Es ist immer wieder erstaunlich, was in manch einer Ehe so vor sich geht.
Die Szene spielt in der Lüneburger Heide.
Anton und Berta sind seit den 1980iger Jahren verheiratet. In den Jahren 1992 bis 1995 werden drei Kinder geboren. Berta ist die Mutter, Anton aber nicht der Vater. Davon ahnt er zunächst aber nichts. Erst später, um das Jahr 2000 herum, merkt er, dass die Kinder nicht ihm, sondern dem ihm und seiner Berta gut bekannten Cesar ähnlich sehen.
Er will der Sache auf den genetischen Grund gehen. Schnell kann er gerichtsfest beweisen, dass er nicht der Vater der drei Kleinen ist. Und er äußert den Verdacht, das Cesar wohl der Vater ist. Anton sagt sich von Berta los und will vom Cesar den Kindesunterhalt der letzten Jahre erstattet bekommen.
Doch Cesar streitet alles ab. Berta verrät nichts über ihr fruchtbares Tun zusammen mit Cesar. Amtsgericht Uelzen und Oberlandesgericht Celle wollen, in Verkennung der Rechtslage, nicht helfen. Also muss der Bundesgerichtshof ran, und der erkennt, dass die Rechtsauslegung der Vorinstanzen den Scheinvater der Willkür der Mutter und des biologischen Vaters ausliefern würde. Er ordnete an, dass das Oberlandesgericht zu klären hat, ob Cesar der biologische Vater ist oder nicht.
Mir ist egal, ob Berta mit Cesar im Bett war und ob dabei Nachwuchs gezeugt wurde. Das müssen A, B und C unter sich ausmachen. Der Fall zeigt jedoch wunderbar, wie es mit der ‘Traditionellen Ehe’ und der ‘Traditionellen Familie’ bestellt ist. Erfreulicherweise hat der Bundesgerichtshof, er wird sich so nicht verstanden wissen wollen, ein paar der rechtlichen Schutzkonstrukte, die den Schein bürgerlich intakten Lebens bewahren helfen sollen, heftig ins Wanken gebracht.
Feige ist das Verhalten von Berta und Cesar. Anton hat mit den Kinder im Grunde nichts zu tun (und dennoch hoffe ich, dass er ihnen ein guter Vater war und vielleicht trotz allem noch ist). Warum soll er für ihren Unterhalt aufkommen? Nur weil er mit Berta verheiratet war? Und warum soll Cesar nicht zahlen müssen? Nur weil er zwar mit Berta im Bett, aber nicht mit ihr verheiratet war? Traditionelle Wertvorstellungen würden die zweite und vierte Frage mit ‘ja’ beantworten und den gutgläubigen Anton zum Dummen machen. Erfreulicherweise lässt der Bundesgerichtshof diese Rechnung nicht aufgehen.