15 Apr 08

Ein 37jähriger Straßenbahnfahrer in Wien hatte Unglaubliches gewagt. Er wollte für seinen Lebensgefährten eine Angehörigenfahrkarte von seinem Arbeitgeber, den Wiener Linien, haben.

Als er 1999 beim Obmann des Dienststellenausschusses (Betriebsrat) um eine verbilligte Jahreskarte für seinen Lebensgefährten ansucht (wie es sonst für Angehörige üblich ist), reagiert dieser rüde: Solche “Schweinereien” habe es noch nie gegeben.

Kurze Zeit später wird Roland R. von Kollegen erstmals auf seine Homosexualität angesprochen – es folgen Beleidigungen, Beschimpfungen und Rempeleien. Vorgesetzte raten ihm, die “Blödeleien” einfach zu ignorieren.

Diese nehmen jedoch kein Ende – im Gegenteil: Es bildet sich am Betriebsbahnhof eine Gruppe, die gegen R. mobilisiert. Darunter befindet sich laut Urteil ein Verwandter des damaligen Wiener-Linien-Direktors Günther Grois. Beteiligt waren aber auch die Vorgesetzten, “insbesondere Obermeister, Verkehrsführer und Diensteinteiler, aber auch der Obmann des Dienststellenausschusses”. Bei diversen Besprechungen werden Witze und abfällige Bemerkungen über R. gemacht, so wird er als “schwules Arschloch” bezeichnet. Später finden sich ähnliche Parolen im Betriebs-WC – sie werden vorerst nicht entfernt.

Zusätzlich folgen Schikanen beim Dienst: So darf R. keine Überstunden mehr leisten, Urlaubsansuchen gehen verloren. Auch Diensteinteilungen werden nachträglich verändert.

Höhepunkt ist ein Säureattentat auf den Pkw des Klägers: Laut Spitals-Befund dürfte R. Buttersäure durch das Lüftungssystem eingeatmet haben. Als ihm im Expedit schlecht wird, bittet er seinen Vorgesetzten, die Rettung zu rufen. Doch dieser “ignorierte dieses Ersuchen zunächst, sondern blieb vor dem Computer sitzen”.

Das Mobbing geht sogar so weit, dass in den Räumlichkeiten der Wiener Linien auch Nazi-Sprüche getätigt werden: Im Zuge einer Schulung zum Fahrer für Niederflurstraßenbahnen muss R. mitanhören, dass “man wie der Hitler Homosexuelle in eine Ecke und dann in die Kammer stellen solle”. Die Schulungsteilnehmer lachten, der Instruktor lächelte. Eine Beschwerde bleibt ohne Folgen.

Als sich der Mann pragmatisieren [Anm TGD: in ein festes Beamtenverhältnis übernehmen] lassen wollte, soll ihn der Dienststellenobmann unter vier Augen wissen haben lassen: “Schwuchteln wie di tun ma net pragmatisieren.”

Bekanntlich sind Schwule immer selbst schuld - und keinesfall ihr Umfeld - an dem Unrecht, dass ihnen widerfährt:

Es habe kein Mobbing gegeben. Vielmehr habe sich der Mann durch seine “egomanische Persönlichkeit” die Konflikte mit seinen Kollegen selbst eingehandelt.

erläutern die Wiener Linien den Sachverhalt und legten dem Mann nahe, sich versetzen zu lassen.

Den psychischen Belastungen durch das fortdauernde Mobbing, und ohne jede Hilfe durch seine Arbeitgeber, nicht mehr gewachsen, erkrankte der 37jährige.

Das war für die Wiener Linien ein willkommener Grund, den ‘Egomanen’ loszuwerden.

Der Straßenbahnfahrer war mit 31. August 2004 gekündigt worden, wobei auf ein direktionsärztliches Gutachten verwiesen wurde, dem zufolge der Mitarbeiter für die Erfüllung seiner Dienstpflichten “körperlich ungeeignet” sei.

Das zuständige Arbeits- und Sozialgericht befand jedoch

dass dem Mann nahegelegt worden war, sich versetzen zu lassen, sei laut ASG eine “untaugliche” und “krass verspätete” Maßnahme.

Die Wiener Linien hätten vielmehr ihren Mitarbeiter “in der demütigenden, seine Persönlichkeitsrechte und seine Menschenwürde verletzenden Weise und überdies gesundheitsschädlichen Arbeitssituation” belassen, heißt es in dem Urteil.

Schließlich hätten sie sich nach vielen Monaten der Untätigkeit darauf beschränkt, die Verantwortung für Abhilfemaßnahmen dem Kläger selbst zuzuschieben. Ihn dann zu kündigen, nachdem er infolge seines psychischen Befindens Anfang 2004 drei Monate in den Krankenstand gegangen war, wird in dem 60 Seiten starken Urteil wörtlich als “Rechtsmissbrauch” bezeichnet.

und stellte das Arbeitsverhältnis wieder her.

Ob dem 37jährigen damit wirklich geholfen ist, erscheint jedoch fraglich, denn die Stadt Wien und deren Verkehrsbetriebe wollen ihren homophoben Rachefeldzug fortsetzen.

Die Wiener Linien bzw. die Gemeinde Wien werden das Urteil daher bekämpfen und in Berufung gehen. (Quellen: orf.at, Wiener Zeitung)

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