Hin und wieder siegt die Vernunft.
The Supreme Court of California hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob Ärzte aufgrund ihrer religiösen Überzeugungen die Behandlung von schwulen Patienten bzw lesbischen Patientinnen verweigern dürfen.
Im konkreten Fall ging es um eine lesbische Frau, denen zwei Ärzte eine künstliche Befruchtung aus Glaubensgründen verweigern wollten. Vor Gericht kasperten die Ärzte ein wenig herum und argumentierten, es ginge gar nicht um die sexuelle Orientierung der Frau. Es sie vielmehr so, dass ihr Glaube ihnen gebiete, eine künstliche Befruchtungen nur bei einer Frau vorzunehmen, die mit einem Mann verheiratet sei.
Erstinstanzliches Gericht und The Supreme Court durchschauten das Spiel und erkannten, dass es um nichts anderes als lesbenfeindliches Verhalten geht. Und deshalb teilt The Supreme Court auf die Frage, ob die Ärzte die Behandlung verweigern dürften, ebenso einstimmig wie schlicht und ergreifen mit:
Related posts
Filed under: Miscellaneous
Trackback Uri



Commentaries