10 Mar 08

Der Vatikan reformiert mal wieder. Diesmal sind es die Todsünden, die neu definiert werden sollen. Wer in die Hölle möchte, dem stehen dazu demnächst folgende Möglichkeiten offen:

Todsünde 1: Drogenhandel und Drogenkonsum. Zum Schutz der Gläubigen muss zukünftig das lächerliche Weihrauchschwenken zu Festgötzendiensten unterbleiben.

Todsünde 2: Missbrauch von Kindern und Jugendlichen. Damit ist auch psychischer Missbrauch gemeint. Eine Folge ist, das Kinder und Jugendliche nicht mehr an römisch-katholischen Götzendiensten teilnehmen dürfen und Weltjugendtage ohne Beteiligung der hohen Geistlichkeit stattfinden werden.

Todsünde 3: Umweltverschmutzung – Vor allem das Einleiten giftiger Substanzen in die Natur. Geistige Umweltverschmutzung wird weiterhin erlaubt sein, da der Vatikan zwar andere, aber niemals sich selbst zensiert.

Todsünde 4: Das Vornehmen sexueller Handlungen gegen Entgelt (=Prostitution). Mord gegen Entgelt bleibt weiterhin erlaubt.

Todsünde 5: Genmanipulation bei Menschen. An Tieren darf ohne weiteres herumexperimentiert werden.

Todsünde 6: Menschen aus Profitgier in die Armut treiben. Die Erhebung von Kirchensteuer gilt nicht als Profitgier.

Todsünde 7: Verschwendung von Geld für Luxusartikel. Meßgewänder, güldenes Meßgeschirr, kostspielige Kirchengebäude, bischöfliche Dienstwagen der Spitzenklasse und dergleichen mehr gelten nicht als Luxusartikel.

Wie bisher soll es so bleiben, dass man mit einem bisserl Reue und einer Beichte (ich nehem an, dass die Beichtväter insbesondere an den Schilderungen zur neuen Todsünde Nr 4 interessiert sind) trotzdem in den Himmel kommen kann – wenn man will!

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