Die Bundesregierung berichtet in einer Antwort, für die sie sich rund 10 Monate Zeit gelassen hat, auf eine Große Anfrage zum “Stand der rechtlichen Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften” über Homophobie, und zwar über ihre eigene.
Aus der Beantwortung geht hervor, dass die Bundesregierung der Ansicht ist, dass es schwulen Menschen in Deutschland viel zu gut gehe, die Forderungen schwuler Menschen und ihrer Freunde nach weiterer rechtlicher Gleichbehandlung vollkommen haltlos seien, aus dem EU-Recht nichts, aber auch gar nichts für schwule Menschen abgeleitet werden könne, und man gerne bereit sei, schwulen Menschen weitere Pflichten aufzuerlegen.
Darüber hinaus bringt die CDU/CSU-SPD-Bundesregierung ihre schwulenfeindliche Denkrichtung zum Ausdruck. Ich will das an einem Beispiel verdeutlichen.
Die Bundesregierung wurde gefragt (Frage 46):
Welche Rechtsfolgen haben ausländische Eheschließungen gleichgeschlechtlicher Paare für das deutsche Recht, wenn das Ehepaar in der Bundesrepublik Deutschland lebt? In welchen Bereichen werden sie gegenüber deutschen Eheschließungen gegebenenfalls unterschiedlich behandelt, und warum?
Die Bundesregierung antwortet darauf unter anderem:
Die rechtliche Behandlung einer im Ausland geschlossenen gleichgeschlechtlichen Ehe ist umstritten und hängt davon ab, ob man sie als Ehe oder als Lebenspartnerschaft qualifiziert. Letztlich ist es Sache der Gerichte, diese Auslegungsfrage zu entscheiden.
Wie kommt die Sache nun vor ein Gericht? Angenommen, zwei Spanier (oder zwei Kalifornier) haben eine nach dem Recht ihres Wohnsitzstaates Spanien (oder Kalifornien) eine rechtsgültige gleichgeschlechtliche Ehe geschlossen. Sie übersiedeln nach Deutschland und begründen hier ihren Wohnsitz. Damit werden sie hier unbeschränkt einkommensteuerpflichtig und erbschaft- und schenkungsteuerpflichtig.
Es ist vollkommen unwahrscheinlich, dass deutsche Behörden die beiden Männer als Eheleute behandeln und diese beiden Männer dagegen klagen. Ein Gericht wird vielmehr wohl nur dann mit der Sache befasst werden, wenn die Behörden die Beiden nicht als Eheleute behandeln wollen. Es gibt jedoch kein Gesetz, dass es deutschen Behörden verbietet, im Ausland von Ausländern rechtsgültig geschlossene Ehen anzuerkennen (im Ausland von Ausländern geschlossene Mehrehen werden zum Beispiel ohne weiteres anerkannt). Es gibt also gar keinen Grund, solche Ehen nicht anzuerkennen. Es sei denn, die Bundesregierung erlässt Verwaltungsanweisungen, die zum Beispiel den Finanzämtern verbieten, solche Ehen anzuerkennen. Da die Bundesregierung in ihrer Antwort jedoch einen Streit um die rechtliche Behandlung dieser Ehen fingiert und die sich tatsächlich gar nicht stellende Qualifizierungsfrage stellt und zudem davon ausgeht, dass die angebliche Auslegungsfrage von den Gerichten zu entscheiden sei, hat sie offenbar die Absicht, die Bundesverwaltung und die in Auftrag des Bundes tätig werdenden Länderverwaltungen anzuweisen, im Ausland rechtsgültig und mit deutschem Recht nicht im Widerspruch stehende gleichgeschlechtliche Ehen contra legem nicht anzuerkennen. Das ist nichts anderes als eine schwulenfeindliche Gesinnung!
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