1 Jan 08

Es gibt viele Gründe, mit dem us-amerikanischen Rechtssystem nicht einverstanden zu sein. Nicht selten entzündet sich die Kritik an den ‘punitive damages’, einer Art Entschädigung mit Strafcharakter. In den Medien wird in schöner Regelmäßigkeit von sich dämlich anstellenden US-Amerikanern (meistens US-Amerikanerinnen) berichtet, die für ihr schusseliges Verhalten und den selbst zugefügten Schaden Ersatzleistungen in Millionenhöhe von den Gerichten zugesprochen bekommen. Die wohl bekanntesten Fälle sind ‘Die Katze in der Mikrowelle’ und der ‘McDonald’s Coffee Spill Case’, in dem es um eine Autofahrerin geht, die sich mit heißem McDonald’s Kaffee im Genitalbereich Verbrühungen zugezogen haben soll und dafür angeblich 2,3 Mio USD kassierte.

Was steckt hinter den ‘punitive damages’? Wird man/frau in den USA durch Dummheit wirklich reich?

Mitnichten! Einen groben Überblick über das us-amerikanische Rechtssystem gibt es auf ‘USA erklärt’. Speziell um die Katzen- und McDonald’s Angelegenheit haben sich Wenglorz und Ryan in einem bereits 2003 veröffentlichten Aufsatz gekümmert. Kurz zusammengefasst ergibt sich daraus folgendes:

1. Die Katze in der Mikrowelle

Es läßt sich nicht feststellen, welches Gericht diesen Fall verhandelt haben soll. Es ist nicht bekannt, wer Kläger und welcher Mikrowellenhersteller Beklagter war. Mit anderen Worten: Diesen Fall hat es nie gegeben. Es ist ein modernes Märchen. Ganz im Sinne eines Vorurteils hat es sich in den Köpfen festgesetzt und dient noch heute dazu, das us-amerikanische (Justiz-)Recht zu diskreditieren.

2. Der ‘McDonald’s Coffee Spill Case’

Dieser Fall wird in der us-amerikanischen juristischen Fachliteratur so gut wie nicht erwähnt. Er hat in die weitere Rechtsprechung keinen Eingang gefunden und gilt nicht als Präzedenzfall.

Die Fakten zu diesem Anfang der 1990er Jahre spielenden Falles:

Mrs Liebeck, die spätere Klägerin, saß auf dem Beifahresitz (!) im Auto ihres Enkels, in der Hand einen am Drive-Through-Schalter von Mc Donald’s erworbenen Kaffee haltend. Als Mrs Liebeck den Deckel des Kaffeebechers öffnete, um Kaffeesahne und Zucker hinzuzugeben, überschüttete sie sich mit Kaffee. Der Kaffeebecher bestand aus Styropor und war nicht besonders stabil. Sie erlitt Verbrennungen dritten Grades. Von McDonald’s verlangte sie zunächst, die Behandlungskosten iHv 11000 USD zu übernehmen. McDonald’s bot an, 800 USD zu erstatten. Erst darauf hin schaltete Mrs Liebeck einen Anwalt ein und es wurde teuer für McDonald’s. In einem vorgerichtlichen Vergleichsverfahren empfahl der Vermittler einen Vergleich iHv 225000 USD. Mc Donald’s lehnte ab.

Anders als oft dargestellt, argumentierte Mrs Liebeck in dem dann folgenden Prozeß nicht, sie habe nicht gewußt, das Kaffee heiß sei. Sie meinte vielmehr, dass der Kaffee bei McDonald’s deutlich heißer gewesen sei (85 °C) als bei anderen Fastfood-Ketten. Damit habe sie, trotz der schon damals auf den Trinkbecher angebrachten Aufschrift “Vorsicht, Inhalt ist heiß”, nicht rechnen müssen.  Außerdem sei das Behältnis nicht für heiße Getränke in einem ‘Drive-Through’-Umfeld geeignet. Das Gericht hat zudem der Frage Bedeutung beigemessen, ob McDonald’s bewusst gewesen sei, dass das Produkt Verbrauchern Schaden zufügen könne. Und siehe da: Es gab bereits 700 vergleichbare Beschwerden und McDonald’s hatte in diesen Fällen bereits 500000 USD Schadenersatz geleistet. Und ein speziell auf die Betreuung von Patienten mit Verbrennungen eingerichtetes Institut hatte McDonald’s aufgefordert, die Temperatur des Kaffees zu senken. McDonald’s hatte darauf nicht reagiert und hielt die 700 Fälle für statistisch unbedeutend. Der Anwalt der Klägerin rechnete vor, dass McDonald’s durch den Verkauf von Kaffee täglich 1,35 Mio USD einnahm. Er schlug der Jury daher vor, sie möge die ‘punitive damage’ auf zwei Tageseinnahmen, also 2,7 Mio USD festsetzen. So geschah es dann auch.

In dem von McDonald’s angestrengten Berufungsverfahren wurde dieser Betrag auf 480000 USD reduziert. Mrs Liebeck drohte nun, den Weg durch die Instanzen fortzusetzen. Daraufhin kam es zu einer außergerichtlichen Einigung. Über die Höhe des schließlich tatsächlich gezahlten Betrags wurde Stillschweigen vereinbart. Nach verschiedenen Quellen soll dieser Betrag aber noch unter den 480000 USD gelegen haben, denn in der Zwischenzeit waren Präzedenzentscheidungen des US Supreme Court bekannt geworden, die Mrs Liebeck’s Schadenersatzforderungen kaum noch durchsetzbar erscheinen ließen.

Von alledem war aber in der deutschen Presse nichts zu lesen.

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