1 Aug 08

Das in Berlin erscheinende arabischsprachige Werbemagazin al-Salam hat in seiner Aprilausgabe einen zutiefst schwulenverachtenden Artikel veröffentlicht. ufuq.de stellt eine Übersetzung ins Deutsche zur Verfügung:

Ein fleischfressendes Bakterium und geschlechtliche Anormalität
von Muhammed Lujain al-Zayn

Gott erinnerte (die Menschen im Koran) an das Volk des Lot und beschrieb es als feindselig und maßlos. Die Handlungen, die das Volk des Lot begeht, sind danach Sünde. Auch der Prophet bekräftigte in mehreren Hadithen, dass homosexuelle Männer zu töten seien. Bei drei Gelegenheiten verfluchte er diese Menschen.

Mit dieser Untersuchung wende ich mich an alle ‚Anormalen‘ – an jene, die sich selbst als ‚Homosexuelle‘ bezeichnen – damit sie in Reue zu Gott zurückkehren und von ihren anormalen Handlungen ablassen. Wenn sie nicht (schon im Diesseits) von tödlichen Krankheiten befallen werden, dann werden sie im Jenseits für ihre Handlungen auf das Schärfste bestraft. Diese ‚Homosexuellen‘ müssen umkehren und sich dessen bewusst werden, was hier im Folgenden dargelegt wird.

[...]

Ich bin kürzlich auf eine Meldung gestoßen, die mich irritiert hat und die mich dazu veranlasste, mich mit den Krankheiten zu beschäftigen, die durch anormales Verhalten übertragen werden. Dabei stieß ich auf erschreckende Dinge: Da ist zunächst ein Artikel über eine medizinische Studie aus den USA, die belegt, dass sexuell anormale Männer besonders häufig von einer neuen Form eines Bakteriums betroffen sind, dass unter dem Namen ‘Menschenfleischfressendes Bakterium’ bekannt geworden ist. (…)

[...]

Die muslimischen Brüder seien daher daran erinnert, einem Homosexuellen nicht die Hand zu schütteln, denn man weiß nie, was für Bakterien und Keime sich an seiner Hand befinden und Verderben bringen könnten. Ich rate dazu, sich von denjenigen fern zu halten, die solche Handlungen begehen, denn diese Handlungen entsprechen nicht unserer natürlichen Veranlagung. (…)

[...]

Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit diesem Text verbietet sich von selbst. Es sei nur darauf hingewiesen, dass sich der Verfasser auf eine fahrlässige und längst korrigierte Veröffentlichung der University of California beruft.

Der LSVD Berlin-Brandenburg gibt sich nachsichtig und begnügt sich damit, ein Distanzierung des Verlags zu fordern:

Der Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg (LSVD) e.V. fordert das in Berlin erscheinende arabischsprachige Magazin „al-Salam“ auf, sich von einem schwulenfeindlichen Hetz-Artikel in der April-Ausgabe der Zeitung zu distanzieren. Die muslimischen Organisationen in Berlin rufen wir auf, sich unserem Protest anzuschließen. Der LSVD erwartet von der Redaktion des Magazins eine öffentliche, klare und unzweideutige Distanzierung.

Nach meinem Dafürhalten erfüllen der Verfasser des Textes und der Verlag die Straftatbestände der §§

  • 130 – Volksverhetzung
  • 126 – Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten
  • 26 – Anstiftung
  • 185 – Beleidigung
  • 186 – Üble Nachrede
  • 187 – Verleumdung
  • 130 a – Anleitung zu Straftaten
  • 241- Bedrohung

des Strafgesetzbuches. Zuständig für die Entgegennahme von Strafanträgen ist die Staatsanwaltschaft Berlin. Darüber hinaus dürfte die Schrift in die Liste der jugendgefährdenden Medien im Sinne des § 18 des Jugendschutzgesetz auzunehmen sein. Antragsberechtigt im Sinne dieser Vorschrift sind zum Beispiel die Jugendämter der Berliner Bezirksverwaltungen.

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