31 Jan 08

… meint unsere Bundesregierung in einer Antwort auf eine sogenannte kleine parlamentarische Anfrage.

Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz die europäischen Gleichbehandlungsrichtlinien ordnungsgemäß in deutsches Recht umgesetzt worden sind.Dies gilt auch für den von den Fragestellern angesprochenen Bereich des Renten- und Steuerrechts, zumal im wichtigsten Teilgebiet des Rentenrechts, in der gesetzlichen Rentenversicherung, die Lebenspartnerschaft der Ehe für den Bereich der Hinterbliebenenversorgung bereits früher gleichgestellt worden ist.

heißt es lapidar. Und weiter wird mitgeteilt

Soweit Ehen und Lebenspartnerschaften im Renten- und Steuerrecht unterschiedlich behandelt werden (z. B. teilweise im Hinterbliebenenrentenrecht von berufsständischen Versorgungseinrichtungen), beruht dies auf dem Familienstand und nicht auf der sexuellen Orientierung.

Begreift unsere dämliche Regierung das nicht? Die nicht wegdiskutierbare Diskriminierung liegt in der Verweigerung des gleiches Familienstandes. Alles andere ist Folgewirkung davon. Zu behaupten, man könne keine Gleichbehandlung im Steuerrecht herstellen, bedeutet nichts anderes, als keine Gleichbehandlung herstellen zu wollen!

Zur Erinnerung: Unsere Bundesregierung besteht aus Mitgliedern der Parteien CDU und SPD.

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