Seit dem Zumwinkel-Skandal (besser: BND-Skandal) hat sich sicher herumgesprochen, dass das mühsam Ersparte (oder Ergaunerte) bei den Banken vor dem Zugriff der ‘Steuer’ nicht sicher ist. Insbesondere ist es aber vor dem Zugriff der Kirchen nicht sicher. Ab dem 1. Januar 2009 lassen die Kirchen ihre Kirchensteuer durch die Banken erheben. Das funktioniert so:
Mit Einführung der Abgeltungssteuer zum 1. Januar 2009 werden die Kapitaleinkünfte (zB Zinsen, Dividenden) grundsätzlich nicht mehr durch Abgabe einer Steuererklärung im Veranlagungsverfahren ermittelt. Vielmehr haben die Banken von den Kapitaleinkünften einen bestimmten Betrag (in der Regel 25 %) als Kapitalertragsteuer einzubehalten und an das zuständige Finanzamt abzuführen. Auf Antrag des Bankkunden haben die Banken auch die auf diese Kapitalertragsteuer entfallende Kirchensteuer zu berechnen, einzubehalten und an das zuständige Finanzamt abzuführen. Eine Gegenleistung erhalten die Banken hierfür nicht. Ist es schon sehr bedenklich, dass die Banken durch den Kapitalertragsteuerabzug Handlanger des Steuerstaates sind, dürfen sich nun auch noch die Glaubensgemeinschaften dieser kostenlosen Steuereintreibedienste bedienen.
Neu ist das alles nicht. Auch Arbeitgeber sind zur Lohnsteuereinbehaltung verpflichtet und haben, ebenfalls ohne Gegenleistung, dafür zu sorgen, dass die hebeberechtigten Glaubensgemeinschaften ihre Lohnkirchensteuern erhalten.
Eine Perfektionierung des Systems ist angestrebt. Die Auswirkungen des Verfahrens sollen von Kirchensteuern erhebenden Religionsgemeinschaften und weiteren Sachverständigen durch die Bundesregierung bis Mitte 2010 mit dem Ziel überprüft, werden, einen umfassenden verpflichtenden Quellensteuerabzug durch Banken und Sparkassen auf der Grundlage eines elektronischen Informationssystems, das den abzugsverpflichteten Kreditinstituten Auskunft über die Zugehörigkeit zu einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft gibt, einzuführen.
Es ist schon erstaunlich, welche Anstrengungen die Religionsgemeinschaften unternehmen, um an ihr Geld (= das des Steuerzahlers) zu kommen.
Und nebenbei wird nichts anderes als eine lückenlose Glaubensüberwachung erreicht.
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