29 Mar 08

Man/frau stelle sich folgendes vor: Man/frau hat ein eigenes Häuschen im Grauen. Teuer bezahlt und nett eingerichtet. Nur etwas Besonderes fehlt noch. Also wird das Portemonnaie gezückt und der Innenarchitekt und hochgelobte Künstler HD beauftragt, sich etwas Schönes für die Wohnung einfallen zu lassen, nicht zuletzt damit man/frau ein bisserl angeben kann. Der Gute kommt und ihm fällt auch etwas ein. Also jetzt nicht nur so ein paar Fettecken, sondern richtig ‘was Handfestes. Vielleicht ein mit dem Kamin kombiniertes Schwimmbad, schön mit blauen Kacheln und grünen Fliesen verkleidet. Alles wunderbar. Jedoch: Nach ein paar Jahren gewinnt man/frau immer mehr den Eindruck, dass die Inneneinrichtung zwar einmalig, gewiss auch von hohem künstlerischen Wert, aber doch nicht wirklich gelungen ist. Und immer den Kamin anheißen zu müssen, um baden zu können, erweist sich auch als unzweckmäßig.

Also werden Hammer und Meißel geholt, der alte Kram wird rausgehauen und die Wohnung anderweitig hergerichtet. Just in dem Moment als alles fertig ist, kommt Rosi, die Tochter des zwischenzeitlich in den Künstlerhimmel übergewechselten Innenarchitekten, und wirft sich schluchzend auf den Schwimmbadkaminbauschutthaufen vor dem Haus und schreit: “Wie konntet ihr das tun? Das geht nicht. Hier durfte nichts verändert werden!” Man/frau schaut entsetzt auf des Architekten Tochter. Was will diese Frau? Warum keift sie hier so rum? Seit wann geht es fremde Menschen an, wie ich meine Wohnung gestalte? Das ist mein Grundstück, mein Haus, war meine Kaminbadewanne. Hier mache ich, was ich will! Verschwinde, du Zicke! Wieder bäumt sich die Architektentochter auf: “Hier wird alles wieder so hergerichtet, wie es war! Ich, ich allein habe die Urheberrechte an dem Kamin im Schwimmbad und allem drum herum! Ihr durftet das nicht zerstören!”

Nein, lieber Leser, liebe Leserin, ich habe weder zu viel getrunken, noch habe ich in der letzten Nacht das PP nicht vertragen. Diese Geschichte könnte sich tatsächlich im wirklichen Leben abspielen. In ganz ähnlicher Form hat die rk Kirchengemeinde Sankt Gottfried in Münster all dies erlebt. Die Gemeinde hatte, wohl weil die Spenden und Kirchensteuern keinem sinnvollen Zweck zugeführt werden konnten, den Altarraum ihrer Kirche umgestaltet und sah sich anschließend mit einem Wiederherstellungsverlangen der Tochter des früheren Innenraumgestalters konfrontiert. Das Oberlandesgericht in Hamm verurteilte die Gemeinde, unter Hinweis auf das Urheberechtsgesetz, die Umgestaltung rückgängig zu machen. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe machte  diesem Urheberrechtsquatsch erfreulicherweise ein Ende und hob das Urteil auf.

Weniger erfreulich ist, dass in der Pressemitteilung des Bundesgerichtshof (der Volltext des Urteils liegt noch nicht vor) ein bisschen zu viel heiliger Geist weht. Es ist zu befürchten, dass der Bundesgerichtshof seine Entscheidung nur auf kirchliche Eigentümer bezogen wissen will. Denn nach der Pressemitteilung kommt er nur zu seinem Diktum, indem er das kirchliche Selbstbestimmungsrecht über staatliches Recht stellt.

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