Die Schreibfrau vom Nürnberger Käseblatt meint, das habe überhaupt nichts mit Spaß zu tun, den Angeklagten ist die Sache “verdammt peinlich”, der Verteidiger erachtet den Vorfall für “nicht lustig”, die Staatsanwältin spricht von einer “äußerst hässlichen Tat” und der Richter am Amtsgericht Erlangen wirft die Frage, “wie kommt man auf eine derart abartige Idee”, in den Gerichtssaal und an den Kopf der Angeklagten.
Ein erschröckliches, gar grausliches Verbrechen muss sich da ereignet haben, in Kalchreuth, anlässlich eines dorfweiten Saufgelages.
Die Nürnberger Zeitung berichtet der entsetzten Weltöffentlichkeit:
Bei einem Weinfest in Kalchreuth (Kreis Erlangen-Höchstadt) drängten zwei 21-Jährige einen Jugendlichen in eine Toilettenkabine und forderten ihn mit heruntergelassenen Hosen gewaltsam dazu auf, sie oral sexuell zu befriedigen. Als von außen jemand einzugreifen drohte, ließen sie von dem 14-Jährigen ab, zerrten kurze Zeit später aber einen anderen Jungen ( 18 ) in den engen WC-Raum und verriegelten die Tür. Als auch der sich sträubte, den beiden zu Willen zu sein, gaben sie ihr Vorhaben auf.
Während der Richter den Vorfall unter der Rubrik Brauchtum
Richter Fischer verglich den Vorfall mit einer Art Aufnahmeritual, wie man es von der Feuerwehr kenne, wo junge Männer mit einem kalten Wasserstrahl abgespritzt würden, um dazuzugehören.
verbucht, hat der Verteidiger eine andere Erklärung parat:
Verteidiger Harald Straßner [...] konnte sich die Entgleisung auch nur so erklären, «dass wir in einer vermehrt sexualisierten Gesellschaft leben». Aus einer Alkohollaune heraus (die Täter hatten um die zwei Promille Alkohol im Blut) sei eine fatale «Zweierdynamik» entstanden, die auf einem Spontanentschluss beruht habe.
Die Angeklagten,
die vehement bestreiten, homosexuell zu sein, nannten das Ganze gestern einen Scherz.
Soweit das Kalchreuter Weinfestdrama.
Angenommen, die beiden Angeklagen wären homosexuell oder es würde ihnen trotz vehementen Bestreitens nicht geglaubt, dass sie nicht homosexuell sind: Es wäre wohl kaum allein der Nürnberger Zeitung vorbehalten, über den Vorfall zu berichten. Es wäre gewiss von pädophilen Schwulen die Rede, von Kinderschändern und Triebtätern gar. Weder die “vermehrt sexualisierte Gesellschaft”, noch Alkohollaunen oder Zweierdynamiken hätte man als Entschuldigung gelten lassen, der Richter wäre sicher nicht auf den niedlichen Wasserstrahlvergleich gekommen und das Schöffengericht hätte die Täter gewiss nicht mit Geldauflagen von EUR 500 beziehungweise EUR 250 davon kommen lassen. Aber die beiden Kirchweihbuben sollten ja keine schwulen Schwänze, sondern heterosexuelle Schwänze lutschen…
Related posts
Filed under: Miscellaneous
Trackback Uri



Commentaries