Nein, eine Ausnahme bestätigt keine Regel. Sie ist vielmehr ein Beleg dafür, dass die Regel entweder falsch oder unvollständig formuliert ist, denn sonst dürfte es die Ausnahme gar nicht geben. Eine nette gedankliche Spielerei hierzu gibt es bei 4061er.
Im Alltagsleben bereitet uns das alles keine großen Schwierigkeiten und instinktiv formulieren wir meistens eine richtige Regel, wenn wir sagen ‘in der Regel ist das so und so, es sei denn/außer…’. Damit ist, ohne dass wir groß darüber nachgedacht haben, die Ausnahme zu einem Bestandteil der Regel geworden, denn es wird beschrieben, für welche Umstände eine bestimmte Beurteilung/Verhaltensweise gelten soll, und für welche nicht, ohne den Anspruch zu erheben, dass das, was aus dem eigentlichen Regelungsbereich heraus genommen wird, die gesamte Regel bestätigen würde. Schwierig wird es dann, wenn jemand unbedingt an einer abstrusen Regel festhalten will und alles, was dazu geeignet ist, die Richtigkeit der Regel in Zweifel zu ziehen, als die Regel bestätigende Ausnahme verkauft. Wachsamkeit ist in solchen Fällen geboten, denn hier soll unser Verstand getäuscht werden.
Manchmal ist aber auch bei sprachlich und logisch zutreffend formulierten Regeln, die einen Ausnahmetatbestand beinhalten, größte Vorsicht geboten.
Wer zum Beispiel sagt, er sei ein Gegner der Todesstrafe, ‘es sei denn, … in ganz seltenen Ausnahmefälle’, ist für die Todesstrafe. Die Regel-Ausnahme-Formulierung soll nur unseren Verstand vernebeln. Jemand, der vielleicht soweit geht, zu behaupten, sein ganz seltenes Einverständnis mit der Todesstrafe bestätige sogar seine ablehnende Haltung, verdient doppelten Argwohn.
Auch Menschen, die das Wort ‘aber’ verwenden, sollten wir ganz genau zuhören.
‘Ich habe nicht gegen …, aber…’ Das, was nach dem ‘aber’ formuliert wird, ist entscheidend. Und nicht selten macht der zweite Halbsatz deutlich, dass der erste Halbsatz nur die Verpackung ist, die das tatsächlich Gemeinte weniger drastisch, weniger angreifend erscheinen lassen soll.
Aus aktuellem Anlass kommt dieser Post auch in die Kategorie ‘Glauben’. Denn auf Muslimwelt wurde gestern unter Bezugnahme auf einen unbekannten Verfasser folgende Regel verkündet:
Wer aber Meine Ermahnung nicht annimmt, dem ist ein kümmerliches Leben beschieden…
Muslimwelt erläutert diese Regel dahin, dass Menschen, die es versäumen, sich Allah zu unterwerfen, sich in einem Zustand von ”ständiger Sorge, Angst und Stress” befänden.
Nun, ich befindet mich zweifelsfrei nicht in einem “Zustand [von] ständiger Sorge, Angst und Stress”, noch sind bei mir irgendwelche Folgen von Sorge, Angst und Stress (von Muslimwelt, so scheint es, aus den letzten 476 Folgen der Apothekenrundschau zusammengestellt) bei mir festzustellen. Das bedeutet, die aufgestellte Regel ist schlichtweg falsch. Und der Versuch, mir nun den Status einer die Regel bestätigende Ausnahme beizumessen, wäre, wie oben ausgeführt, zum scheitern verurteilt.
Eine weitere Regel, die in dem Beitrag auf Muslimwelt formuliert wird
Da Gläubige psychisch gesund sind, werden sie keine Opfer von Stress oder Verzweiflung, und ihre Körper sind stets fit und gesund.
ist, der geneigte Leser hat es längst erkannt, der untaugliche Versuch, ein nur vereinzelt auftretendes Phänomen (ich beziehe mich auf den zitierten Satz in seiner Gesamtheit!) zu einer Regel zu erheben.
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