16 Dec 07

Das Kreisgericht in Konolfingen (Schweiz), so berichtet die Wochen-Zeitung für das Emmental und Entlebuch, hatte folgenden Fall zu be-und gegebenenfall den Angeklagten zu verurteilen:

Der Angeschuldigte G., ein 40-jähriger Mann aus dem Amt Konolfingen, wurde schwerer Verbrechen bezichtigt: der Körperverletzung und der Verbreitung menschlicher Krankheiten zulasten des Privatklägers P. Der fragliche Vorfall hatte sich im Sommer 2005 abgespielt. Die beiden homosexuellen Männer waren seit kurzem ein Paar, wobei G. von seiner Ansteckung mit dem HI-Virus wusste, sein Partner jedoch nicht. Beim Oralverkehr kam es zur verhängnisvollen Berührung, indem P. mit einem Bluts-tropfen auf dem Penis von G. in Kontakt kam.
Schockiert klärte der Angeschuldigte seinen Partner sofort über seine Ansteckung mit dem HI-Virus auf. Prompt erkrankte P. kurze Zeit später an einer grippeähnlichen Infektion, ein typisches Merkmal für eine kürzlich erfolgte Ansteckung. Ein Test brachte schliesslich Gewissheit: Auch P. ist HIV-positiv.

Für einen Durchschnittsjuristen wäre die Sache damit klar und das Urteil schnell geschrieben: Schuldig in allen Punkten der Anklage.  Aber das Gericht in Konolfingen gibt sich Mühe:

So klar und plausibel sich der Gang der Ereignisse darstellt, so wenig konnte das Kreisgericht Konolfingen in Schlosswil einfach davon ausgehen, dass sich P. tatsächlich an diesem fraglichen Abend angesteckt hat. Ein wissenschaftliches Gutachten spricht zwar von einer grossen Wahrscheinlichkeit dieser Annahme, zumal die Viren in den Körpern von G. und P. sehr ähnliche Eigenschaften aufweisen. Nur in einem von 1000 Fällen gebe es eine derartige Übereinstimmung. Dennoch sagte Gerichtspräsident Urs Reusser, es sei «ein denkbares Szenario», dass sich P. anderweitig angesteckt habe. Den letzten Aidstest hatte P. nämlich 2002 gemacht, also drei Jahre vor dem Kontakt mit G. Ausserdem verkehrten die beiden homosexuellen Männer in denselben Kreisen, sie könnten sich also bei einem Dritten angesteckt haben.

Letztlich hält das Gericht es aber gar nicht für entscheidend, ob P. sich bei G. angesteckt hat:

Vielmehr sei zentral, ob G. seine Sorgfaltspflicht verletzte, indem er Sex mit P. hatte, ohne diesen über seine HIV-Infektion aufgeklärt zu haben. Das Gericht kam in seinem Urteil zum Schluss, G. habe sich nichts zuschulden kommen lassen, und zwar, weil er sich an die Safer-Sex-Regeln des Bundesamts für Gesundheit gehalten habe. Diese erlauben Oralverkehr ohne Kondom, sofern der Kontakt mit Sperma vermieden wird. «Solange die Safer-Sex-Regeln eingehalten werden, ist die Grenze des erlaubten Risikos nicht überschritten», sagte der Gerichtspräsident. Dieses Restrisiko wird mit 1 zu 10′000 beziffert. Dass für den Privatkläger das Unwahrscheinliche Realität geworden ist, könne nicht G. angelastet werden. Weil die Regeln eingehalten wurden, sei auch irrelevant, dass der Angeschuldigte seinen Partner nicht über seine Krankheit informiert hatte. G. habe schlicht nicht damit rechnen können und müssen, dass sein Penis zu bluten anfängt.

G. wurde freigesprochen.

Das ist Urteil ist zu begrüßen! Es kann nicht sein, dass vor jedem Sexualkontakt erstmal ärztliche Bulletins über den Gesundheitszustand der Beteiligten ausgetauscht werden müssen, wenn nur im allgemeinen risikolose Sexpraktiken beabsichtigt sind.

Nicht zu begrüßen ist das Verhalten des G. Die Zeitung bezeichnet G. und P. als Paar. Zwar, so die Zeitung, waren die beiden erst seit kurzem zusammen, aber wie lange wollte G. denn warten, P. die nicht ganz unwichtige Information über seine HIV-Infektion zukommen zu lassen? Ich kann nachvollziehen und habe Verständnis dafür, dass G. nicht gleich mit der Tür ins Haus gefallen ist. Aber irgendwann wäre es wohl nicht nur beim Blasen geblieben. Und wie ist es überhaupt zu dem Blutstropfen auf G.’s Schwanz gekommen. Einfaches Lutschen reicht da nicht. Entweder hatte G. eine Verletzung/Erkrankung oder P. ist sehr heftig zur Sache gegangen. Hätte P. Bescheid gewußt, wäre er vielleicht umsichtiger gewesen. Aber das ist Spekulation, denn vielleicht hätte sich P. dann auch gar nicht mit G. eingelassen. Und das hätte die traurige Kehrseite der Ehrlichkeit sein können, während wir jetzt von der ebenso traurigen Kehrseite der Unehrlichkeit lesen.

Die Wochenzeitung weiß noch zu berichten, dass sich P. und G. heute nicht feindselig gegenüber stehen.

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