10 Apr 09

Im Januar habe ich über die Reform des nordrhein-westfälischen Beamtenrechts berichtet. Der FDP-Innenminister und notorische Verfassungsbrecher Ingo Wolf1 hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der eine besoldungs- und versorgungsrechtliche Gleichstellung von Beamten, die in eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, mit verheirateten Beamten nicht vorsah.

In der ersten Lesung des Gesetzentwurfs im nordrhein-westfälischen Landtag beklagte die Abgeordnete Monika Düker (Grüne):

Eine ganz wichtige Chance, die Sie verpasst haben, ist, endlich die Diskriminierung von eingetragenen Lebenspartnerschaften auch im öffentlichen Dienstrecht zu beseitigen. Die eingetragenen Lebenspartnerschaften sind trotz Rechtsprechung in unserem Beamtenrecht immer noch nicht der Ehe gleichgestellt. Das bezieht sich auf die bislang bundesrechtlich geregelten Bereiche. Ich nenne den Familienzuschlag, und ich nenne die Hinterbliebenenversorgung. Sie haben jetzt das Recht, dies zu regeln. Sie tun es nicht. Ich zitiere Ihren Parteikollegen Dr. Max Stadler, der seine Ablehnung der Beamtenrechtsreform auf Bundesebene für die Bundesbeamten, also des Bundesgesetzes, mit den Worten begründet hat: Gänzlich unverständlich ist die unterbliebene Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnern mit Ehegatten im Dienstrecht des Bundes. Schon aus Rechtsgründen spricht viel für eine solche Gleichstellung. Ich erlaube mir an dieser Stelle den Hinweis auf die jüngste Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes in der Vorlegungssache Tadao Maruko. Zumindest aber spricht rechtspolitisch allesfür eine solche Gleichstellung. Spätestens nach der Einbeziehung der Lebenspartnerschaft in die gesetzliche Renten- und Krankenversicherung erweist sich die Ungleichbehandlung der in einer Lebenspartnerschaft lebenden Beamtinnen und Beamten gegenüber Verheirateten als Anachronismus, den es zu beseitigen gilt. Und so weiter und so fort. Aus den vorgenannten Gründen, weil das nämlich der Bund nicht gemacht hat, ist es der FDP-Bundestagsfraktion nicht möglich, dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zuzustimmen. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, nehmen Sie sich ein Beispiel an Herrn Stadler und stimmen Sie diesem Gesetzentwurf auch nicht zu, so wie Sie es im Bund auch nicht gemacht haben. Das wäre ehrliche Politik. Aber das, was Sie in der Opposition in Berlin kritisieren, wird hier durch realpolitisches Handeln ad absurdum geführt. Denn Sie hätten die Chance gehabt, dies hier dies hier zu tun. Sie haben diese Chance verpasst.

Unter dem Beifall der FDP entgegnete Wolf:

Sie können durch alles Geschrei hier heute Abend – wir können auch bis null Uhr oder bis zwei Uhr hier zusammensitzen – nicht verhindern, dass wir die richtige Politik für dieses Land machen. Wir werden uns nicht von Ihnen vorführen lassen. Sie sehen auch, dass die Mehrheiten stehen, heute Abend und auch in der Zukunft. Ich gehe einfach davon aus, dass Sie, Frau Düker, hier den Krawall suchen. Das haben Sie heute Abend gezeigt. Wir werden uns dem mit Ruhe und Sachverstand entgegenstellen.

In einer gemeinsamen Expertenanhörung des Haushalts- und Finanzausschusses  und des Innenausschusses des Landestags machte  – als einziger der anwesenden Vertreter der Berufsverbände – für die Deutsche Steuer-Gewerkschaft Hans-Jürgen Schnieber auf die ‘Vergesslichkeit’ der Landesregierung aufmerksam:

Einige Passagen wurden vergessen, zum Beispiel die besoldungsrechtliche Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften, die zwingend notwendig sein wird und dringend kommen muss. Die Rechtsprechung ist bis zum Europäischen Gerichtshof in der Richtung eindeutig. Der Bund hat die Gleichstellung inzwischen vollständig umgesetzt. Das Land Nordrhein-Westfalen zwingt nach wie vor seine Beamtinnen und Beamten – es mögen vielleicht nicht viele sein –, weiterhin im Klageverfahren ihre Rechte durchzusetzen. Das halten wir für nicht sachgerecht. Das hätte hier in einem ganz kurzen Absatz geregelt werden können.

Hinsichtlich der Situation auf Bundesebene irrt der Experte.

Manfred Bruns (LSVD) gibt in derselben Veranstaltung eine Überblick über die Rechtslage in den anderen Bundesländern:

Inzwischen haben fünf Bundesländer bei der Hinterbliebenenpension die Gleichstellung nachgeholt: Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg- Vorpommern und das Saarland. Im Saarland war es eine CDU-Alleinregierung, in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern eine CDU/SPD-Koalition, in Bremen hat die CDU zugestimmt, in Berlin große Teile der CDU. Beim Familienzuschlag sind es vier Länder: Das Saarland hat noch nicht gleichgestellt, das soll mit dem neuen saarländischen Landesbesoldungsgesetz geschehen. Angekündigt haben die Gleichstellung außerdem die Länder Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz. Die Gesetzesberatungen haben schon zum Teil begonnen. Hessen hat es in die Koalitionsvereinbarung aufgenommen. Wir gehen davon aus, dass bis Ende des Jahres zehn Bundesländer ihre Beamten auch hinsichtlich der Hinterbliebenenpension und des Familienzuschlags – natürlich auch bei der Beihilfe, sofern noch nicht erfolgt – gleichgestellt haben werden. Hessen wird im Jahr darauf folgen. Wenn Sie es jetzt auch noch machen, sind es zwei Drittel der Bundesländer, die ihre Gesetze entsprechend angepasst haben. Ich kann sagen, dass es wirklich nur um einige wenige Betroffene geht. In Nordrhein- Westfalen gibt es nicht viele Lebenspartnerschaften, und davon sind nur sehr wenige als Beamte tätig. Aber die Lesben und Schwulen empfinden das insgesamt als außerordentlich diskriminierend. Wenn Parteien daran festhalten, dass diese Diskriminierung weiter bestehen sollte, werten sie das als Signal, dass sie die Lesben und Schwulen nicht als vollwertige Staatsbürger anerkennen wollen. Wenn Sie sich jetzt andererseits durchringen würden, das nun endlich zu regeln, wäre dieses ganze Thema in Nordrhein-Westfalen endgültig vom Tisch. Alles andere haben Sie ja schon gemacht.

Die schriftliche Analyse der Rechtsprechung und der Gesetzeslage von Manfred Bruns ist durchaus lesenswert.

In der zweiten Lesung des Gesetzentwurfs war es dann erneut Monika Düker, die die Problemlage deutlich machte:

Was auch nicht im Gesetz steht und was andere Länder längst eingeführt haben, ist die Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften bei der Hinterbliebenenversorgung und beim Familienausgleich, obwohl das Bundesarbeitsgericht in diesem Jahr für die betriebliche Hinterbliebenenrente längst rechtlich festgestellt hat, dass es hier eine Gleichstellung gibt. Wir haben die Gleichstellung beim Versorgungsausgleich. Wir haben die Gleichstellung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Sogar die evangelische Kirche hat mit ihrer Landessynode eine Gleichstellung ihrer Beschäftigten bei der Hinterbliebenenversorgung und beim Verheiratetenzuschlag beschlossen. Diese Rechtsprechung wird ignoriert, und Sie tun einfach so, als wenn die Zeit stehengeblieben wäre. Stellen Sie endlich schwule und lesbische Beamtinnen und Beamten den Eheleuten gleich, wie es andere tun! (Beifall von den GRÜNEN) Wenn das die evangelische Kirche kann, sollte das auch für unser Land möglich sein. Länder wie Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern haben diesen Schritt längst vollzogen. Frau Freimuth [Abgeordnete der FDP-Fraktion], Sie sind doch in Ihren Reden beim CSD immer so gerne vorne mit dabei. Handeln Sie doch auch einmal danach, und geben Sie ihnen diese Gleichstellung, die Sie beim CSD immer wieder in blumigen Reden versprechen! Dieses Gesetz hätte eine Chance dazu gegeben. Sie haben auch diese Chance vertan.

Das Gesetz wurde am 1. April 2009 in Landtag mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen verabschiedet – ohne besoldungs- und versorgungsrechtliche Gleichstellung von Beamten in eingetragenen Lebenspartnerschaften!

_________

[1] Bereits sechsmal haben das Bundesverfassungsgericht und der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen Gesetze aus dem Hause Wolf für mit der Bundes- und/oder Landesverfassung nicht vereinbar erklärt.[back]

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