26 Mar 08

Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten von Amerika (Supreme Court) hat gestern entschieden, dass die Gerichte der USA nicht an die Rechtsprechung des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag gebunden sind.

José Medellín, Mexikanischer Staatsbürger, wurde Ende der 1990iger Jahre wegen Vergewaltigung und Mord von einem texanischen Gericht zum Tode verurteilt. Entgegen der Wiener Konvention wurde ihm nicht die Möglichkeit eröffnet, konsularischen Beistand zu verlangen. Medellín wandte sich an den Internationalen Gerichtshof. Dieses Gericht stellte im Jahr 2004 einen Verstoß der texanischen Justiz gegen die internationalen Konventionen fest. Der us-amerikanische Präsident G W Bush erklärte darauf hin in einem Memorandum, die USA würden ihre internationalen Verpflichtungen erfüllen und die amerikanischen Gerichte würden die Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs beachten. Im Anschluss daran beantragte Medellín eine Revision seiner Verurteilung. Das Texas Court of Criminal Appeals lehnte ab und entschied, dass weder die Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs, noch die Erklärung des Präsidenten von den texanischen Gerichten zu beachten seien. Medellín brachte seinen Fall vor den Supreme Court.

Dieser entschied mit 6:3-Mehrheit nunmehr,

  •  dass der us-amerikanische Präsident seine Weisungsbefugnis überschritten hat und die einzelnen Bundesstaaten nicht anhalten kann, Internationales Recht zu beachten.

The President’s Memorandum does not independently require the States to provide review and reconsideration of the claims of the 51 Mexican nationals named in Avena  [zu denen Medellín gehört] without regard to state procedural default rules.

  • dass die Gerichte der Bundesstaaten der Rechtsprechung des Internationalen Gerichtshofs keine Beachtung schenken müssen.

The Avena judgement [= die Entscheidung des Internationen Gerichtshofs] is not directly enforceable as domestic law in state court.

Bei streng formaler Betrachtung hat der Supreme Court sogar recht, wenn er meint, dass  die USA sich weder durch verbindliche Übereinkommen noch durch innerstaatliches Recht der Rechtsprechung des Internationalen Gerichtshofs unterworfen haben. Er verkennt jedoch die Tragweite seiner Entscheidung.

Wenn also einzelne Bundesstaaten der USA, wie zum Beispiel Texas, in dem die Justiz fleißig drauflos mordet (allein G W Bush hat in seiner Zeit als Gouverneur von Texas mehr als 150 Todesurteile bestätigt), mit Billigung des Obersten Gerichtshofs der USA, Internationales Recht – und es geht hier nicht einmal um materielles Recht sondern ‘nur’ um formelles Recht, nur um Verfahrensfürsorge – allgemein wie im Einzelfall über den Haufen werfen, wie können wir dann erwarten, dass sich Länder wie Iran oder China auch nur ansatzweise an Internationale Konventionen halten? Warum sollte das, was für die USA nicht gilt, für andere gelten? Welchen Wert haben Internationale Gerichte und ihre Rechtsprechung überhaupt, wenn nicht einmal texanische Dorfgerichte ihnen Beachtung schenken müssen?

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