Alle paar Jahre legt das Auswärtige Amt für die Bundesregierung einen Bericht über die deutsche Menschenrechtspolitik in den auswärtigen Beziehungen und in anderen Politikbereichen vor. Der jüngste Bericht umfasst den Berichtszeitraum 01.03.2005 bis 29.02.2008. Ich habe einmal nachgelesen, was die Bundesregierung zur Lebenssituation von schwulen und lesbischen Menschen zu sagen hat.
Erfreulicherweise teilt die Regierung schon im ersten Teil des Berichts mit, wer in der Internationalen Politik die Richtung bestimmt:
Auf Initiative Brasiliens wurde 2003/2004 in der damaligen Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen (MRK) die Resolution „Menschenrechte und sexuelle Orientierung“ vorbereitet, die aufgrund massiven Drucks zahlreicher insbesondere islamischer Staaten aber noch vor der formellen Einbringung zurückgezogen werden musste.
Das war es dann aber auch schon an klaren Worten. Zwar wird mehrfach betont, dass die Bundesregierung sich für dieses einsetzt und gegen jenes wendet, was aber nun konkret geschieht, bleibt offen.
Die Bundesregierung wird sich weiterhin weltweit – in bilateralen Kontakten ebenso wie in multilateralen Gremien – gegen Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung einsetzen. Sie wird dabei insbesondere für die Entkriminalisierung von Homosexualität eintreten und Menschenrechtsprojekte fördern, die geeignet sind, bestehende Vorurteile abzubauen.
Die Britische Regierung hingegen hat schon vor Jahren die Förderung der Gleichberechtigung von schwulen und lesbischen Menschen zu einem aktiven Bestandteil ihrer Außenpolitik gemacht und in diesem Jahr eindeutig Flagge gezeigt. In mehreren östlichen EU-Staaten wurde an den britischen Botschaftsgebäuden anlässlich der örtlichen Pride Paraden die Regenbogenflagge gehisst. Das britische Außenministerium agiert allerdings auch von dem Hintergrund eines innerstaatlichen Rechts, in dem der dortige Gesetzgesetzgeber Diskriminierungen von schwulen und lesbischen Menschen nahezu vollständig beseitigt hat.
Dem mag man entgegen halten, dass die britische Asylpolitik sich nach wie vor schwer tut mit Menschen, die aufgrund ihrer Homosexualität in ihren Heimatländern verfolgt werden, und mit dem freundlichen Auftreten zum Beispiel gegenüber Saudi-Arabien Menschenrechte wirtschaftlichen Rücksichtnahmen nachgeordnet werden.
Gleichwohl habe ich zusammen mit zwei weiteren Bloggern beim Auswärtigen Amt nachgefragt, ob nicht auch Deutschland etwas deutlicher ‘Flagge zeigen’ könnte. Wir schrieben also:
[...] das Foreign & Commonwealth Office der Britischen Regierung hat die Botschaften des Vereinigten Königreichs aufgefordert, sich wahrnehmbar für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte von schwullesbischen Menschen einzusetzen. Ein sichtbares Zeichen dieser Unterstützung war das Zeigen der Regenbogenflagge am Gebäude der Britischen Botschaft in Warschau anlässlich des Warschau Pride 2008 vor wenigen Tagen (vgl. Homepage der Britischen Botschaft in Warschau, http://www.britishembassy.gov.uk/ poland). Zuvor war bereits in Lettland in zeitlichem Zusammenhang mit dem dortigen CSD die Regenbogenflagge am Gebäude der Britischen Botschaft in Riga gehisst worden.
Dass schwullesbischen Menschen auch in vielen Europäischen Ländern mit ausgeprägter Intoleranz begegnet wird, ist Ihnen gewiss bekannt. Umso erfreulicher ist es, dass sich die Britische Regierung über Ihre Botschaften für die Menschenrechte von schwulen und lesbischen Menschen einsetzt.
Neben dem sichtbaren Flagge zeigen hat das Foreign & Commonwealth Office die Botschaften und sonstigen Diplomatischen Vertretungen des Vereinigten Königreichs auch mit einem LGBT-Toolkit ausgerüstet. Dieses Toolkit enthält Informationen über die offizielle britischen Politik auf dem Gebiet der Rechte schwuler und lesbischer Menschen. Das Dokument weist darauf hin, dass schwule und lesbische Menschen nach wie vor in vielen Ländern verfolgt und/oder benachteiligt werden, und deckt ein breites Spektrum von Themen ab, die von den Botschaften zum Gegenstand der bilateralen Zusammenarbeit gemacht werden sollen.
Einen Abdruck dieses Toolkit fügen wir diesem Schreiben bei.
Wir wäre Ihnen dankbar, wenn Sie sich mit Ihrem Ministerium und den Deutschen Botschaften ebenfalls wahrnehmbar und nachhaltig für die Verbesserung der rechtlichen und tatsächlichen Situation schwuler und lesbischer Menschen im Ausland einsetzen würden. Das Vorgehen des Britischen Foreign & Commonwealth Office bietet hier eine richtungweisende Vorlage.
Soweit Sie vergleichbare Maßnahmen veranlasst haben, wäre wir Ihnen sehr verbunden, wenn Sie uns darüber informieren würden. [...]
Vor wenigen Tagen traf die Antwort aus Berlin ein.
Das Erfreuliche zuerst:
Was Aktivitäten der EU im Rahmen der gemeinsamen externen Menschenrechtspolitik anbelangt, freue ich mich, Ihnen mitteilen zu können, dass die EU soeben auf Initiative der französischen EU-Ratspräsidentschaft den Beschluss gefasst hat, im Rahmen einer regionenübergreifenden Allianz im Herbst diesen Jahres eine Erklärung zum Thema Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung, in den Dritten Ausschuss (Menschenrechte) der Generalversammlung der Vereinten Nationen einzubringen. Zentrales Element dieser Erklärung wird die Verurteilung von Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit sexueller Orientierung sowie die Forderung nach Aufhebung jeglicher Kriminalisierung von Homosexualität sein.
Insgesamt jedoch bestätigt das Antwortschreiben meinen Eindruck, dass Deutschland keine eigenständige Menschenrechtspolitik betreibt. Es wird immer nur auf die EU und die Vereinten Nationen verwiesen und damit die Verantwortung dorthin delegiert. Allerdings entspricht dies der Deutschen Innenpolitik. Ohne Fußtritte aus Brüssel tut sich in Deutschland in Bezug auf die Menschenrechte auch nichts.
Es sei dem Auswärtigen Amt nachgesehen, dass es sich in den ersten Absätzen des Schreibens selbst lobt. Der vorletzte Absatz wirft jedoch die Frage auf, ob die vielen schönen Worte wirklich ernstgemeint sind, wenn es dort heißt:
Im Hinblick auf die von Ihnen erwähnten Maßnahmen Großbritanniens möchte ich darauf hinweisen, dass auch die deutschen Auslandsvertretungen gehalten sind, die Menschenrechtslage im jeweiligen Gastland intensiv zu beobachten und regelmäßig darüber zu berichten, einschließlich über mögliche Diskriminierungen aufgrund sexueller Orientierung. Dabei gilt ein besonderes Augenmerk dem Schutz von Menschenrechtsverteidigern, d.h. Einzelpersonen oder Gruppierungen, die gefährdet sind, weil sie sich für Menschenrechte einsetzen.
Ich kenne diese “regelmäßigen Berichte” nicht. Jedoch kann ich sehr wohl lesen, was im oben erwähnten Menschenrechtsbericht steht [Hervorhebung durch mich]:
In Afghanistan, Iran, Jemen, Mauretanien, Saudi-Arabien, Sudan und den Vereinigten Arabischen Emiraten können gleichgeschlechtliche Handlungen sogar auf Basis der Scharia – insofern diese außereheliche geschlechtliche Beziehungen verbietet – mit der Todesstrafe geahndet werden. Der Bundesregierung sind jedoch in den vergangenen Jahren keine Fälle bekannt geworden, in denen eine Hinrichtung aufgrund sexueller Orientierung erfolgte.
Damit ignoriert die Bundesregierung die Nachrichtenlage und macht sich gemein mit der BLÖD-Zeitung und den Machthabern in diesen Staaten, die da meinen, es gäbe dort entweder gar keine Schwulen, die man hinrichten könne, oder aber die Hingerichteten seien alle wegen anderer Vergehen hingerichtet worden und nur zufällig auch noch schwul.
Das Beobachten im Gastland kann also kein sehr intensives sein.
In Saudi-Arabien sind im vergangenen Jahr zwei Männer wegen gleichgeschlechtlicher Handlungen, und wegen nichts anderem, zu jeweils 7000 Peitschenhieben verurteilt worden. Dieser Fall ist der Bundesregierung durchaus bekannt. Wie dramatisch und qualvoll muss denn eine Hinrichtung durchgeführt werden, damit die Bundesregierung von ihren Auslandsvertretungen darüber unterrichtet wird? Oder glaubt das Auswärtige Amt etwa, die beiden Männer würden diese 14000 Peitschenhiebe überleben?
Ich frage mich, welch ein intensives Beobachten des russischen Gastlandes zu dieser Bewertung im Menschenrechtsbericht geführt hat:
Homosexualität ist in Russland seit 1993 nicht mehr strafbar, eine staatliche Diskriminierung findet nicht statt.
Findet nicht statt??
Ist der russische Präsident keine staatliche Stelle? Ist der Moskauer Bürgermeister keine staatliche Stelle? Sind die russischen Gerichte keine staatlichen Stellen?
Am 04.07.2008 hat die Bundesregierung unter Federführung des Auswärtigen Amtes auf eine Kleine Anfrage geantwortet und zur Situation auf Jamaika Stellung genommen:
Auf die Größe der Bevölkerung bezogen hat Jamaika seit langem eine der weltweit höchsten Mordraten. In der ersten Hälfte 2008 (bis Mitte Juni) sind bereits über 700 Mordopfer zu beklagen. Ob unter diesen Opfern auch Homosexuelle befinden, ist der Bundesregierung nicht bekannt.
Über Gewaltakte gegen Homosexuelle liegen der Bundesregierung ebenfalls keine belastbaren Zahlen vor.
Es wird auf Jamaika, diesem friedliebenden Inselchen, wohl so sein, dass ausgerechnet Schwule von Gewalttaten verschont bleiben.
Auf die in dieser Anfrage erbetene Information, welche Hintergründe zur Ausladung von drei Homosexuellen-Gruppen von einer Teilnahme an der Hight-Level-Konferenz des UNAIDS am 10. Juni 2008 hatte (Frage 23), antwortet das Auswärtige Amt:
Der Bundesregierung liegen zu diesem Sachverhalt keine Informationen vor.
Ich habe den Eindruck, dass die Bundesregierung unter ‘intensivem Beobachten’ etwas völlig anderes versteht, als ich. Es scheint so, als wollen das Auswärtige Amt und die deutschen Auslandsvertretungen die Probleme, die schwule und lesbische Menschen in vielen Staaten zu gewärtigen haben, nicht sehen, und die deutsche Menschenrechtspolitik wird wohl einstweilen farblos bleiben.
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