Joyce und Sybil Burden sind zwei alte Damen (es fällt mir übrigens schwer, hier von ‘Damen’ zu sprechen), die in Marlborough (UK) in einem von ihren Eltern geerbten Haus leben. Sie sind beide nicht verheiratet und, wer will es ihnen verdenken, sie zahlen nicht gerne Steuern.
Schon in den 1970iger Jahren haben sie erkannt, dass bei dem Tod der Einen auf die Überlebende eine hübsche Erbschaftsteuerschuld zukommt. Deshalb traktieren sie seither die britische Regierung und die Gerichte und wünschen, wie Eheleute behandelt zu werden. 
Kurzer Break:
Es macht einen Unterschied, ob in einer Partnerschaft aufgrund ungleicher Einkommensverteilung der Vermögenszuwachs bei einem der Partner größer ist oder einer der Partner erhebliches Vermögen in die Partnerschaft einbringt und der ‘Wohlhabendere’ im Falle seines Todes seinen Partner versorgt wissen will (deshalb setzen sich in Deutschland Schwule und Lesben dafür ein, bei der anstehenden Erbschaftsteuerreform nicht anders als Ehegatten behandelt zu werden) oder ob zwei Menschen, die für ihr gemeinsames Vermögen nichts getan haben (weil durch Erbschaft in den Schoß gefallen) nun mit allen Tricks versuchen, dieses Vermögen der Besteuerung zu entziehen.
Der britische Gesetzgeber sah nicht ein, für die beiden Schwestern eine Sonderregelung zu schaffen – da könnte ja jeder kommen. Nun, es kam nicht jeder, sonder die Schwulen und Lesben des Königreichs. Im Jahr 2004 führte Großbritannien das Rechtsinstitut der ‘civil partnership’ ein, mit der schwule und lesbische Menschen eine der Ehe weitgehend gleichgestellte Rechtssituation erlangen können und zum Beispiel erbschaftsteuerlich wie Ehegatten behandelt werden.
Das brachte für die beiden Alten das Fass zum überlaufen. Zu ihrem Steuervermeidungsdrang gesellte sich Schwulenhass:
If we were a lesbian couple, we would not be facing massive inheritance bills. It’s clear we will not get any justice in this country,
tönte Joyce, und die schwulen seien, wie immer, an allem Schuld:
Joyce Burden said she thought people like her were deliberately excluded from the recent Civil Partnership Act because there were so many homosexuals in Parliament.
Nachdem sich Regierung und Parlament immer noch nicht erweichen ließen, zogen die Beiden über 80jährigen vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und versuchten sich dort als Trittbrettfahrerinnen: Was Schwulen und Lesben recht ist, muss zwei alten Schwestern billig sein.
Von der Großen Kammer des Gerichts erhielten sie kein Trittbrett, sondern einen Tritt, und zwar in den Allerwertesten. Das Gericht meinte, die Damen hätten wohl keine Augen im Kopf, denn sonst hätten sie den Unterscheid zwischen Ehe und Civil Partnership auf der einen, und einem Verwandtschaftsverhältnis auf der anderen Seite bemerken müssen. Es beschied die Burdens:
The Grand Chamber observed that the relationship between siblings was of a different nature to that between married couples and homosexual civil partners under the United Kingdom’s Civil Partnership Act. One of the defining characteristics of a marriage or Civil Partnership Act union was that it was forbidden to close family members. The fact that the applicants had chosen to live together all their adult lives did not alter that essential difference between the two types of relationship.
Since the coming into force of the Civil Partnership Act in the United Kingdom, a homosexual couple also had the choice to enter into a legal relationship designed by Parliament to correspond as far as possible to marriage. As with marriage, the Grand Chamber considered that the legal consequences of civil partnership under the 2004 Act, which couples expressly and deliberately decided to incur, set those types of relationship apart from other forms of co-habitation. Rather than the length or the supportive nature of the relationship, what was determinative was the existence of a public undertaking, carrying with it a body of rights and obligations of a contractual nature. Just as there could be no analogy between married and Civil Partnership Act couples, on one hand, and heterosexual or homosexual couples who chose to live together but not to become husband and wife or civil partners, on the other hand, the absence of such a legally-binding agreement between the applicants rendered their relationship of co-habitation, despite its long duration, fundamentally different to that of a married or civil partnership couple.
Dieses Urteil ist sehr wichtig. Der Gerichtshof macht deutlich, dass eine civil partnership (oder eine Ehe) etwas anderes ist, als ein eher zufälliges Zusammenleben von Menschen, wie es bei zum Beispiel bei Verwandten vorkommt.
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