In dem Eifeldorf Ferschweiler, dort wo der berühmte Luzienturm steht, wird gegen den Bau eines Kinderspielplatzes geklagt.
Eine Anwohner-Klage gegen einen neuen Spielplatz in der Eifelgemeinde Ferschweiler ist am Mittwoch vor dem Trierer Verwaltungsgericht verhandelt worden. Das klagende Ehepaar, das in der Nähe des noch nicht eröffneten Spielplatzes wohnt, befürchtet unzumutbare Lärmbelästigungen durch spielende Kinder und wendet sich gegen die vom Eifelkreis Bitburg-Prüm erteilte Baugenehmigung.
In koww’s Webblog hat Wolfgang hat das Thema aufgegriffen. Ein paar Anmerkungen dazu:
1.
Die gegenwärtige ‘Kinderpolitik’ ist kurzsichtig. Es genügt nicht, den Eltern finanzielle Leistungen zu gewähren, die immer mehr den Charakter von Leistungsprämien erhalten, und über ein paar Kindergartenplätze mehr oder weniger zu debattieren. Wo können sich Kinder austoben? Sind Kindergartenplätze in ausreichender Anzahl und in ausreichender Qualität vorhanden? Sind Kindergärten das einzige Betreuungsangebot? Wenn die Kinder älter geworden sind: Werden ausreichend Lehrer zur Verfügung stehen? Auf welchem Niveau wird schulische Bildung stattfinden? Was wird gelehrt werden? Und wenn die Kinder noch älter geworden sind: Werden genügend hochwertige Ausbildungs- und Studienplätze zur Verfügung stehen? Und werden nach Ausbildung/Studium angemessene Arbeitsplätze zur Verfügung? Diese Fragen dürften aus heutiger Sicht eher mit ‘nein’ zu beantworten sein und die Politik scheint diese Probleme nicht zu sehen; jedenfalls ist die gegenwärtige Politik nicht darauf ausgerichtet, mögliche Probleme der Zukunft (also nach dem nächsten Wahltermin liegende) zu vermeiden. Vielmehr werden die Probleme gerade denjenigen mitgegeben, die heute von der Politik scheinbar umsorgt werden. Eltern, bzw diejenigen, die es werden wollen, sollten sich durchaus mit den vorgenannten Fragen beschäftigen und sich nicht durch die unerträglichen Werbespots, in denen eine heile Kinderwelt suggeriert wird, einnebeln lassen. Der Spielplatzfall zeigt, dass fernab schöner Politikerreden die oben gestellten Fragen sehr schnell reale Bedeutung bekommen.
2.
Kinder dürfen und sollen sich austoben können. Jedoch geht das nicht immer und überall. Niemand würde auf den Gedanken kommen, einen Kinderspielplatz unmittelbar neben den Hörsälen einer Hochschule, in unmittelbarer Nachbarschaft der Trauerhalle eines Friedhofs oder direkt neben den Operationsräumen eines Krankenhauses anzulegen. Gibt es aber schon solche naheliegenden Einschränkungen, muss auch darüber nachgedacht werden, ob überall in einem Wohngebiet ein Kindergarten angelegt werden darf. Man mag die Geräusche, ich versuche es neutral zu formulieren, die Kinder beim Spielen verursachen, als angenehm empfinden oder nicht; es kommt darauf nicht an. Denn es gibt durchaus Menschen, die, warum auch immer, ein hohes Bedürfnis nach Ruhe haben. Die Bedürfnisse dieser Menschen sind nicht weniger wert, als die Bedürfnisse der Kinder. Genau so wie Kinder ein unbestreitbares Recht auf Entfaltung ihrer Persönlichkeit haben, haben ältere Menschen auch dieses Menschenrecht. Und wenn jemand im Garten, auf dem Balkon oder in seinem Arbeitszimmer in Ruhe ein Buch lesen will, dann ist das eine Form der Persönlichkeitsentfaltung, die gegenüber dem Herumtoben auf einem Spielplatz nicht minderwertig ist. Wenn nun solche unterschiedlichen Interessen, egal ob dem Spieltrieb geschuldet oder als Ergebnis reiflicher Überlegungen, aufeinander treffen, kann das nur bedeuten, einen Interessensausgleich herbeizuführen. Von vornherein den Bedürfnissen der Kindern einen Vorrang einzuräumen, ist nichts anderes als eine Diskriminierung älterer Menschen (= derjenigen, die nicht mehr ‘Kind’ sind). Außerdem sollte immer bedacht werden, dass es auch Kinder gibt, die sich in ruhiger Umgebung viel wohler fühlen.
Bemerkenswert ist an dem Ferschweiler’schen Fall nicht, dass es Menschen gibt, die sich gegen nach ihrer Auffassung unzumutbare Lärmbelästigungen wehren, sondern dass es mal wieder nicht gelungen ist, sich an einen Tisch (nicht den Richtertisch) zu setzen und gemeinsam zu überlegen, wie dort in Ferschweiler eine allen Interessen so weit wie möglich gerecht werden Lösung aussehen kann. Das Gericht wird nun ein Urteil sprechen, dass mindestens eine Partei als Verlierer dastehen lässt, oder im Falle eines faulen Kompromisses, alle Beteiligten zu Verlierern macht.
3.
Kinder sind nicht unserer Zukunft. Genau so wenig, wie wir die Vergangenheit unserer Kinder sind (und deshalb möchte ich nicht für die ‘Sünden’ früherer Generationen verantwortlich gemacht werden), sind sie unsere Zukunft. Jede Generation hat ihre eigene Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft. Es gibt Überschneidungen und Verbindungen, aber wir sollten uns davor hüten, damit Ansprüche der einen und Verpflichtungen der anderen Generation zu verbinden. Ich jedenfalls möchte nicht darauf angewiesen sein, dass mich nachfolgende Generationen aus Selbstlosigkeit im Rollstuhl umher schieben oder mich mit Almosen am Leben halten. Unser umlagebasiertes Alters- und Krankheitsversorgungssystem ist nichts anderes, als ein verlagern von Problemen von einer Generation zur nächsten. Wir verschieben einfach die Probleme, die wir heute nicht zu lösen bereit sind, auf die nächste Generation. Auf diese Weise, mit Verlaub, versauen wir den Kinder von heute ihre Zukunft, nur weil wir unsere eigene Gegenwart nicht in den Griff bekommen. Der sogenannte Generationenvertrag ist auch nur ein Vehikel, mit dem eine Generation der nächsten das Leben schwer macht. Ich habe mit niemandem einen solchen Vertrag abgeschlossen. Weder mit einer vorhergehenden, noch mit einer folgenden Generation.
Die Älteren haben sich um die Jüngeren zu kümmern, bis die Jüngeren in der Lage sind, ihr Leben selbst in die Hand zu nehmen. Daraus ableiten zu wollen, jüngere Generationen hätten sich auch um ältere Generationen zu kümmern, ist nichts anderes als Egoismus. Dass viele staatliche Konzepte und viele persönliche Lebensentwürfe darauf aufbauen, macht die Sache nicht besser; die augenfälligen Risse in den Konzepten und viele Enttäuschungen im privaten Bereich lassen die systemischen Fehler immer deutlicher sichtbar werden.
Die auf der Hand liegende Verantwortung der Eltern für ihre Kinder und der älteren Generationen für die jüngste Generation verpflichtet dazu, den Kindern ihre Zukunft, die nicht die der Älteren ist, nicht zu verbauen, und dafür zu sorgen, dass sich die Kinder nicht selbst ihre Zukunft verbauen. Sie verpflichtet dazu, Kinder fit für ihre Zukunft zu machen, sie in die Lage zu versetzten, ihre Zukunft, die eines Tages ihre Gegenwart sein wird, selbst zu gestalten. Das bedeutet, Kinder so früh wie möglich, mit dem tragenden, aber oft missachteten Grundprinzip des Evolutionsereignisses ‘Menschheit’ vertraut zu machen, nämlich dass die Menschen, im Kleinen wie im Großem, nur durch ein Miteinander, nicht aber durch ein Gegeneinander, eine (gemeinsame) Zukunft haben. Das Verwaltungsgericht in Trier hat über viel mehr als nur über eine banale Baugenehmigung zu entscheiden.
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