Es ist schon bemerkenswert, was sich gestern im Kölner Ortsteil Marienburg und im Anschluss daran in der medialen Welt abspielte. Wir durften miterleben, wie Klaus Zumwinkel medienwirksam an den Pranger gestellt wurde. Warum? Es soll um Steuerhinterziehung in Höhe von rund 1 Mio Euro gehen. Ein Betrag, um den die Staatsanwaltschaften in Steuersachen sonst nicht so einen Wirbel veranstalten. Die Medien machen sich allerdings nicht die Mühe, näher zu erklären, wie er die Steuerhinterziehung begangen hat. Fotos, bewegte Bilder und immer wieder der vergleichsweise lächerliche Millionenbetrag. Daraus wird die Sensation! Nicht aus Fakten, nicht aus der Erklärung komplizierter steuerrechtlicher Zusammenhänge. Die Vorschrift, gegen die er Verstoßen hat ist, soweit ich die Angelegenheit überblicke, der § 15 des Außensteuergesetzes. Diese Vorschrift regelt, dass das Einkommen von Familienstiftungen mit Sitz im Ausland, dem Stifter zugerechnet wird. Zumwinkel hätte also die Erträge seiner liechtensteiner Stiftung in Deutschland versteuern müssen. Hat er aber wohl nicht getan. Er hat aber auch niemanden umgebracht, er hat niemanden vergewaltigt, verletzt, gefoltert. Er hat kein Unternehmen in den Konkurs getrieben. Das von ihm geführte Unternehmen musste nicht durch den Steuerzahler mit Milliardensummen vor der Insolvenz gerettet werden. Es hat falsche Steuererklärungen abgegeben. Befindet er sich damit nicht in zahlreicher Gesellschaft großer wie kleiner Steuerzahler?
Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt und auch etwas anderes als eine Geschwindigkeitsübertretung im Straßenverkehr. Es ist eine Straftat die nach den dafür vorgesehen Gesetzen verfolgt und bestraft werden muss. Keine Frage! Aber das öffentliche Zelebrieren dieser Art von Strafverfolgung halte ich für einen größeren Skandal als die von Zumwinkel begangene Straftat. Der Finanzverwaltung und dem Staatshaushalt bringt das nichts. Zwar verkündete die Staatsanwaltschaft, sie habe noch hunderte von Namen auf der Liste stehen, und hofft auf Selbstanzeigen. Aber: Selbstanzeigen im Steuerrecht bewirken Straffreiheit! Nicht Strafmilderung, sondern Straffreiheit. Und zwar kraft Gesetzes; es kommt nicht auf das Wohlwollen eines Richters an. Im Klartext: Wenn jemand von sich aus, also bevor ihm die Einleitung es Ermittlungsverfahrens bekannt gegeben wurde, beim Finanzamt seine falschen Steuererklärungen korrigiert und die hinterzogene Steuer nachzahlt, wird er nicht bestraft. Er muss nur das zahlen, was er bei Abgabe von von vornherein richtigen Steuererklärungen auch hätte zahlen müssen. Dadurch, dass die Staatsanwaltschaft nun eine Vielzahl von Steuerhinterziehern gewarnt hat, hat sie die Bestrafung eben dieser Steuerhinterzieher vereitelt. Außerdem spielt sich dann die Sachaufklärung im ‘normalen’ Besteuerungsverfahren ab. Dieses wiederum unterliegt dem Steuergeheimnis und wir werden von diesen Selbstanzeigen jedenfalls nichts Konkretes erfahren.
Zwar sehen angeblich 76 % der Erwerbstätigen Steuerhinterziehung eher als kriminell und nicht als Kavaliersdelikt an. Aber 75 % der Erwerbstätigen sind auch der Meinung, die Steuerbelastung sei zu hoch. Und bundesweit weisen 15 % der Erwerbstätigen eine hohe Tendenz zum Steuerwiderstand auf, 60 % eine mittlere und 19 % eine geringe. Das heißt, den Meisten dürfte Zumwinkel’s bestreben, die persönliche Steuerlast zu drücken, nicht fremd sein. Warum dann der (ver-)öffentliche(te) Aufschrei? Ist es der Betrag von einer Million Euro? Ist es die gesellschaftliche Position Zumwinkels? Oder einfach der Wunsch, mal wieder mit dem Finger auf einen anderen zeigen zu können?
Ich fürchte, es ist genau das Letztgenannte! Eine Äußerung unserer hochgeschätzten Frau Bundeskanzlerin nehme ich als Anhaltspunkt für die Richtigkeit meiner Einschätzung:
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) [...] begrüßte den Rücktritt Zumwinkels bei der Post. „Ich glaube, es geht mir wie vielen Menschen in Deutschland. Das ist jenseits dessen, was ich mir habe vorstellen können, und was viele sich haben vorstellen können”, sagte Merkel bei einer Veranstaltung der Konrad-Adenauer-Stiftung in Berlin.
Frau Merkel kann sich so etwas, im Grunde alltägliches, nicht vorstellen? Hallo? Ein Blick in die Geschichte der CDU und ihrer führenden Mitglieder zeigt, dass diese Partei und ihre an der Spitze handelnden Personen fortlaufend in Skandale verstrickt sind. Und nicht selten geht es um Steuerhinterziehung oder Beihilfe zu derselben. Offenbar ist die Parteispendenaffäre schon in Vergessenheit geraten und Namen wie Flick und Leisler-Kiep hat Frau Bundeskanzlerin schon aus ihrem Gedächtnis verdrängt. Und die Räumlichkeiten der Konrad-Adenauer-Stiftung sind wohl kaum der richtige Ort, um mit dem moralischen Zeigefinger auf andere zu zeigen.
Und wenn ich nun lese, dass Herr Zumwinkel vom so einem SPD-Oberen als ‘asozial’ (dabei ist der Mann doch verheiratet und hat zwei Kinder!) bezeichnet wird, frage ich mich schon, ob hier nicht ein Fall von sehr partieller Wahrnehmung vorliegt. Der nordrhein-westfälische Steuerzahler hat in den vergangenen Wochen zwei Milliarden Euro für die Rettung der WestLB auf den Tisch gelegt. Für die Rettung der maroden IKB wird der Bundessteuerzahler mindestend 1,2 Milliarden Euro hinblättern müssen. Beide Banken sind übrigens überflüssig. Ihre noch verbliebenen Funktionen können ohne weiteres von anderen Kreditinstituten übernommen werden. Was ist die Zumwinkel’sche Million gegen die Milliardenbeträge, die im Fall der WestLB und der IKB schlechtem Geld hinterher geworfen werden? Verantwortlich für die Schieflage der beiden Banken sind Politiker, teils in den Vorständen, teils in den Aufsichtsräten dieser Banken. Sie haben sich selbst und Parteifreunden gut dotierte Vorstandsmandate mit üppigem Pensionsanspruch zugeschustert und dann die Karren an die Wand gefahren. Zumwinkel wird die hinterzogenen Steuern in die Staatskasse einzahlen und eine Geldstrafe dazu erhalten. Den Verantwortlichen in den Fällen der IKB und WestLB wird kein Haar gekrümmt. Die mindestens 3,2 Milliarden sieht der Steuerzahler nie wieder. Wenn überhaupt der Begriff ‘asozial’ verwendbar ist, dann nicht für Zumwinkel, sondern allenfalls für die politischen Geldvernichter im Fall der WestLB und der IKB. Und vielleicht auch für diejenigen, die es zugelassen haben, dass die Managergehälter Höhen erreicht haben, die weit von der tatsächlichen Arbeitsleistung entfernt sind. Zugelassen haben dass die Aktionäre, die Kunden und die Arbeitnehmer der Unternehmen. Asozial sind vielleicht auch diejenigen, dies es zulassen, das unsere Steuergesetze so gestaltet sind, das jeder halbwegs findige Steuerberater legale und illegale (deshalb aber nicht unbequemere) Steuerschlupflöcher findet, und die es zulassen, dass die Finanzämter wegen des komplizierten Steuerrechts viel Zeit auf die Überprüfung von Steuererklärung von Rentnern und Arbeitnehmern verwenden müssen, aber kaum noch Zeit für die bedeutenden Fälle finden. Eine gute ausgestatte Finanzverwaltung bedürfte nicht der Hilfe des Bundesnachrichtendienstes. Verantwortlich hierfür sind die Damen und Herren Politiker. Nicht derjenige, der einer Versuchung erliegt ist in diesem Fall asozial, sondern derjenige, der die Versuchung herbeiführt. Anders gewendet: Ein kompliziertes, nicht mehr verstehbares Steuerrecht, eine hohe Steuerbelastung und eine zahnlose Finanzverwaltung schaffen das Angebot zur Steuerhinterziehung, dem ein entsprechender Bedarf folgt.
Was hat Zumwinkel nun mit einer Parkkralle zu tun?
Sehr viel. Denn die Methode des an den Pranger stellens wir auch angewandt, wenn es um kleine Beträge geht.
Es trifft immer mehr Autofahrer in Deutschland: Eines Tages fährt das Auto nicht mehr, ein stabiler Metallbügel blockiert eines der Räder, am Seitenfenster hängt ein signalfarbener Aufkleber des Finanzamtes – der Vollstrecker lässt grüßen.
Die Parkkralle soll den Besitzer motivieren, endlich Steuern zu zahlen, die das Finanzamt vergeblich angemahnt hat. Dem Autofahrer bleiben drei Tage Bedenkzeit: Wer dann nicht gezahlt hat, muss sich für immer von seinem Wagen verabschieden. Das Fahrzeug wird “zum Zwecke der Verwertung abgeholt”, wie es im Amtsdeutsch heißt.
Die Parkkralle zum Eintreiben von Steuerschulden hat sich in Hamburg als großer Erfolg erwiesen: 2003 wurde sie erstmals von den Finanzämtern der Hansestadt als Druckmittel eingesetzt – seitdem ist die Zahl säumiger Steuer- und Gebührenzahler um rund 7000 gesunken.
Offenbar allein die Drohung mit der weithin sichtbaren Kralle am Autoreifen hat den Erfolg gebracht: Denn tatsächlich zum Einsatz kam die “mechanische Wegfahrsperre” in Hamburg nach vorläufigen Zahlen der Innenbehörde im Jahr 2006 erst 15-Mal. “Der Nötigungsdruck ist aber so groß, dass meist sofort gezahlt wird”, sagt der Steuerfachanwalt Gerd-Joachim Schulz. Gedroht werde üblicherweise mit der “Festsetzung des Fahrzeuges”. Jeder Nachbar könne dann sehen, wer seine Steuerschulden nicht bezahlt hat.
Die Parkkrallen-Methode wird mittlerweile in den meisten Bundesländern angewendet. Und, es verwundert nicht, manch ein CDU-Mensch ist richtig geil auf’s ‘an den Pranger stellen’:
“Es sind vor allem die abschreckende Wirkung und die Angst vor einem Spießrutenlauf in der Nachbarschaft, die sie so erfolgreich gemacht haben”, sagt auch der Hamburger CDU-Innenpolitiker Karl-Heinz Warnholz. Und sein CDU-Bürgerschaftskollege Klaus-Peter Hesse fordert: “Wir sollten darüber nachdenken, ob es noch andere Bereiche gibt, wo sich die Kralle einsetzen lässt.”
Und in Wittenberg hat sich schon ein ‘anderer Bereich’ gefunden:
Wer trotz Zahlungsaufforderung die Rechnung für den Schornsteinfeger nicht begleicht, muss damit rechnen, dass sein Auto mit Hilfe einer Parkkralle blockiert wird.
Wir schreiben das Jahr 2008: Darf sich ein Staat, der seine Gesetz mit mittelalterlichen Methoden durchsetzen will, als zivilisiert bezeichnen?
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