In den nächsten Wochen erhalten alle in Deutschland Steuerpflichtigen ein sogenanntes bundeseinheitliches Identifikationsmerkmal zugeteilt, unter der alle steuerlich relevanten Vorgänge erfasst und die dazugehörigen Daten gespeichert werden sollen. Die Begründung des Gesetzgebers:
Damit wird Bürokratie abgebaut und die Transparenz des Besteuerungsverfahrens erhöht.
Gemeint ist freilich nicht, dass das Besteuerungsverfahren für den Steuerzahler durchschaubarer, sondern dass der Steuerzahler im Besteuerungsverfahren durchsichtiger wird.
Zuteilt wird die Identifikationsnummer jedem gegenwärtig lebenden Steuerpflichtigen, soweit er von den Finanzbehörden oder Einwohnermeldeämtern erfasst ist, und jedem zukünftig entstehenden Steuerpflichtigen (=Neugeborene). Ungültig wird diese Nummer erst zwanzig Jahre nach dem Ableben. Vermutlich möchte der Gesetzgeber die Voraussetzungen dafür schaffen, zumindest übergangsweise im Jenseits weiterbesteuern zu können.
Wer Fragen hat, findet Antworten vielleicht hier.