Die Datensammelwut staatlicher Stellen wurde in der jüngsten Zeit häufiger thematisiert (zum Beispiel ”Herr Obama, ich bin schwul!“ und “Frankreich: neue Rosa Listen auch für Schwule, HIV-Positive?“; jeweils mit weiteren Fundstellen).
Aber auch der nichtstaatliche Bereich, wie zum Beispiel (potenzielle) Arbeitgeber sammeln gerne Daten zum Beispiel über Bewerber (potenzielle Arbeitnehmer).
Im Betriebs-Berater (Ausgabe 29 vom 14.07.2008 ) fand ich unter der Überschrift
Bewerberprofilerstellung durch das Internet – Verstoß gegen das Datenschutzrecht?
einen interessanten Aufsatz zu den tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeiten der Bewerberprofilerstellung mittels Internet. Es wird insbesondere hinterfragt, ob es datenschutzschutzrechtlich zulässig ist, dass Arbeitgeber und ihre Personalabteilungen Daten über Bewerber aus dem Internet sammeln und verwerten. Zudem wird beleuchtet, welche Besonderheiten bei Personaldienstleistern und ihren Auftraggebern bestehen.
Falls an diesem Aufsatz Interesse besteht: Der Betriebs-Berater Verlag bieten einen kostenlosen Testzugang zu seinem Online-Archiv an.
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