Toni, Assi

Ein ‘Mensch’, der sich selbst ‘Toni der Assi’ nennt, hat einen Liedtext veröffentlicht, in dem er zur Begehung von Straftaten gegen schwule Menschen aufruft. Durch die Veröffentlichung des Liedtextes begeht er selbst mehrere Straftaten. 

Textauszüge sind auf dem so-nicht Blog zu finden. 

Nach einem Bericht auf queer.de  hat 

Der grüne Bundestagsabgeordnete Volker Beck hat Strafanzeige gegen den Mannheimer Rapper “Toni der Assi” gestellt, der in einem auf einer Videoplattform veröffentlichten Lied zum Mord an Schwulen auffordert.

Eine Vielzahl von Straftaten wird nur auf Antrag verfolgt oder wenn die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

Wenn es um schwule Menschen als Opfer geht, wird ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung in der Regel von den Strafverfolgungsbehörden verneint. Um die zuständigen Staatsanwaltschaften zum Tätigwerden zu bewegen, bedarf es deshalb regelmäßig eines Strafantrags. Antragsberechtigt ist jeder, gegen den sich die Straftat richtet oder gerichtet hat. 

Es sollte in Fällen wie dem hier angesprochenen nicht immer an Volker Beck oder dem LSVD hängen bleiben, Strafanträge zu stellen. Einen Strafantrag zu stellen ist nicht schwierig. Ein Muster den jetzt interessierenden Fall habe ich hier formuliert. Wichtig ist, keine falschen Tatsachen zu behaupten, keine falschen Verdächtigungen vorzunehmen und den Text frei von Beleidigungen zu halten.

 

Related posts

This entry was posted in Miscellaneous and tagged , , , , , , , , , , . Bookmark the permalink.

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *

*

You may use these HTML tags and attributes: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>

Subscribe without commenting