügung von deutschen Übersetzungen zu den Gesetzestexten. Muhlenberg hat darüber hinaus nicht an der Abstimmung teilgenommen und selbst wenn er für den Antrags gestimmt hätte, wäre immer noch keine Stimmenmehrheit, sondern Stimmengleichheit und damit keine Mehrheit für den Antrag erreicht worden. Gut einen Monat später, am 16.02.1795, erörterte das gesamte Repräsentantenhaus diese Angelegenheit und es kam zu einem Gesetzesbeschluss, in dem festgelegt wurde, dass gegenwärtige und zukünftige Bundesgesetze ausschließlich in englischer Sprache verkündet werden. Der Senat schloss sich dem an und Präsident George Washington unterzeichnete das Gesetz im folgenden Monat. Damit haben die USA auf Bundesebene eine eindeutig festgelegte Gesetzessprache. Über die Amtssprache ist nach wie vor nicht durch ein Gesetz entschieden, aber, wie erwähnt, es muss nicht alles in einem Gesetz stehen, damit es Lebenswirklichkeit ist.
In der Folgezeit, namentlich im vergangenen Jahrhundert gab es Bemühungen, das Sprechen der deutschen Sprache zu verbieten. Das führte in einigen Bundesstaaten zu Gesetzen, die das Sprechen von deutsch in den Schulen verboten und in deutscher Sprache verfasste Bücher aus den öffentlichen Bibliotheken verbannten. Die japanische Sprache ereilte ein ähnliches Schicksal. Der Supreme Court der USA kassierte allerdings alle diese sprachregelnden Gesetze.
In Illinois kam man übrigens 1923 auf den Gedanken, ‘american’ per Gesetz zur für Bürger und Behörden verbindlichen Sprache zu erklären. Niemand hielt sich daran, so dass seit 1969 wieder offiziell ‘english’ gesprochen wird; was auch immer das für einen Amerikaner bedeuten mag.
Ich bin übrigens sehr froh, dass deutsch nicht zur Amtsprache der USA und damit auch nicht, um zum Anfang zurückzukommen, amtliche Sprache auf dem Mond geworden ist. Denn ich stelle mir gerade mit Schrecken vor, wie es wäre, wenn mein Freund mich, zum Beispiel wegen übermäßiger Internetnutzung, zum Mond schießt und der dortige Einreisekontrollbeamte mich mit primitiv-dumpfen Bushido-Geblöcke begrüßt: Was guckst Du?
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